Aufgaben der Integrationsämter
Das Integrationsamt ist die Behörde, die nach dem SGB IX, § 98-102 folgende Aufgaben durchzuführen hat:
- Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
- Kündigungsschutz
- begleitende Hilfe für Schwerbehinderte im Arbeits- und Berufsleben
- Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für betriebliche Helfer
Es arbeitet eng zusammen mit Rehabilitationsträgern nach dem Bundesversorgungsgesetz und ist für bestimmte individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehrdienst- und Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten zuständig. Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind nach § 37 Abs. 2 ermächtigt, einzelne Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz von den Hauptfürsorgestellen auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen.
Integrationsamt Mecklenburg-Vorpommern
Leitung: Dr. Erhard Scheibner
Tel.: +49 (0)381 122-2805
Integrationsamt Rostock
Örtliche Zuständigkeit: Rostock, Nordvorpommern, Bad Doberan, Güstrow
Außenstelle Neubrandenburg
Örtliche Zuständigkeit: Stralsund, Rügen, Greifswald, Demmin, Ostvorpommern, Uecker-Randow, Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Neubrandenburg
Außenstelle Schwerin
Örtliche Zuständigkeit: Wismar, Nordwestmecklenburg, Parchim, Ludwigslust, Schwerin
