Das Key Visual zeigt den Leuchtturm auf der Insel Hiddensee (Dornbusch)
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ERASMUS-Förderung zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal aus Lehre und Verwaltung (Staff training, STT) an europäischen Hochschulen und Unternehmen/Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Konkret bietet das ERASMUS-Programm folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten

Mit STT kann Hochschulpersonal gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine und technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • Akademisches Auslandsamt
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studienberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Bewerbung

Weitere Informationen und Details zur Bewerbung gibt es im Akademischen Auslandsamt.


KONTAKT

Akademisches Auslandsamt

Anne-Cathleen Klein
Domstraße 8
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1115
Fax: +49 (0)3834 86-1120
anne-cathleen.klein@uni-greifswald.de

TIPP

Informationsveranstaltung zu Studium und Praktikum im Ausland sowie Förderungsmöglichkeiten. Notwendige Voraussetzung für alle detaillierteren Beratungsgespräche.

TIPP

Wissenschaftler, die einen ERASMUS-Vertrag mit einer europäischen Partnerinstitution schließen möchten, finden auf dieser Seite alle wichtigen Erstinformationen.


Letzte Änderung: 27.01.2012 12:34
Verantwortlich: Akademisches Auslandsamt


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