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Mahnungen

Bei Überschreitung der Leihfrist werden je Mahnung und je Verbuchungseinheit Mahngebühren erhoben.
Studierende und Mitarbeiter/innen der Universität Greifswald erhalten drei Tage vor Fristende und Wissenschaftler/innen der Universität Greifswald 14 Tage vor Fristende eine Rückgabeerinnerung an die Uni-E-Mail-Adresse.

Die 1. Mahnung wird sofort nach Leihfristüberschreitung fällig. Vor dem Auslösen der 2. oder 3. Mahnung besteht jeweils eine Frist von 14 Tagen.

Alle Benutzer/innen, die eine E-Mailadresse angegeben haben, erhalten die Mahnung per E-Mail.

Die Höhe der Mahngebühren ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Gebühren können bar oder ab 5,00 € per EC-Karte an der Service-Theke der Zentralen Universitätsbibliothek bezahlt werden.

Die Gebührenordnung der UB

Hinweis
Ab der Forderungssumme von 9 € sind keine Aktionen (Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung,...) mehr möglich. Das Ausleihkonto ist auch dann gesperrt, wenn die Gebühr älter als 3 Monate ist.

Für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der Universität Greifswald gelten hier gesonderte Konditionen.

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KONTAKT

Universitätsbibliothek
Servicetheke

Felix-Hausdorff-Straße 10
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1567
Fax: +49 (0)3834 86-1510
ausleihe@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 03.01.2012 09:02
Verantwortlich: Universitätsbibliothek


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