Der Senat: das Parlament der Universität
Der Akademische Senat wurde im Januar 2010 für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine Amtszeit beginnt am 1. April 2010. Neben dem Rektorat ist der Senat das zweite zentrale Organ der Universität.
Der Senat gliedert sich je nach Aufgabengebiet in den engeren und den erweiterten Senat. Die studentischen Senatsmitglieder amtieren jeweils für ein Jahr.
Der engere Senat beschließt – mit Ausnahme der Grund- und Wahlordnung – über die Satzungen und Ordnungen der Universität, insbesondere über die Prüfungs- und Studienordnungen; zu den Ordnungen der Fakultäten nimmt er Stellung. Bevor organisatorische Untergliederungen oder Studiengänge errichtet, geändert oder aufgehoben werden, muss der engere Senat angehört werden.
Über den folgenden Link erhalten Sie Zugriff auf die hochschulöffentlichen Unterlagen der Senatssitzungen:
- 15.02.2012 - Senatssitzung
Die nächste Senatssitzung wird am Mittwoch, den 15.02.2012 um 14 Uhr im Konferenzraum, Hauptgebäude, stattfinden. Die Hochschulöffentlichkeit ist herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.
Vorsitzende des Senats
Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Tel.: +49 (0)3834 86-4590
schaf@uni-greifswald.de
Geschäftsführung des Senats
Doreen Hallex
Tel.: +49 (0)3834 86-1163
senat@uni-greifswald.de
