Logo der Universität GreifswaldKeysisual organisieren zeigt Bücher
 Homeorganisieren & verwaltenBeauftragteStrahlenschutz > Ermittlung der Körperdosis

Ermittlung der Körperdosis

An Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, ist die Körperdosis zu ermitteln.

Nach § 40 der Strahlenschutzverordnung und § 35 der Röntgenverordnung ist an Personen, die sich im Kontrollbereich aufhalten, die Körperdosis mit dafür zugelassenen amtlichen Dosimetern zu ermitteln.

Die amtlichen Dosimeter werden vom Strahlenschutzbevollmächtigten von folgender bestimmter Messstelle bezogen:

Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung

Innovationspark Wuhlheide
Köpenicker Strasse 325, Haus 41
12555 Berlin

Ganzkörperdosis
An der Universität Greifswald wird die Personendosis mit Filmdosimetern ermittelt. Der Messbereich beginnt bei 0,1 mSv und endet bei 1 Sv. Der Energiebereich liegt zwischen 14 keV und 1,4 MeV. Als repräsentativer Messort zur Ermittlung der Personendosis gilt eine Stelle an der Rumpfvorderseite (z.B. Brusthöhe).

Teilkörperdosis
Zur Ermittlung der Teilkörperdosis bei Arbeiten an Röntgeneinrichtungen im Durchleuchtungsbetrieb oder beim direkten Umgang mit radioaktiven Stoffen werden an der Universität TLD-Disk-Fingerringdosimeter eingesetzt. Der Messbereich liegt zwischen 0,2 mSv und 10 Sv. Der Energiebereich wird zwischen 10 keV und 1,4 MeV angegeben.

Sofort ablesbare Dosimeter
Überwachenden Personen ist auf ihr Verlangen ein Dosimeter zur Verfügung zu stellen, mit dem die Personendosis jederzeit festgestellt werden kann. Sobald eine Frau ihren Arbeitgeber darüber informiert hat, dass sie schwanger ist, ist ihre berufliche Strahlenexposition arbeitswöchentlich zu ermitteln und ihr mitzuteilen.

Mit elektronischen Dosimetern kann die Strahlenexposition, in Ergänzung des amtlichen Dosimeters, sofort ermittelt werden. Elektronische Dosimeter können nach Anfrage zur Verfügung gestellt werden (begrenzte Anzahl).

Dosimetertausch an der Universität
Dosimeter sind der Messstelle jeweils nach Ablauf eines Monats unverzüglich einzureichen. Die zuständige Behörde kann gestatten, dass Dosimeter in Zeitabständen bis zu sechs Monaten der Messstelle einzureichen sind.

Verfahren an der Universität

  • Dosimeter werden an der Universität Greifswald monatlich zum 20./21./22. getauscht. Dafür gibt es an jeder Einrichtung mindestens einen Verantwortlichen und einen Stellvertreter, der mit dem monatlichen Tausch beauftragt ist. Der Verantwortliche und der Stellvertreter wird dem Bevollmächtigten vom Direktor oder Leiter der Einrichtung genannt. Gleiches gilt bei Änderung der Verantwortlichkeiten.
  • Sollten überwachte Personen ihr Dosimeter verlieren, ist dies unverzüglich dem Strahlenschutzbevollmächtigtem zu melden, so dass möglichst schnell Ersatz beschafft werden kann.
  • Wird ein Dosimeter an drei aufeinander folgenden Monaten nicht getauscht, wird es bei der Landespersonenmessstelle – Berlin abgemeldet und die betroffene Person darf nicht mehr im Kontrollbereich arbeiten.
  • Die Auswertungen der Dosimeter liegen dem Strahlenschutzbevollmächtigtem zwei Monate nach dem Tragezeitraum vor. Auf Verlangen wird jeder beruflich strahlenexponierten Person die Strahlenexposition schriftlich mitgeteilt. Die Personendosis strahlenexponierten Personals der Kategorie A liegt dem Betriebsarzt zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung vor.

KONTAKT

Dipl.-Ing. (FH) Michael Scheibner

Fleischmannstraße 42-44
17475 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-6992
Fax: +49 (0)3834 86-796992
Michael.Scheibner@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 03.01.2011 11:59
Verantwortlich: Strahlenschutzbevollmächtigter


Home | Kontakt | Impressum | Sitemap
Seite drucken Seite drucken Seite versenden versenden Seite kommentierenFeedback Seitenanfangzum Seitenanfang