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Betriebsärztliche Strahlenschutzuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen
Eine beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie A darf im Kontrollbereich Aufgaben nur wahrnehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres vor Beginn der Aufgabenwahrnehmung von einem ermächtigten Arzt untersucht worden ist und dem Strahlenschutzverantwortlichen eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, nach der der Aufgabenwahrnehmung keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.

Eine beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie B darf an der Universität im Kontrollbereich Aufgaben nur wahrnehmen, wenn sie vor Beginn der Aufgabenwahrnehmung von einem ermächtigtem Arzt untersucht worden ist und dem Strahlenschutzverantwortlichen eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, nach der der Aufgabenwahrnehmung keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.

Alle neuen strahlenexponierten Mitarbeiter müssen beim Strahlenschutzbevollmächtigten vor Dienstantritt, mit Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Einsatzart, -gebiet und evtl. früherer Strahlenexpositionen (Dosiswerte) angemeldet werden. Der Strahlenschutzbevollmächtigte meldet den Mitarbeiter beim betriebsärztlichen Dienst zur Untersuchung nach Strahlenschutz- und/oder Röntgenverordnung an. Die Untersuchungen sind vom Personal zu dulden.

Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, ist die betreffende Person verpflichtet sich rechtzeitig mit dem Betriebsarzt in Verbindung zu setzen und einen neuen Untersuchungstermin zu vereinbaren.

Ermächtiger Arzt
Die zuständige Behörde ermächtigt Ärzte zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung. Die Ermächtigung darf nur einem Arzt erteilt werden, der die für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweist.

Dip.-Med. Christine Rutscher

Leitende Betriebsärztin
Universitätsklinikum der E.-M-A.-Universität Greifswald
- Anstalt öffentlichen Rechts -
Betriebsärztlicher Dienst
Fleischmannstraße 42-44
17475 Greifswald
Eingang Hofseite, 1. Obergeschoss,
gegenüber der HNO-Klinik
Tel.: +49 (0)3834 86-5347


KONTAKT

Dipl.-Ing. (FH) Michael Scheibner

Fleischmannstraße 42-44
17475 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-6992
Fax: +49 (0)3834 86-796992
Michael.Scheibner@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 03.01.2011 11:59
Verantwortlich: Strahlenschutzbevollmächtigter


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