Voraussetzungen für ein Studium in Greifswald
Für Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten besondere Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium an der Universität Greifswald.
Neben der Studienberechtigung (oder Hochschulzugangsberechtigung) sind Deutschkenntnisse, eine ausreichende Finanzierung und ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis relevant.
Studienberechtigung
Die Zulassung zum Studium an der Universität Greifswald setzt eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und Kenntnisse der deutschen Sprache voraus.
Weitere Informationen zur Studienberechtigung
Deutschkenntnisse
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen vor Beginn ihres Studiums den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erbringen.
Finanzierung
Studienbewerber müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel verfügen um ihr Studium in Greifswald finanzieren zu können.
Visum und Aufenthaltserlaubnis
Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen für einen Aufenthalt in Deutschland je nach Herkunftsland unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen erfüllen:
Krankenversicherung
Akademisches Auslandsamt
Kathrin Brandenburg
Domstr. 8
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1118
Fax: +49 (0)3834 86-1120
kathrin.brandenburg@uni-greifswald.de
