Absolventenbefragung
Die Befragung der Absolventen der Universität Greifswald soll im Wesentlichen 3 Zielen dienen:
- Der Generierung von Informationen über die retrospektive Beurteilung der Studiengänge und Studienbedingungen durch die Absolventen und der Aufdeckung von Verbesserungspotential
- Der Erlangung von Informationen für die Hochschulsteuerung und insbesondere das neu zu schaffenden Indikatorensystem zur Messung von Qualität in Studium und Lehre
- Der Sammlung und Auswertung von Informationen über den Kompetenzerwerb der Absolventen und den Praxisbezug des Studiums und Schaffung eines Anknüpfungspunktes für Alumni-Aktivitäten und Weiterbildungsangebote der Universität
Akkreditierung
Bei der Akkreditierung handelt es sich um ein Begutachtungsverfahren, in dem hinsichtlich des Akkreditierungsgegenstandes die Einhaltung vorher definierter Mindeststandards geprüft wird. In Deutschland besteht bezüglich der Akkreditierung im Hochschulbereich derzeit ein dezentrales System, bei dem der Akkreditierungsrat verschiedenen Akkreditierungsagenturen durch Beschluss die Möglichkeit der Durchführung des Verfahrens der Programmakkreditierung oder Systemakkreditierung an Hochschulen einräumt.
Akkreditierungsagentur
Akkreditierungsagenturen führen an deutschen Hochschulen die Verfahren der Programmakkreditierung oder Systemakkreditierung durch. Sie werden vom Akkreditierungsrat in der Regel für einen befristeten Zeitraum von 8 Jahren akkreditiert. Durch die Einhaltung der vordefinierten Kriterien ist gewährleisten, dass Akkreditierungsagenturen gewisse Mindestanforderungen erfüllen, die eine gewissenhafte Wahrnehmung ihrer Aufgaben erwarten lässt.
Akkreditierungsrat
Durch das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" vom 15.02.2005, i.d.F.v. 01.04.2008, wurde die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Akkreditierungsrats als zentraler Akteur im deutschen Akkreditierungssystem für Hochschulen geschaffen. Das Mission Statement der Stiftung lässt die Bedeutung der Arbeit des Akkreditierungsrats in der deutschen Hochschullandschaft erkennen:
„Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Sie versteht sich als Organisation, die in der Erfüllung dieser Aufgaben einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre in den deutschen Hochschulen leistet, diese Qualität dokumentiert und dadurch die Reputation deutscher Studiengänge im In- und Ausland sichert und erhöht.“
Weiterführende Hinweise zum Wirkungsbereich des Akkreditierungsrates unter:
Arbeitsaufwand
Work load ist der in Zeitstunden ausgedrückte erwartete studentische Arbeitsaufwand, der, im Unterschied zum System der Semesterwochenstunden, das gesamte Studienpensum berücksichtigt. Er bildet die Grundlage für die Zuordnung von Leistungspunkten zu Modulen bzw. Lehrveranstaltungen und setzt sich zusammen aus den Kontaktstunden und dem Selbststudium. Nach einem Beschluss der KMK vom 24.10.1997 sollte für den work load eines Vollzeitstudiums eines Jahres eine Höchstgrenze von insgesamt 1800 Stunden angesetzt werden. Der tatsächlich erbrachte Aufwand dürfte jedoch im Durchschnitt in einem Korridor zwischen 1500 und 1800 Stunden liegen.
Quelle: HRK; http://www.hrk.de/bologna/de/home/1969.php
Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung
Domstraße 20a, Raum 34
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86–1136
Fax: +49 (0)3834 86–1178
qualitaetssicherung@uni-greifswald.de
Ansprechperson
Dr. Andreas Fritsch
Tel.: +49 (0)3834 86-1136
andreas.fritsch@uni-greifswald.de

