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Strahlenschutzbevollmächtigter

Der Strahlenschutzbevollmächtigte ist Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich des Strahlenschutzes innerhalb der Universität. Der Bevollmächtige nimmt für den Kanzler alle Aufgaben wahr, die er nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung zu erfüllen hat.

Dipl.-Ing. (FH) Michael Scheibner

Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin
Fleischmannstraße 42 - 44
17475 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-6992
Fax: +49 (0)3834 86-796992

Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:

  • Vertretung der Belange der Universität Greifswald im Strahlenschutz gegenüber Dienststellen und Behörden
  • Einhaltung und Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften im Strahlenschutz (z.B.: Durchführung von Anzeige- oder Genehmigungsverfahren für Isotopenlaboratorien, Röntgeneinrichtungen, Beschleuniger, klinischen Studien usw.)
  • Interne Organisation des Strahlenschutzes
  • Schluss- bzw. Gegenzeichnung bei Anträgen zur Erteilung von Umgangsgenehmigungen sowie bei Bestellungen der für den Strahlenschutz zuständigen Personen
  • Koordinierung der Personendosimetrie und der ärztlichen Überwachung der Mitarbeiter, Entscheidungen auf Grund personendosimetrischer Erkenntnisse oder ärztlicher Befunde
  • Beteiligung bei Baumaßnahmen, die den Umgang mit Quellen zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder Anwendung von radioaktiven Stoffen zum Gegenstand haben

KONTAKT

Dipl.-Ing. (FH) Michael Scheibner

Fleischmannstraße 42-44
17475 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-6992
Fax: +49 (0)3834 86-796992
Michael.Scheibner@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 03.01.2011 11:59
Verantwortlich: Strahlenschutzbevollmächtigter


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