Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages
Wer sich nach Bezahlung des Rückmeldebeitrags beurlauben oder exmatrikulieren läßt, kann den Rückmeldebeitrag erstattet bekommen.
Dazu braucht es allerdings dieses Formular.
Für den Ausdruck können Sie sich den Adobe Reader downloaden.
Adobe Reader![]()
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de
