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Aufgaben der Integrationsämter

Das Integrationsamt ist die Behörde, die nach dem SGB IX, § 98-102 folgende Aufgaben durchzuführen hat:

  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
  • Kündigungsschutz
  • begleitende Hilfe für Schwerbehinderte im Arbeits- und Berufsleben
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für betriebliche Helfer

Es arbeitet eng zusammen mit Rehabilitationsträgern nach dem Bundesversorgungsgesetz und ist für bestimmte individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehrdienst- und Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten zuständig. Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. Die Länder sind nach § 37 Abs. 2 ermächtigt, einzelne Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz von den Hauptfürsorgestellen auf örtliche Fürsorgestellen zu übertragen.

Integrationsamt Mecklenburg-Vorpommern
Leitung: Dr. Erhard Scheibner

Tel.: +49 (0)381 122-2805


KONTAKT

Vertrauensfrau
PD Dr. Sabine Mundt

Tel.: +49 (0)3834 86-4869
smundt@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 07.03.2012 15:21
Verantwortlich: Personalrat


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