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Mathematik

Lehramt Gymnasien

Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B16.1, festgelegt.

Lehramt Haupt- und Realschule

Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlagen B16.2 und B16.3, festgelegt.

Beifach

Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E16, festgelegt.


KONTAKT

Zentrales Prüfungsamt

Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1278
Fax: +49 (0)3834 86-1279
ina.klemmer@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 15.12.2010 10:32
Verantwortlich: Zentrales Prüfungsamt


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