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Geographische Definition

Unter dem historischen Pommern ist die ehemalige preußische Provinz Pommern zu verstehen, wobei der Umfang auf die Grenzen der Verwaltungsreform von 1938 bezogen ist. Damit sind über das historische Herzogtum und die Erweiterungen von 1817 hinaus auch Kreise der Provinzen Grenzmark Posen-Westpreußen (Deutsch Krone, Flatow, Netzekreis, Schlochau, Schneidemühl) und Brandenburg (Arnswalde, Friedeberg Nm.) einbezogen.
Die entsprechende Literatur wird aber wegen der letzten gültigen Zugehörigkeit dieser Kreise zur Provinz Pommern unter Pomeranica gesucht.

Unter dem heutigen Vorpommern ist der Landesteil Vorpommern des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Begrifflichkeit lt. Art. 1 und Art. 75 der Verfassung des Landes M-V) zu verstehen. In der Verfassung erfolgt allerdings keine Definition des Umfangs dieses Landesteils bzw. keine Abgrenzung gegenüber Mecklenburg. Daher erscheint es sinnvoll, die heutigen Kreise mit vorpommerschem Anteil in ihrer Gänze zu berücksichtigen, d. h. unter Vorpommern werden die Kreise Nordvorpommern, Hansestadt Stralsund, Hansestadt Greifswald, Ostvorpommern, Demmin und Uecker-Randow verstanden.
Dabei ist fallweise zu entscheiden, inwieweit die historische Grenze zugrunde zu legen ist, d. h. in welchem Vollständigkeitsgrad Literatur gesammelt wird, die den westlichen Teil des Altkreises Ribnitz-Damgarten (Ribnitz historisch) und den westlichen und südwestlichen Teil des heutigen Kreises Demmin betrifft. Berücksichtigt wird ebenfalls das heute brandenburgische Gebiet um Gartz an der Oder (Brandenburg-Vorpommersches Amt Gartz [Oder]).

Wappen der Provinz Pommern
Wappen der Provinz Pommern

Das Wappen der Provinz Pommern – in silbernem Feld eine roter, goldbewehrter Greif – ist das alte pommersche Wappen und stammt aus dem 13. Jahrhundert. Es findet heute noch vielfältige Anwendung, nicht zuletzt ist es Bestandteil des Landeswappens und vieler kommunaler Wappen.

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Letzte Änderung: 06.01.2012 09:44
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