Die Personalvertretungen - die Interessenvertretungen der Beschäftigten
An der Universität Greifswald arbeiten zwei Personalräte: der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und der Personalrat für die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Diese nehmen ihre Aufgaben entsprechend der Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) wahr.
Aufgaben der Personalvertretungen
Die Personalräte der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden haben für die jeweils von ihnen vertretene Beschäftigtengruppe zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Personalangelegenheiten, sozialen und organisatorischen Fragen.
Gewählt werden die Personalräte von den Angehörigen der, von ihnen jeweils vertretenen Beschäftigtengruppe für die Dauer von vier Jahren.
Die unter 18-jährigen Beschäftigten (Auszubildende, Beamtenanwärter, Praktikanten) haben ihre eigene Jugend- und Ausbildungsvertretung, welche alle zwei Jahre von den Auszubildenden und noch nicht volljährigen Beschäftigten gewählt wird. Zu den Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung gehört die Überwachung der zugunsten der jugendlichen Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften. Zugleich nimmt sie auch Anregungen und Beschwerden der jugendlichen Beschäftigten, insbesondere zu Fragen der Berufsausbildung, entgegen.
Die Schwerbehindertenvertretung schließlich fördert die Eingliederung und Teilhabe der schwerbehinderten Mitarbeitenden der Universität in den Arbeitsprozess, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zu Seite.
Büro des Personalrats
Simona Höfert
Domstraße 11, Eingang 4, 2. OG
17487 Greifswald
Sitzungstage:
Mittwoch – WPR, 14-tägl. ab 10.00 Uhr (ungerade Woche)
Donnerstag – NPR, ab 13.00 Uhr
Tel.: +49 (0)3834 86-1166
Fax: +49 (0)3834 86-1169
persrat@uni-greifswald.de
