Informationen und Hinweise/Formulare
Gesetzliche Grundlagen
Drittmittelrichtlinie
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNEG)
EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation
Hinweise/Formulare
Drittmittelprojekte
Allgemeines
Auszahlungen
Dienstreisen
Bei Dienstreisen im Rahmen von Drittmittelprojekten sind die Bestimmungen des Landesreisekostenrechtes (siehe PDF im Folgenden) zu beachten. Entsprechendes gilt bei Kostenübernahmeerklärungen für Reisekosten von nicht an der Universität beschäftigten Personen.
Bitte verwenden Sie bei der Beantragung/Abrechnung von Dienstreisen sowie bei Kostenübernahmeerklärung die entsprechenden Formulare des Referats Personal.
Berechnung von Personalkosten für die Kalkulation von Drittmittelprojekten
Auftragsforschung:
Bitte verwenden Sie zur Kalkulation die Drittmittelanzeige (auf Seite 1 „Auftragsforschung“ anklicken. Die Personalkosten, die in die Berechnung der Vergütung einfließen müssen, werden von dem Formular selbständig berechnet.
Zuwendungen:
Im Übrigen ist das Referat Personal auch im Rahmen von Drittmittelprojekten für Personalangelegenheiten und den Abschluss von Honorarverträgen zuständig.
Beschaffungen
Das Vergaberecht und die Dienstanweisung für die Vergabe (Beschaffungsordnung) müssen auch bei Beschaffungen und der Vergabe von Aufträgen, die aus Drittmitteln finanziert werden, beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn bereits im Förderantrag ein bestimmter Auftragnehmer vorgesehen und vom Geldgeber akzeptiert wurde.
Bitte stellen Sie dem Referat Drittmittel bei Beschaffungen und Auftragsvergaben über 500 € (ohne MWSt.) einen entsprechenden Vergabevermerk, in welchem die Auswahl des Auftragnehmers begründet wird, zur Verfügung.
Erfindungen
Dr. Juliane Huwe
Leiterin Referat Drittmittel
Tel.: +49 (0)3834 86-1371
jhuwe@uni-greifswald.de
Hier finden Sie die neuen Seiten der universitätsinternen Ausschreibungen / Anschubfinanzierung.
