Medizin
Die Ausbildung zum Arzt wird vom Bundesministerium für Gesundheit in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 44, Seite 2405 ff, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2002 geregelt.
Studienaufnahme
Die Zulassung zum Studium der Humanmedizin erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund (hochschulstart.de) und innerhalb des Auswahlverfahrens der Hochschule über die Universität. Das Studium im Studiengang Humanmedizin kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Lehrveranstaltungen werden
grundsätzlich im Jahresrhythmus (Studienjahr) angeboten. Pro Jahr stehen ca. 180 Studienplätze zur Verfügung.
Abschluss, Dauer und Gliederung des Studiums
Die Zeit, in der in der Regel das Studium mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt 6 Jahre und 3 Monate.
Die ärztliche Ausbildung umfasst:
- ein Studium von sechs Jahren; das letzte Jahr umfasst eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten von 48 Wochen (Praktisches Jahr),
- eine Ausbildung in erster Hilfe,
- einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
- eine Famulatur von vier Monaten und
- eine Prüfung in 2 Abschnitten.
Das Studium gliedert sich in:
- den Ersten Abschnitt des Studiums der Medizin von 2 Jahren (4 Semester),
- den Zweiten Abschnitt des Studiums der Medizin von 4 Jahren (8 Semester) einschließlich eines Praktischen Jahres,
- die Prüfungszeit von 3 Monaten.
Prüfungen
Als Prüfungen sind abzulegen:
- der Erste Abschnitt der Ärztl. Prüfung nach einem Studium der Medizin von i.d.R. 2 Jahren,
- der Zweite Abschnitt der Ärztl. Prüfung nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztl. Prüfung und einem Studium von i.d.R. 4 Jahren, d.h. nach dem Zweiten klinischen Studienabschnitt.
Der Erste und der Zweite Abschnitt der Ärztl. Prüfung bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfungen werden vor dem Landesprüfungsamt (Landesprüfungsamt für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern, Am Reifergraben 4, 18055 Rostock) abgelegt.
Die universitären Leistungsüberprüfungen werden zwischen dem Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt. Auf der Grundlage von Lernzielkatalogen sind die Anforderungen des Faches und die Inhalte der Leistungsüberprüfungen festgelegt. Die Lernzielkataloge orientieren sich an den Prüfungsinhalten der ÄAppO.
Zentrale Studienberatung
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