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Schwerbehindertenvertretung

Die Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Mitarbeitender der Ernst-Moritz-Arndt Universität in den Arbeitsprozess zu fördern, ist eine der Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Sie vertritt deren Interessen und steht ihnen beratend und helfend zu Seite.

Die Schwerbehindertenvertretung ist Ansprechpartner in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren. Sie vertritt bei Personalmaßnahmen sowohl im Bereich des nichtwissenschaftlichen als auch des wissenschaftlichen Personals die Interessen der Schwerbehinderten und Gleichgestellten und setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein, etwa durch Umstrukturierung von Arbeitsabläufen sowie behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
							Vertrauensfrau
							PD Dr. Sabine Mundt

Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung

Vertrauensfrau
PD Dr. Sabine Mundt

Institut für Pharmazie
Tel.: +49 (0)3834 86-4869

1. Stellvertreterin
							Dr. Kathrin Burghardt

1. Stellvertreterin
Dr. Kathrin Burghardt

Universitätsverwaltung
Referat 6 - Beschaffung
Tel.: +49 (0)3834 819440

2. Stellvertreterin
							Petra Wießner

2. Stellvertreterin
Petra Wießner

Institut für Bildungswissenschaften
Tel.: +49 (0)3834 86-3712

Integrationsvereinbarung

Im Oktober 2009 wurde zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV sowie der Hauptschwerbehindertenvertretung und dem Hauptpersonalrat im Ministerium eine Integrationsvereinbarung zur besseren Eingliederung behinderter Menschen in Arbeit und Ausbildung abgeschlossen und mit der Unterzeichnung in Kraft gesetzt. Die Vereinbarung ergänzt die gesetzlichen und sonstigen Regelungen insbesondere des SGB IX, des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, der Schwerbehindertenrichtlinie MV sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungesetzes zur Eingliederung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz und gilt auch für die Universität Greifswald. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen dem Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Mitarbeiter.

Teil der Integrationsvereinbarung ist ein Fragebogen, welcher der Erfassung der Erfordernisse behinderter Menschen zur Ausübung ihrer Tätigkeit sowie ihrer Probleme und Wünsche, besonders hinsichtlich einer weiteren Qualifizierung dient. Dieser Fragebogen steht neben der Integrationsvereinbarung extra zum Ausdrucken zur Verfügung. Bei Bedarf sollte er in ausgefüllter Form der Schwerbehindertenvertretung zugesandt werden. Die Auswertung wird zunächst nur durch Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen und anschließend nach Rücksprache auf Wunsch mit dem Beauftragten des Arbeitgebers, Herrn Dr. Flieger.
Wir fordern daher alle schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen, bei denen behinderungsbedingt besondere Erfordernisse zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben nötig sind bzw. Wünsche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen existieren, diesen Fragebogen auszufüllen und ihn an folgende Adresse zu schicken bzw. direkt in der Geschäftsstelle des Personalrates abzugeben:

Büro des Personalrates der Universität Greifwald, Bereich Hochschule
Schwerbehindertenvertretung vertraulich
Domstraße 11
17487 Greifswald

Folgendes Dokument kann heruntergeladen werden


KONTAKT

Vertrauensfrau
PD Dr. Sabine Mundt

Tel.: +49 (0)3834 86-4869
smundt@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 07.03.2012 15:21
Verantwortlich: Personalrat


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