Antrag auf Exmatrikulation
Die Exmatrikulation ist auf eigenen Antrag jederzeit möglich. Wenn die Exmatrikulation vor Ablauf des Semesters erfolgen soll, sind mit dem Antrag der Studienausweis und ggf. noch vorhandene Studienbescheinigungen vorzulegen. Bei schriftlich beantragter Exmatrikulation ist auch ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (DIN C 6) für die Zusendung der Exmatrikulationsbescheinigung beizufügen.
Achtung!
Wir weisen darauf hin, daß alle Formulare nur mit einer eigenhändigen Unterschrift anerkannt werden!
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