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Strahlenschutzanweisungen und Rechtsvorschriften

Auf dieser Seite werden Muster für spezielle Strahlenschutzanweisungen sowie für den Strahlenschutz wichtige Rechtsvorschriften und Richtlinien zum Download bereitgestellt.

Folgende Dokumente und Formulare können heruntergeladen werden:

Spezielle Musterstrahlenschutzanweisungen

Zusammenfassung von Musterstrahlenschutzanweisungen für Tätigkeiten nach Strahlenschutzverordnung

Hinweise zu den Gesetzen und Verordnungen
Nach § 34 der Strahlenschutzverordnung muss eine Strahlenschutzanweisung erstellt werden, in der die in dem Betrieb zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen aufzuführen sind.
Nach § 15a der Röntgenverordnung kann die zuständige Behörde den Strahlenschutzverantwortlichen verpflichten, eine Strahlenschutzanweisung zu erstellen, in der die in dem Betrieb zu beachtenden Strahlenschutzmaßnahmen aufzuführen sind.

Gesetze und Verordnungen

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen
Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen

Richtlinien

Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV)
Richtlinie für Qualitätssicherungsmaßnahmen bei medizinischen Anwendungen radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung am Menschen
Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass
Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und von genehmigungsbedürftigen Störstrahlern
Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde
(Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)
Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte
Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)

KONTAKT

Dipl.-Ing. (FH) Michael Scheibner

Fleischmannstraße 42-44
17475 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-6992
Fax: +49 (0)3834 86-796992
Michael.Scheibner@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 03.01.2011 11:59
Verantwortlich: Strahlenschutzbevollmächtigter


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