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Hinweise zu den Prüfungsanmeldungen

Die Prüfungsanmeldung für das Wintersemester 2011/2012 ist im Zeitraum vom 05. Dezember bis zum 19. Dezember 2011 möglich. Bei Fristversäumnis können die Prüfungen erst zum nächsten regulären Prüfungstermin (Sommersemester 2012) abgelegt werden. Ein Rücktritt von den Prüfungen ist ohne Angabe von Gründen spätestens bis zum 09. Januar 2012 möglich.

Das Online-Portal Prüfungswesen ermöglicht den Ausdruck von Leistungsübersichten (Studierende), die Leistungsverbuchung (Prüfende) und Adressänderungen.
Ebenso können die Anmeldungen zur vorgezogenen Fachprüfung, Diplomvorprüfung, Diplomprüfung, Magisterzwischenprüfung, Magisterabschlussprüfung, Mikromodul-, Fachmodul- und Fachprüfung Bachelor/Master sowie Wiederholungsprüfung und zum Freiversuch zur Notenverbesserung vorgenommen werden.
Studierende haben die Möglichkeit, sich elektronisch in der Zeit vom 05. bis zum 19. Dezember 2011 (Ausschlussfrist) zu den o.g. Prüfungen anzumelden. Ein Rücktritt von den Prüfungen ist ohne Angabe von Gründen spätestens bis zum 09. Januar 2012 ebenfalls auf elektronischem Wege möglich.
Versäumt der Studierende die Meldefrist, gewährt das Zentrale Prüfungsamt eine Nachfrist von drei Wochen; bei verspäteter Meldung ist zusätzlich die Zahlung der Verspätungsgebühr nach Maßgabe der jeweils geltenden Gebührenordnung erforderlich. Verspätete Anmeldungen müssen im Zentralen Prüfungsamt persönlich abgegeben werden.


KONTAKT

Zentrales Prüfungsamt

Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1278
Fax: +49 (0)3834 86-1279
ina.klemmer@uni-greifswald.de

TIPP

Der rote Fristenbriefkasten befindet sich jetzt in der Rubenowstraße 2 (Innenhof Universitätshauptgebäude, vor dem Glasvorbau)!


Letzte Änderung: 15.12.2011 09:46
Verantwortlich: Zentrales Prüfungsamt


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