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Eignungstests

Für künstlerische Studiengänge wird zusätzlich zur Hochschulzugangs­berechtigung (zum Beispiel Abitur) der Nachweis der künstlerischen Eignung verlangt.

Kunst & Gestaltung (Lehrämter)
Bildende Kunst (Bachelor of Arts)

Für die Einschreibung in den Fächern Kunst & Gestaltung und Bildende Kunst ist der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung erforderlich. Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf formlosen, schriftlichen Antrag. Der Antrag wird gleichzeitig mit dem Einreichen der Arbeiten gestellt.
Zur Eignungsprüfung ist eine Mappe mit mindestens 15 selbständig angefertigten Arbeiten, Entwürfen und Studien aus unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsbereichen einzureichen. Großformatige und dreidimensionale Arbeiten sollten fotografisch (keine Dias) dokumentiert werden. Alle Arbeiten sind mit Namen und Jahreszahl der Entstehung zu kennzeichnen. Der Mappe ist eine schriftliche Erklärung beizulegen aus der hervorgeht, dass die vorgelegten Arbeiten in den angegebenen Jahren und selbständig und ohne fremde Hilfe von der Bewerberin/dem Bewerber gestaltet worden sind. Bei der Beurteilung der erforderlichen künstlerischen Eignung werden folgende Aspekte besonders berücksichtigt:

  • Originalität und Intensität der künstlerischen Ausdrucksweise
  • Variationsbreite innerhalb individueller Bildwelten
  • Grundlegende Fähigkeiten in der Anwendung künstlerischer Gestaltungsprinzipien

Ergibt die Mappenansicht keine Klarheit über eine Eignung, kann zu einem Eignungsgespräch eingeladen werden.

Die Mappen sind für den Zugang zum Studium im folgenden Wintersemester jeweils bis zum 1. Juni, für den Zugang zum Studium im folgenden Sommersemester bis jeweils zum 1. Dezember einzureichen. Die Mappen können nach der Prüfung abgeholt werden, eine Rücksendung erfolgt nur auf Kosten des Bewerbers. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird der Bewerberin/dem Bewerber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

Bildende Kunst (Master of Arts)
Bewerber für den Masterstudiengang "Bildende Kunst", die ihren ersten Hochschulabschluss nicht an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität erworben haben, müssen eine Eignungsfeststellung im folgenden Umfang bestehen:

  1. Bewerbungsmappe aus Arbeiten und Vorhaben der letzten zwei Jahre, die die künstlerische Einstellung und Zielrichtung des Bewerbers/der Bewerberin hinreichend deutlich machen,
  2. ein Entwurf eines noch nicht realisierten künstlerischen Vorhabens, das geeignet erscheint, als Thema für den Studienbeginn zu dienen.

Im übrigen gelten die oben zum Bachelorstudiengang "Bildende Kunst" gemachten Angaben.

Prof. Michael Soltau

Mappenberatung
Caspar-David-Friedrich-Institut
Tel.: +49 (0)3834 86-1148

Mappenberatung nur innerhalb der Sprechstunde während der Vorlesungszeit: Do 12-13 Uhr

Die Mappe ist mit Name und Anschrift versehen abzugeben oder an die nachfolgende Kontaktadresse zu senden:

Caspar-David-Friedrich-Institut

Bahnhofstraße 46/47
17489 Greifswald

Kirchenmusik und Musik
Die Termine für die Eignungsprüfungen für Kirchenmusik bzw. Musik sind der Übersicht der Termine und Fristen zu entnehmen. Näheres zum Test ist im Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft zu erfragen.

Institut für Kirchenmusik und Musikwissenschaft

Bahnhofstraße 48/49
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-3521
Fax: +49 (0)3834 594228

Eignungsprüfungsordnungen

Eignungsprüfung für den Diplomstudiengang Kirchenmusik und das Fachmodul Musik im B.A.-Studiengang

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KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1281
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 19.04.2012 09:36
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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