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Antrag auf Beurlaubung

Ein Student kann auf seinen schriftlichen Antrag aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden (Beurlaubung).

Eine Beurlaubung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn Sie sich im laufenden Prüfungsverfahren befinden. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung im Zentralen Prüfungsamt, ob Ihrem Antrag etwaige Gründe entgegenstehen.

Das aktuelle Formular finden Sie unten zum Download. Bitte drucken Sie sich Ihr Formular vollständig aus (incl. Merkblatt). Vor dem Ausfüllen (bitte deutlich lesbar) Merkblatt gründlich durchlesen.

Achtung!
Wir weisen darauf hin, daß alle Formulare nur mit einer eigenhändigen Unterschrift anerkannt werden!


KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de

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Letzte Änderung: 27.01.2012 14:12
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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