Logo der Universität GreifswaldKeyvisual kooperieren
 Homefördern & kooperieren > Nachwuchsförderung Community Medicine

Nachwuchsförderung Community Medicine Greifswald

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat ein Förderprogramm zur gezielten Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlern des Forschungsschwerpunktes "Community Medicine" an der Universität Greifswald eingerichtet. Die "Nachwuchsförderung Community Medicine Greifswald" geschieht durch die Vergabe von Stipendien der Krupp-Stiftung zur Forschungsarbeit an anerkannten Einrichtungen des In- und Auslandes. Eine anschließende mehrjährige Forschungsarbeit der Stipendiaten in ihren Greifswalder Forschungseinrichtungen soll die gewünschte Befruchtung der dortigen Forschungsschwerpunkte gewährleisten.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigte sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Greifswald, die schon Erfahrung mit Projekten des Forschungsschwerpunktes „Community Medicine“ gesammelt haben und bis zu 35 Jahre als sind.

Antragsverfahren
Es wird empfohlen, sich bei der Antragstellung an den Mustern der Anträge für Forschungsstipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu orientieren. Die Anträge sind an die Geschäftsstelle der „Nachwuchsförderung Community Medicine“ im Büro des Kanzlers der Ernst-Moritz-Arndt-Universität zu richten.

Begutachtung
Zur Begutachtung der Anträge haben die Krupp-Stiftung und die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Die Universität Greifswald entscheidet über die Vergabe der Stipendien auf der Grundlage der Empfehlung des Beirats.

Voraussetzungen
Bedingungen für Antragsteller sind

  • die schriftliche Zusage des Leiters der gastgebenden Institution, den Antragsteller aufzunehmen und ihm Arbeitsmöglichkeiten zu geben,
  • die schriftliche Zusage des Greifswalder Instituts- bzw. Klinikleiters, den Stipendiaten nach Rückkehr wieder aufzunehmen und
  • die schriftliche Zusage des Antragstellers, nach Rückkehr für mindestens zwei Jahre in seiner jetzigen Greifswalder Institution weiter zu arbeiten

Leistungen der „Nachwuchsförderung Community Medicine“
Analog den Regeln für Nachwuchsstipendien der DFG wird der Stipendiat ohne Fortzahlung seiner Bezüge beurlaubt. Die Stelle kann für den geplanten Zeitraum anderweitig besetzt werden. Die Geldsumme des Stipendiums entspricht der Gehaltsstufe TVL Wissenschaft, Entgeldgruppe 13, zuzüglich der Reisekosten und ggf. eines Auslands- bzw. Familienzuschlages. Als Förderzeitraum werden in der Regel zwölf Monate (mindestens sechs, maximal 18 Monate) angenommen. Für die Abwicklung des Stipendiums ist die Drittmittelstelle der Universität zuständig.

Geschäftstelle
Die Geschäftsstelle der „Nachwuchsförderung Community Medicine“ wird durch das Büro des Kanzlers, Frau Sibylle Günther, betreut. Die Geschäftsstelle erteilt Auskünfte und ist für die Organisation des Begutachtungsverfahrens zuständig.

Sibylle Günther

Büro des Kanzlers
Domstraße 11, Eingang 3
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1111
Fax: +49 (0)3834 86-1113


KONTAKT

Sibylle Günther

Büro des Kanzlers
Domstraße 11, Eingang 3
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1111
Fax: +49 (0)3834 86-1113
sibylle.guenther@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 10.07.2008 08:51
Verantwortlich: Pressestelle


Home | Kontakt | Impressum | Sitemap
Seite drucken Seite drucken Seite versenden versenden Seite kommentierenFeedback Seitenanfangzum Seitenanfang