Logo der Universität GreifswaldKeyvisual forschen zeigt Sternwarte
 HomeforschenZentrum für Forschungsförderung > Landesgraduiertenförderung

Landesgraduiertenförderung

Die Universität Greifswald vergibt zu jedem Semester Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte.

Grundlagen hierfür bilden das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG M-V) vom 20.11.2008, in Kraft getreten am 18.12.2008 sowie die Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 23. März 2010, in Kraft getreten am 01.04.2010.
Die Stipendien werden vorbehaltlich zur Verfügung stehender Landeshaushaltsmittel und Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) vergeben.

Nähere Informationen zur aktuellen Ausschreibung sind über den Link am Ende dieser Seite erhältlich.

Zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses vergibt das Land Mecklenburg-Vorpommern zu jedem Semester zusätzlich ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium (separate Ausschreibung!).

Die Anträge auf Förderung nach dem Landesgraduiertengesetz M-V sind nach hochschulöffentlicher Ausschreibung im Referat 3 – Personal/ Landesgraduiertenförderung einzureichen. Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen und Auskünfte sind dort auch erhältlich.

Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums
- Abschluss eines Hochschulstudiums mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
- Zulassung zur Promotion an der Universität Greifswald und wissenschaftliche Betreuung durch einen bzw. zwei Professoren oder Professorinnen der Universität
- Das beabsichtigte wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lassen.

Ausschluss der Förderung
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der/die Antragsteller/in oder Stipendiat/in
- bereits promoviert worden ist,
- für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung erhalten hat,
- für ein anderes Promotionsvorhaben bereits eine Förderung erhält oder erhalten hat,
- sich in einer Ausbildung oder beruflichen Einführung befindet, die nicht unterbrochen wird,
- erwerbstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung vereinbare Tätigkeit in geringem Umfang.

Art und Höhe des Stipendiums
Stipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt. Die Dauer der Förderung umfasst in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen insgesamt maximal drei Jahre. Das Grundstipendium beträgt 1.100,00 Euro (Caspar-David-Friedrich-Stipendium = 1.000,00 Euro). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ein Familienzuschlag in Höhe von 150,00 Euro für das erste Kind sowie 100,00 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.
Sachkostenzuschüsse können gewährt werden, wenn das Promotionsvorhaben in ein DFG-Graduiertenkolleg oder in die International Max Planck Research School eingebunden ist.

Wichtige Hinweise
Das Promotionsvorhaben ist so zu bemessen, dass bei planmäßigem Verlauf eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb der Regelförderdauer von zwei Jahren möglich ist.

Zur Antragstellung ist ein entsprechendes Formular zu verwenden. Eine Übersicht der erforderlichen Bewerbungsunterlagen kann dem Antragsformular entnommen werden.
Es können nur zeitgerecht und vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden.
Ein Anspruch auf Förderleistungen besteht nicht.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im fakultätsinternen Verfahren wird geprüft, ob und in welcher Rangfolge die Bewerber/innen die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die zentrale Vergabekommission der Universität entscheidet dann abschließend und fakultätsübergreifend über die Vergabe der Stipendien.

Erforderliche Unterlagen während der Förderung
- Acht Wochen vor Ablauf des ersten Förderjahres ist ein Arbeitsbericht vorzulegen, aus dem der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit sowie ein Arbeits- und Zeitplan für die weitere Arbeit hervorgeht. Außerdem gibt der/die Betreuer/in eine Stellungnahme zum Arbeitsbericht ab.
- Bei einer Förderung über die Regelförderdauer von zwei Jahren hinaus, ist der Verlängerungsantrag besonders zu begründen (fachlich und sozial nicht vom Stipendiaten zu vertretende Gründe). Des Weiteren ist ein Manuskript oder bei kumulativen Promotionsverfahren ein Arbeitsbericht einzureichen. Der Betreuer gibt ein Gutachten zur Arbeit ab.

Postanschrift

Universität Greifswald
Referat 3 - Personal
- Landesgraduiertenförderung -
Domstraße 14
17487 Greifswald

Büroanschrift

Universität Greifswald
- Landesgraduiertenförderung -
Martina Kasch
Domstraße 58 A (Erdgeschoss)
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1357

Sprechzeiten:
mittwochs 14.00 - 15.30 Uhr
oder nach Vereinbarung


KONTAKT

Referat 3 - Personal
- Landesgraduiertenförderung -
Martina Kasch

Domstraße 14
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1357
martina.kasch@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 15.06.2010 15:50
Verantwortlich: Planung / Personalangelegenheiten


Home | Kontakt | Impressum | Sitemap
Seite drucken Seite drucken Seite versenden versenden Seite kommentierenFeedback Seitenanfangzum Seitenanfang