Promotionsmöglichkeiten
An allen fünf Fakultäten ist die Erlangung eines Doktortitels möglich, die Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) voraus.
Es bestehen folgende Möglichkeit zur Promotion:
- Dr. theol. (Theologische Fakultät)
- Dr. jur., Dr. rer. pol. (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät)
- Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. med. (Medizinische Fakultät)
- Dr. phil. (Philosophische Fakultät)
- Dr. rer. nat. (Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät)
Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Die Verfahren einschließlich Zulassungsvoraussetzungen und Sonderregelungen sind in den jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten zu finden. Neben dem klassischen Verfahren bestehen gegenwärtig vier Graduiertenkollegs, in denen Nachwuchswissenschaftler/innen unterschiedlicher Fachrichtungen die Möglichkeit erhalten, ihre Promotionen und Habilitationen im Rahmen eines koordinierten, von mehreren Hochschullehrern getragenen Forschungsprogramms durchzuführen. Dadurch findet eine Integration der Nachwuchswissenschaftler/innen in die Forschungsarbeit der beteiligten Einrichtungen statt, wobei das Studienprogramm auch die individuelle Spezialisierung der Kollegiaten/innen ergänzt und verbreitert.
Ansprechpartner für weitergehende Fragen sind die Dekanate der Fakultäten.
Zentrale Studienberatung
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17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1293
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