Beiträge & Gebühren
Semesterbeitrag
Je Semester sind folgende Beiträge für die Studentenschaft und das Studentenwerk zu entrichten:
| Beitrag | Höhe |
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|---|---|---|
| a) | Studentenschaftsbeitrag gemäß § 4 der Beitragsordnung der Studierendenschaft: | 8,- € |
| b) | Beitrag zum Studentenwerk gemäß § 2 der Beitragsordnung des Studentenwerks: | 41,50 € |
Diese Beiträge sind nach der Einschreibung und innerhalb der jeweiligen Rückmeldefristen zusammen mit der Einschreibe- bzw. Rückmeldegebühr (siehe Verwaltungsgebühren) auf das Konto der Universität einzuzahlen.
Der Semesterbeitrag zum Studentenwerk und zur Studierendenschaft kann aus Gründen der Beurlaubung oder der vorzeitigen Exmatrikulation auf Antrag rückerstattet werden. Der Antrag ist im Studierendensekretariat zu stellen.
Verwaltungsgebühren
Gemäß der geltenden Universitätsgebührenordnung erhebt die Universität für die Inanspruchnahme oder eine Leistung der Universität Verwaltungsgebühren. Die für Studierende wichtigsten Gebührentatbestände sind:
| Gebührentatbestand | Gebühr | fällig |
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|---|---|---|---|---|
| 1. | Einschreibgebühr | 11,00 € | mit Antragsstellung |
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| 2. | Rückmeldegebühr | 6,00 € | mit der Rückmeldung |
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| 3. | Ausstellung: | jede weitere Studien- bzw. Exmatrikulationsbescheinigung | 1,50 € | mit Antragstellung |
| 4. | Zweitausfertigung des Studierendenausweises einschließlich der Studienbescheinigungen (Semesterblatt) | 5,00 € | mit Antragstellung |
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| 5. | Notenspiegel | 3,00 € | mit Antragstellung |
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| 6. | Zeugnisse, Notenspiegel sowie andere Bescheinigungen in englischer Sprache, sofern nicht in Prüfungsordnungen vorgesehen | 13,00 € | mit Antragstellung |
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| 7. | Maschinelle Zweitausfertigung eines Prüfungszeugnisses oder eine Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades | 5,00 € | mit Antragstellung |
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| 8. | Säumnisse: | für verspätet beantragte Einschreibung | 10,00 € | mit Antragstellung |
| 9. | für verspätete Rückmeldung oder verspäteten Fachrichtungswechsel | 10,00 € | mit Antragstellung |
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| 10. | verspätete Prüfungsanmeldung | 20,00 € | mit Antragstellung |
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| 11. | Beglaubigungen von Urkunden: | für den ersten Abdruck je Urkunde | 5,00 € | mit Antragstellung |
| 12. | zusätzlich für jeden weiteren Abdruck | 2,00 € | mit Antragstellung |
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| 13. | sonstige: | Zugangs- und Erweiterungsprüfung für Berufstätige (§ 19 LHG) | 100,00 € | mit Zulassung |
| 14. | Zulassungsverfahren für Zugangs- und Erweiterungsprüfung | 15,00 € | mit Antragstellung |
Die vollständige Universitätsgebührenordnung finden Sie bei den "Satzungen der Universität" unter Schnelleinstieg auf der Homepage.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de
Laut Gebührenordnung wird bei jeder Rückmeldung eine Verwaltungsgebühr von 6,- € erhoben. Diese Gebühr muss von den Studierenden zusammen mit den Beiträgen für das Studentenwerk und die Studierendenschaft in einem Betrag innerhalb der Rückmeldefrist eingezahlt werden.
