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Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages

Wer sich nach Bezahlung des Rückmeldebeitrags beurlauben oder exmatrikulieren läßt, kann den Rückmeldebeitrag erstattet bekommen.
Dazu braucht es allerdings dieses Formular.

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KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 27.01.2012 14:12
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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