Logo der Universität GreifswaldKeyvisual studieren zeigt Kapitel mit Eule
 Homestudieren & lehrenEinrichtungen & ServicesFormulare > Bewerbung

Antrag auf Zulassung als Studienanfänger
(Örtliche Zulassungsbeschränkung im ersten Fachsemester)

Dieser Antrag wird für die Bewerbung für das erste Fachsemester in Fächern/Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung benötigt.

Antragstellung online im Internet
Die Universität Greifswald bietet für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer die Möglichkeit, den Antrag auf Zulassung (nur für die Abschlüsse Bachelor, Diplom und Lehramt) auf dem heimischen PC zu erstellen und direkt online zu übermitteln. Der/Die Bewerber/in erhält auf seinem/ihrem Bildschirm sofort die Bestätigung, unter welcher Nummer die Daten bei der Universität Greifswald gespeichert sind. Abschließend muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und unter Angabe der Bewerber-Nummer mit den erforderlichen Unterlagen dem Studierendensekretariat zugesandt werden.

Nachreichung von Unterlagen
Erfolgt die online-Bewerbung zum Ende der Bewerbungsfrist, müssen die erforderlichen Unterlagen bis 14 Tage nach Bewerbungsschluss an der Universität eingegangen sein.

Kontrolle der Bewerbung
Der Eingang der Unterlagen kann im Selbstbedienungsportal auf der Web-Site der Universität kontrolliert werden. Benutzerkennung ist die Bewerbernummer, und das Geburtsdatum (Format: TT.MM.JJJJ) ist das Passwort. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Eine Bearbeitungszeit von etwa 2 Wochen sollten Sie aber einplanen.

Masterbewerbung

Die Bewerbung für Masterstudiengänge erfolgt nicht online, sondern mit dem nachfolgenden Formular.

Formular zur Masterbewerbung

Bewerbungsformular für Masterstudiengänge

Welche Sonderanträge (nur für grundständige Studiengänge möglich) können gestellt werden?
Zu beachten ist, dass Sonderantrag nur dann erfolgreich gestellt werden kann, wenn die jeweiligen strengen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Sonderantrag ist grundsätzlich zeitgleich mit dem Zulassungsantrag zu stellen.

  • Härtefallantrag
    Wer zusätzlich einen Härtefallantrag stellen will, findet ihn nachstehend.
    Wer einen Härtefallantrag stellen will, sollte sich zuvor selbstkritisch prüfen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jeder Grund, den der/die Bewerber/in als relevant ansieht, kann als Härtefall anerkannt werden. Die Gründe, die angeführt werden, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten.
  • Antrag auf Nachteilsausgleich
    Zusätzlich zum Zulassungsantrag ist in diesem Fall ein formloser Antrag mit kurzer Begründung zu stellen.
    Ein anerkannter Antrag berücksichtigt besondere persönliche, nicht von dem/der Bewerber/in zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote (z.B. anerkannte Lese-/Rechtschreibschwäche) oder die Wartezeit (z.B. Wiederholung eines Schuljahres wegen Krankheit) ausgewirkt haben.

Nachweise für Sonderanträge
Dem Sonderantrag sind geeignete Nachweise beizufügen. Durch die beigefügten Belege muss der Sonderantrag so deutlich dargestellt werden, dass eine außenstehende Person die Argumente des/der Bewerber/in anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Die Bearbeitung des Antrages wird erleichtert, wenn den erforderlichen Nachweisen eine kurze Begründung beigefügt wird. Die Nachweise zum Antrag müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.
Wie über den Sonderantrag entschieden wurde, kann dem Bescheid über den Zulassungsantrag entnommen werden.

Achtung! Alle Formulare werden nur mit einer eigenhändigen Unterschrift anerkannt.

Zulassungsfreie Fächer/Studiengänge
Eine Bewerbung in zulassungsfreien Fächern/Studiengängen ist nicht erforderlich und damit nicht möglich. Ein für diese Fächer zugesandter Antrag auf Zulassung wird daher nicht bearbeitet, eine Eingangsbestätigung wird nicht erteilt. Hierzu sind auch die Hinweise zur Einschreibung zu vergleichen.

Bundesweite Zulassungsbeschränkungen
Für die Bewerbung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin) ist eine Antragstellung bei der Universität Greifswald mit diesem Formular nicht möglich, sondern dazu ist, zusätzlich zur Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de), der Online-Fragebogen der Universität Greifswald auszufüllen.


KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de

VERWANDTE SEITEN


Letzte Änderung: 18.04.2012 15:21
Verantwortlich: Studierendensekretariat


Home | Kontakt | Impressum | Sitemap
Seite drucken Seite drucken Seite versenden versenden Seite kommentierenFeedback Seitenanfangzum Seitenanfang