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Prüfungs- und Studienordnungen

Prüfungs- und Studienordnungen regeln in ihrem Bereich den Ablauf und das Ende des Studiums.

Die Prüfungsordnung regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen. Jeder Studiengang hat eine »Gemeinsame Prüfungsordnung«, jedes einzelne Fach eine »Fachprüfungsordnung« bzw. »Fachspezifische Bestimmungen«.

Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung den Ablauf des Studiums. Sie legt fest, welche Veranstaltungen in welchem Zeitrahmen belegt werden sollten.
In der Regel ist der Studienordnung ein Studienplan beigegeben: Der Studienplan zeigt einen möglichen Ablauf des Studiums auf.

Gemeinsame Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge

Nähere Informationen zu den einzelnen Fächern finden Sie in den unten stehenden Fachprüfungsordnungen.

Weitere Satzungen

Satzung zur Bestimmung der nicht zu
vertretenden Gründe im Sinne von § 37 LHG

Letzte Änderung: 15.12.2010 10:28