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ERASMUS-Auslandspraktikum

ERASMUS fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüberhinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

Konkret bietet das ERASMUS-Programm folgende Vorteile:

  • monatlicher Zuschuss von maximal 400 Euro
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden ERASMUS-Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen, sofern sie ein verpflichtender oder fakultativer Bestandteil des Studiums sind und/oder im Diploma Supplement dokumentiert werden

Bewerbung

Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten. Das Praktikum muss allerdings Bestandteil des Studiums sein und, wie im Training Agreement dargelegt, mit ECTS und/oder zumindest im Diploma Supplement dokumentiert werden. Ferner ist zu beachten, dass der gesamte Praktikumszeitraum zwischen dem 1. Juni eines Jahres und dem 30. September des folgenden Jahres liegen muss.

Von der Förderung ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden.

Für die ERASMUS-Förderung eines Praktikums im europäischen Ausland sind im Vorfeld keine Verträge abzuschließen. Die Studierenden suchen sich selbstständig eine geeignete Praktikumsstelle. Auf den in der rechten Spalte angegebenen Seiten des DAAD stehen weitere Informationen zur individuellen Suche eines Praktikumsplatzes bereit.

Formulare

Sobald ein Praktikumsplatz im europäischen Ausland nachgewiesen werden kann, ist es möglich dafür eine finanzielle Unterstützung im Auslandsamt zu beantragen. Hierfür sind verschiedene Formulare erforderlich, die auf der nächsten Seite heruntergeladen werden können.


KONTAKT

Akademisches Auslandsamt

Anne-Cathleen Klein
Domstraße 8
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1115
Fax: +49 (0)3834 86-1120
anne-cathleen.klein@uni-greifswald.de

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Letzte Änderung: 28.02.2012 15:07
Verantwortlich: Akademisches Auslandsamt


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