Mathematik
Lehramt Gymnasien
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage B16.1, festgelegt.
Lehramt Haupt- und Realschule
Die Prüfungsanforderungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlagen B16.2 und B16.3, festgelegt.
Beifach
Die Anerkennungsvoraussetzungen sind in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern, Anlage E16, festgelegt.
Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1278
Fax: +49 (0)3834 86-1279
ina.klemmer@uni-greifswald.de
