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 Homeorganisieren & verwaltenLeitung & GremienSenat > Aufgaben des Senats

Weiterhin ist der Senat zuständig für:

  • abweichende Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen und die Ausschreibung von Professorenstellen,
  • den Erlass von Promotionsordnungen und der Habilitationsordnung,
  • die Verleihung der Lehrbefugnis, der Bezeichnung außerplanmäßiger Professor und der Bezeichnung Honorarprofessor,
  • die Beratung des Rechenschaftsberichts des Rektorats und die Entscheidung über dessen Entlastung,
  • die Beschlussfassung über den Universitätsentwicklungsplan,
  • die Wahl des Behindertenbeauftragten,
  • die Stellungnahme zur Einrichtung und Änderung einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung und die Zuweisung von Aufgaben an eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung sowie zur Bestellung des/der Leiters/-in zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen nach § 26 Absatz 2,
  • die Beschlussfassung über den Wirtschafts- und Haushaltsplan bzgl. des Körperschaftsvermögens und die Entlastung des Rektorats,
  • die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses.

Informationsrecht

Der erweiterte Senat hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Rektorat. Weiter beschließt er über die Grund- und die Wahlordnung sowie deren Änderung, wählt die Mitglieder des Rektorats und des Universitätsrates und kann – mit Ausnahme des Kanzlers – das Rektorat oder eines seiner Mitglieder abwählen. Zudem nimmt der erweiterte Senat Stellung zum Entwurf des Entwicklungsplans und des Wirtschaftsplans der Universität, zum Lehrbericht und zum Forschungsbericht.

Zusammensetzung

Der erweiterte Senat besteht aus 36 Vertretern der Gruppen der Hochschullehrer/innen, der akademischen Mitarbeiter/innen, der Studierenden und der weiteren Mitarbeiter/innen im Verhältnis 12:6:12:6 (erweiterter Senat). Von den Mitgliedern des erweiterten Senats gehören 22 dem engeren Senat an. Dabei handelt es sich um diejenigen Mitglieder, die in ihrer jeweiligen Gruppe die vorderen der zu vergebenden Mandate gewonnen haben. In der Gruppe der Hochschullehrer sind es die ersten zwölf, in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und in der Gruppe der Studenten die ersten vier und in der Gruppe der weiteren Mitarbeiter die ersten zwei Mandatsträger. Die Vertreter der Mitgliedergruppen werden von den Angehörigen der Universität in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den jeweiligen Mitgliedergruppen nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Gewählt wird nach Listen, die aufgrund gültiger Wahlvorschläge aufgestellt werden.


TERMINE

  • 20.06.2012 - Senatssitzung

Die nächste Senatssitzung wird am Mittwoch, den 20.06.2012 um 14 Uhr im Konferenzraum, Hauptgebäude, stattfinden. Die Hochschulöffentlichkeit ist herzlich eingeladen, an der Sitzung teilzunehmen.

KONTAKT

Vorsitzende des Senats
Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister

Tel.: +49 (0)3834 86-4590
schaf@uni-greifswald.de

KONTAKT

Geschäftsführung des Senats
Doreen Hallex

Tel.: +49 (0)3834 86-1163
senat@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 04.04.2012 14:26
Verantwortlich: Senat


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