Zulassungsbeschränkungen & Bewerbung
Studienfächer und -gänge, nach denen eine große Nachfrage besteht, unterliegen einer Zulassungsbeschränkung, d.h. Studierwillige müssen sich in diesen Studiengängen um eine festgesetzte Zahl (numerus clausus, abgekürzt: nc) von Studienplätzen bewerben.
Örtliche und bundesweite Zulassungsbeschränkungen
Es gibt örtlich und bundesweit bestehende Zulassungsbeschränkungen. Bei den örtlichen Zulassungsbeschränkungen ist zwischen den Studienanfängern (1. Fachsemester) und dem Einstieg in ein höheres Fachsemester zu unterscheiden. Die Vergabeverfahren sind in der Hochschulzulassungs- bzw. Vergabeverordnung Mecklenburg-Vorpommern und in den Zulassungssatzungen der Universität geregelt. Maßgeblich bei der Vergabe von Studienplätzen können (nicht: müssen!) neben der Abiturdurchschnittsnote und der Zeit zwischen Abitur und Bewerbung (Wartezeit) auch z.B. Einzelnoten des Abiturs oder berufspraktische Tätigkeiten sein.
Alt- und Neuabiturienten
Altabiturienten, d.h. diejenigen, die vor dem 16. Januar des laufenden Kalenderjahres ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, beachten bitte die Bewerbungsfristen für das Wintersemester in den örtlich zulassungsbeschränkten Studienfächern/-gängen: Bewerbungsschluss ist der 31. Mai. Für Neuabiturienten bleibt es bei der Bewerbungsfrist bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres. Zum Sommersemester bleibt es bei der einheitlichen Bewerbungsfrist (bis 15. Januar).
Zum Wintersemester 2011/12 gilt für alle Bewerber ausnahmsweise die einheitliche Bewerbungsfrist vom 16. Mai bis zum 15. Juli 2011.
Zulassungsfreie Studiengänge
Studiengänge, die keiner Zugangsbeschränkung unterliegen, sind zulassungsfrei, d.h. jeder Studierwillige kann sich innerhalb der Immatrikulationsfristen ohne Anmeldung in die gewünschten Fächer einschreiben. Dazu ist der Antrag auf Einschreibung zu benutzen. Dabei ist jedem Bewerber bei Einhaltung der Immatrikulationsfristen (siehe Termine und Fristen) mit einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung der Studienplatz sicher (freie Einschreibung).
Hinweise zum Zulassungsverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer (SfH-Fächer)
Hinweise zum Zulassungsverfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer (erstes Fachsemester)
Hinweise zum Zulassungsverfahren in höheren Fachsemestern
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