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Genehmigungsverfahren

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen, der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen oder das Arbeiten mit Röntgeneinrichtungen muss von einer zuständigen Behörde genehmigt werden.

Anträge auf Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen (Gewinnung, Erzeugung, Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung usw.), zum Verkehr mit radioaktiven Stoffen (Erwerb und Abgabe an andere), zur Beförderung (Ein- und Ausfuhr) und zur Aufbereitung radioaktiver Stoffe sowie Anträge zur Errichtung und zum Betrieb von Röntgenanlagen, Beschleunigern und Störstrahlern sind an den Strahlenschutzbevollmächtigten zu richten.

Der Strahlenschutzbevollmächtigte prüft die Anträge nach den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung, insbesondere jedoch auch:

  • die Eignung des vorgesehenen Personals
  • die Eignung der vorgesehenen Räumlichkeiten,
  • das Vorhandensein der erforderlichen Messgeräte und
  • der für den Strahlenschutz sonstigen notwendigen Einrichtungen.

Der Strahlenschutzbevollmächtigte leitet die Anträge an die zuständige Genehmigungsbehörde, wenn alle für ihn ersichtlichen Voraussetzungen eines wirksamen notwendigen Strahlenschutzes vorliegen und Strahlenschutzbeauftragte bestellt sind oder bestellt werden können.

Anschrift der zuständigen Behörde:

Landesamt für Gesundheit und Soziales M/V

Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Dezernat Stralsund
Heinrich-Mann-Str. 62
18435 Stralsund

Für die Erteilung von Genehmigungen klinischer Studien mit ionisierender Strahlung ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig.

Bundesamt für Strahlenschutz

Herr Bertram
Referat Z 2.1.2
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter


KONTAKT

Dipl.-Ing. (FH) Michael Scheibner

Fleischmannstraße 42-44
17475 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-6992
Fax: +49 (0)3834 86-796992
Michael.Scheibner@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 03.01.2011 11:59
Verantwortlich: Strahlenschutzbevollmächtigter


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