Mahnungen
Bei Überschreitung der Leihfrist werden je Mahnung und je Verbuchungseinheit Mahngebühren erhoben.
Studierende und Mitarbeiter/innen der Universität Greifswald erhalten drei Tage vor Fristende und Wissenschaftler/innen der Universität Greifswald 14 Tage vor Fristende eine Rückgabeerinnerung an die Uni-E-Mail-Adresse.
Die 1. Mahnung wird sofort nach Leihfristüberschreitung fällig. Vor dem Auslösen der 2. oder 3. Mahnung besteht jeweils eine Frist von 14 Tagen.
Alle Benutzer/innen, die eine E-Mailadresse angegeben haben, erhalten die Mahnung per E-Mail.
Die Höhe der Mahngebühren ist in der Gebührenordnung festgelegt. Die Gebühren können bar oder ab 5,00 € per EC-Karte an der Service-Theke der Zentralen Universitätsbibliothek bezahlt werden.
Die Gebührenordnung der UB
Hinweis
Ab der Forderungssumme von 9 € sind keine Aktionen (Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung,...) mehr möglich. Das Ausleihkonto ist auch dann gesperrt, wenn die Gebühr älter als 3 Monate ist.
Für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der Universität Greifswald gelten hier gesonderte Konditionen.
Informationen für Wissenschaftler/innen
Universitätsbibliothek
Servicetheke
Felix-Hausdorff-Straße 10
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1567
Fax: +49 (0)3834 86-1510
ausleihe@uni-greifswald.de
