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Antrag auf Exmatrikulation

Die Exmatrikulation ist auf eigenen Antrag jederzeit möglich. Wenn die Exmatrikulation vor Ablauf des Semesters erfolgen soll, sind mit dem Antrag der Studienausweis und ggf. noch vorhandene Studienbescheinigungen vorzulegen. Bei schriftlich beantragter Exmatrikulation ist auch ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag (DIN C 6) für die Zusendung der Exmatrikulationsbescheinigung beizufügen.

Achtung!
Wir weisen darauf hin, daß alle Formulare nur mit einer eigenhändigen Unterschrift anerkannt werden!

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KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 27.01.2012 14:12
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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