ERASMUS-Förderung zu Fort- und Weiterbildungszwecken
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal aus Lehre und Verwaltung (Staff training, STT) an europäischen Hochschulen und Unternehmen/Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Konkret bietet das ERASMUS-Programm folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrtkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten
Mit STT kann Hochschulpersonal gefördert werden, Beispiele hierfür sind:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten
- Finanzen
- Akademisches Auslandsamt
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studienberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Bewerbung
Weitere Informationen und Details zur Bewerbung gibt es im Akademischen Auslandsamt.
Akademisches Auslandsamt
Anne-Cathleen Klein
Domstraße 8
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1115
Fax: +49 (0)3834 86-1120
anne-cathleen.klein@uni-greifswald.de
Informationsveranstaltung zu Studium und Praktikum im Ausland sowie Förderungsmöglichkeiten. Notwendige Voraussetzung für alle detaillierteren Beratungsgespräche.
Wissenschaftler, die einen ERASMUS-Vertrag mit einer europäischen Partnerinstitution schließen möchten, finden auf dieser Seite alle wichtigen Erstinformationen.
