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Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation)

Dieser Antrag ist nur für zulassungsfreie Studiengänge oder für zulassungsbeschränkte Studiengänge, d.h. Studiengänge mit numerus clausus, nach der Zulassung zu verwenden.

Für die Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer in das 1. Fachsemester ist der »Antrag auf Zulassung als Studienanfänger« zu verwenden (gilt nicht für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin).

Weg der Einschreibung
Die Einschreibung kann online, postalisch oder persönlich erfolgen. Die Einschreibung wird nur bearbeitet, wenn der Antrag innerhalb der Immatrikulationsfrist und vollständig im Studierendensekretariat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingeht bzw. gestellt wird (siehe auch Termine und Fristen).


KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 02.05.2012 14:15
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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