Örtliche Zulassungsbeschränkungen
Folgende Fächer, die an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität studiert werden können, sind zur Zeit zulassungsbeschränkt (die Fächer mit "*" sind zum Winter- und Sommersemester zulassungsbeschränkt, wenn ein Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester möglich ist):
- Anglistik / Amerikanistik (Bachelor of Arts [B.A.])
- Biochemie (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Biologie (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Deutsch (Lehramt Gymnasien)*
- Deutsch als Fremdsprache (Lehrämter Beifach)*
- Englisch (Lehramt Gymnasien)*
- Geographie (Lehramt Gymnasien)
- Geschichte (Lehramt Gymnasien)*
- Health Care Management (Master of Science [M.Sc.])
- Humanbiologie (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Kommunikationswissenschaft (Bachelor of Arts [B.A.])
- Landschaftsökologie und Naturschutz (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Philosophie (Lehramt Gymnasien)*
- Psychologie (Diplom)
- Umweltwissenschaften (Bachelor of Science [B.Sc.])
- Umweltwissenschaften (Master of Science [M.Sc.])
Für das Fach Englisch (Lehramt Gymnasium) wird die Kapazität zum Sommersemester 2012 auf null Studienplätze festgelegt. Bewerbungen zum Sommersemester 2012 für diesses Fach müssen aus diesem Grund abgelehnt werden.
Bewerbungsfristen
Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt über ein örtliches Zulassungsverfahren der Universität Greifswald. Die Bewerbung muss auf den vorgeschriebenen Antragsformularen (Online-Bewerbung) einschließlich der dazugehörigen Unterlagen
- für ein Wintersemester, wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Kalenderjahres erworben wurde, bis zum 31. Mai, anderenfalls bis zum 15. Juli;
- für ein Sommersemester bis zum 15. Januar
bei der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald eingegangen sein. Diese Fristen sind Ausschlussfristen; maßgeblich ist hierbei der Tag des Eingangs bei der Universität, nicht der Poststempel!
Für die Bewerbung für die Masterstudiengänge gilt der 15. Juli als einheitliche Bewerbungsfrist und nicht das Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung.
Zweitstudienbewerber (außer Bewerbung für ein Masterstudium)
Wer bereits ein Studium abgeschlossen hat, d.h. die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom- oder Magisterprüfung) erfolgreich abgelegt hat, muss sich in den oben genannten Fächern um ein Zweitstudium bewerben.
Bewerbungsunterlagen
Es darf nur ein Antrag eingereicht werden. Werden mehrere Anträge gestellt wird nur der letzte, fristgemäss eingegangene Antrag bearbeitet. Die Unterlagen zur Bewerbung:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis);
- ggf. Nachweise über Praktika (z.B. Lehrämter; Landschaftsökologie & Naturschutz)
- ggf. Nachweis über einen abgeleisteten Dienst;
- ggf. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung;
- bei Bewerbung zum Zweistudium zusätzlich Abschlusszeugniss des Erststudiums;
- bei Bewerbung zum Zweitstudium Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums;
- ggf. sonstige Nachweise
können als einfache Kopie eingereicht werden.
Telefonische Auskünfte über den Eingang des Antrages werden nicht erteilt.
Der Antrag ist an das Studierendensekretariat zu senden.
EU-AusländerInnen und Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung …
… müssen sich über Uni-Assist e.V. bewerben und die dort genannten Unterlagen und in der dort erforderlichen Form einreichen:
Auswahlquoten
Die für die Studienanfänger zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach Abzug der Vorwegzuzulassenden von der Universität zu 20 v.H. nach Wartezeit (Zahl der seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in vollem Umfang verstrichenen Halbjahre = Semester) und zu 80 v.H. nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) und mindestens einem weiteren Kriterium vergeben.
Die Einzelheiten sind in der Satzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen geregelt:
Zulassung
Mit dem Zulassungsbescheid (für das Wintersemester frühestens ab Anfang August; für das Sommersemester frühestens ab Anfang Februar) wird für die Einschreibung eine bestimmte Frist gesetzt. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zur Unwirksamkeit des Zulassungsbescheides; dies sollte bei der Urlaubsplanung berücksichtigt werden!
Versand der Bescheide
Der Versand der Bescheide im Hauptverfahren erfolgt bis spätestens Mitte August für ein Wintersemester und Mitte Februar für ein Sommersemester.
Koordinierte Zulassung
Im Rahmen der Initiative "Koordinierte Hochschulzulassung" freut sich die Universität Greifswald, Ihren BewerberInnen einen zusätzlichen Service im Bewerbungsverfahren anbieten zu können. Falls sich die BewerberInnen nicht nur an der Universität Greifswald, sondern auch bei einer oder mehreren der unten aufgeführten Hochschulen für einen Studiengang bewerben, brauchen sie nicht vorsorglich mehrere Studienplätze anzunehmen!
Alle diese Hochschulen werden ihre Bescheide des Hauptverfahrens frühestens ab 1. August 2011 versenden. Es ist sichergestellt, dass den BewerberInnen jede der unten aufgeführten Hochschulen im Falle der Zulassung eine Annahmefrist mindestens bis zum 26. August 2011 einräumt.
Die BewerberInnen sollten deshalb in jedem Fall ruhig abwarten, von welchen Hochschulen sie eine Zulassung oder ein Zulassungsangebot bekommen und dann nur bei ihrer Wunschhochschule zusagen. Das macht das Zulassungsverfahren für die BewerberInnen und alle Hochschulen einfacher!
- RWTH Aachen
- Universität Augsburg
- Universität Bamberg
- Universität Bayreuth
- Beuth Hochschule für Technik Berlin
- Freie Universität Berlin
- Humboldt-Universität zu Berlin
- TU Berlin
- Universität Bielefeld
- Universität Bonn
- TU Braunschweig
- Hochschule Bremen
- Universität Bremen
- TU Cottbus
- Hochschule Darmstadt
- TU Darmstadt
- Universität Duisburg-Essen
- Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
- Universität Erlangen-Nürnberg
- Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
- Universität Greifswald
- Universität Hamburg
- Universität Jena
- TU Kaiserslautern
- Universität Kassel
- Universität Kiel
- Universität Mainz
- Universität München
- Universität Münster
- Universität Oldenburg
- Universität Osnabrück
- Universität Paderborn
- Universität Potsdam
- Universität Regensburg
- Universität Rostock
- Universität Saarland
- Universität Siegen
- Fachhochschule Trier
- Universität Trier
- Universität Ulm
- Universität Würzburg
Losverfahren
Sind nach Abschluss der Vergabeverfahren für Studienanfänger noch freie Studienplätze vorhanden, werden diese Plätze in einem Losverfahren vergeben.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de
