Rechtswissenschaften (Master of Laws)
Das (konsekutive) rechtswissenschaftliche Master-Programm bietet qualifizierten Absolvent(inn)en die Möglichkeit, sich nach dem Abschluss ihres grundständigen Studiums weiter zu qualifizieren.
Masterprogramm: "Tax Law"
Mit dem Masterprogramm "Tax Law" soll eine Verbreiterung und Vertiefung des durch den vorangegangenen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworbenen zivilrechtlichen Wissens erfolgen. Umfangreiche Kenntnisse im Steuerrecht werden vermittelt. Die Kenntnisse im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich werden erweitert.
Der Studiengang erstreckt sich über vier Semester. Er wird mit dem "Master of Laws" abgeschlossen.
Mit dem Master-Programm wird namentlich für solche Studenten ein Studiengang geschaffen, die an dem Bereich der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung interessiert sind oder gegebenenfalls in Stabsfunktionen in Unternehmen tätig sein wollen.
Das Studium setzt Schwerpunkte zunächst im steuerrechtlichen Bereich. Hinzu kommen Veranstaltungen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und die Ausbildung in einer zweiten Fremdsprache (Englisch, Französisch, Russisch, Schwedisch oder Spanisch).
Wesentlich für die Gestaltung des Studienprogramms ist die hohe Intensität der Mitarbeit und der Betreuung. Innerhalb der entsprechenden Veranstaltungen, die jeweils mit einer Klausur/Hausarbeit abgeschlossen werden, erfolgt eine intensive Beschäftigung mit der Materie; die Vorlesung hat insbesondere eine Anleitungs- und Führungsfunktion. Weiteres Charakteristikum ist die Betreuung in Seminaren im 1. und 3. Semester. Die Studenten werden in diesem Zusammenhang auf ihre Masterarbeit hingeführt, nehmen an regelmäßigen Vorstellungen der Arbeiten anderer Absolventen teil und erhalten so einen Einblick in den wissenschaftlichen Umgang mit der Materie.
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