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Voraussetzungen für ein Studium in Greifswald

Für Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten besondere Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an der Universität Greifswald.

Neben der Studienberechtigung (oder Hochschulzugangsberechtigung) sind Deutschkenntnisse, eine ausreichende Finanzierung und ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis relevant.

Studienberechtigung

Die Zulassung zum Studium an der Universität Greifswald setzt eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und Kenntnisse der deutschen Sprache voraus.

Deutschkenntnisse

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen vor Beginn ihres Studiums den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen.

Finanzierung

Studienbewerber müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel verfügen um ihr Studium in Greifswald finanzieren zu können.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen für einen Aufenthalt in Deutschland je nach Herkunftsland unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllen:

Krankenversicherung


KONTAKT

Akademisches Auslandsamt

Kathrin Brandenburg
Domstr. 8
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1118
Fax: +49 (0)3834 86-1120
kathrin.brandenburg@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 28.02.2012 11:49
Verantwortlich: Akademisches Auslandsamt


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