Ausbildungsförderung
Wenn das eigene Einkommen oder das der Eltern nicht für notwendige Studienmittel und den Lebensunterhalt während des Studiums ausreicht, erhält man Ausbildungsförderung (BAföG) gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
BAföG wird nur auf Antrag gezahlt. Die Höhe der BAföG-Zahlung hängt von vielen Faktoren ab und die finanzielle Situation der einzelnen Studierenden ist so unterschiedlich, daß die Antragstellung auf jeden Fall empfohlen wird. Die notwendigen Antragsformblätter sind im Studentenwerk oder gegen einen mit 1,45 € frankierten und adressierten DIN A4 Umschlag erhältlich.
Wichtig zu wissen ist, daß die BAföG-Zahlung erst ab dem Monat erfolgt, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab Beginn des Antragsmonats. Eine rückwirkende Bewilligung erfolgt nicht, deshalb sollte man auf eine rechtzeitige Antragstellung achten.
Neben der Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz gibt es eine Reihe Möglichkeiten der Studienförderung (Stipendien). Die Vergabe findet in leistungsorientierten Auswahlverfahren durch privatrechtliche Einrichtungen (Stiftungen, Vereine) oder auch Stiftungen der freien Wirtschaft an besonders begabte Studierende statt. Die Förderung durch ein Stipendium erfolgt individuell.
Auskünfte über verschiedenen Fördermöglichkeiten sind im Büro des AStA, im Studentenwerk und in der Zentralen Studienberatung, Rubenowstraße 2, 17487 Greifswald erhältlich.
Eine gleichzeitige Ausbildungs- und Studienförderung ist nicht möglich.
| Postanschrift: | Sprechzeiten: |
|---|---|
| Studentenwerk Greifswald Postfach 1105 17464 Greifswald | Montag, Dienstag, Donnerstag 10.30-12.00 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00-17.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00- 16.00 Uhr |
Studentenwerk
Amt für Ausbildungsförderung
Am Schießwall 1-4
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1740
Fax: +49 (0)3834 86-1748
bafoeg@uni-greifswald.de
