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Bundesweite Zulassungsbeschränkungen

Für folgende Fächer, die an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald studiert werden können, gilt eine bundesweite Zulassungsbeschränkung:

  • Humanmedizin (Staatsexamen)
  • Pharmazie (Staatsexamen)
  • Zahnmedizin (Staatsexamen)
Bewerberheft der Stiftung für Hochschulzulassung
Bewerberheft der Stiftung für Hochschulzulassung

Bewerbung gleichzeitig bei Stiftung und Uni
Die Bewerbung um Studienplätzen für diese Studiengänge zum 1. Fachsemester erfolgt einschließlich der im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) zu vergebenen Plätze über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) in Dortmund. Gleichzeitig ist der Fragebogen der Universität auszufüllen (siehe unten oder im Infoheft der Stiftung unter "Studiengänge und Studienorte").

Infoheft
Das Infoheft gibt es ab April bzw. Oktober an Schulen mit gymnasialer Obersutfe, bei den Berufsinformationszentren (BIZ) der Bundesagentur für Arbeit, bei den Standortverwaltungen der Bundeswehr und in den Studienberatungsstellen aller Hochschulen. Das Infoheft kann auch bei der Stiftung gegen einen mit 1,45 € frankierten, fertig adressierten C4-Rückumschlag angefordert werden.

Verfahren allgemein

  • Nach Abzug der Vorabquoten (z.B. Zweitstudienbewerber, Härtefälle, Ausländer) werden im Zentralen Vergabeverfahren 20 % der Studienplätze an die Abiturbesten (Durchschnittsnote) und 20 % nach Wartezeit (Zahl der seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichenen Halbjahre) direkt durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
  • Nicht angenommene Plätze aus diesen Quoten werden im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben, d.h. es findet in diesen Quoten kein Nachrückverfahren statt.
  • Die übrigen 60 % der Plätze werden anschließend in einem Auswahlverfahren der Hochschulen entsprechend der Satzung der jeweiligen Hochschule vergeben.
  • Zulassungsanträge richten sich zugleich auf Teilnahme am zentralen Verfahren als auch auf die Teilnahme an den Auswahlverfahren der Hochschulen.
  • Für die Vergabe der Studienplätze in der Abiturbestenquote und im Auswahlverfahren der Hochschulen muss mindestens ein, maximal aber bis zu sechs Studienorte in einer Reihenfolge gewählt werden.
  • Ggf. zusätzliche Unterlagen für die Auswahlverfahren der Hochschulen sind entsprechend den Regelungen in den jeweiligen Hochschulsatzungen bei der Stiftung oder direkt bei den Hochschulen einzureichen.

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

1. Gesetzliche Grundlagen

  • Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen (Vergabeverordnung – VergabeVO M-V vom 30. Mai 2008).
  • Hochschulsatzung: Satzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für das hochschuleigene Auswahlverfahren in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, Biologie, Pharmazie und Psychologie vom 18. April 2006.

in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin, Biologie, Pharmazie und Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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2. Auswahlkriterien
Folgende Kriterien sind für die Auswahl durch die Universität entsprechend der landesrechtlichen Verordnung bzw. der Satzung der Universität vorgesehen:

  • Grad der Qualifikation nach § 27 Hochschulrahmengesetz [HRG] (Abiturdurchschnittsnote);
  • in der Oberstufe erbrachte Leistungen ausgewählter Fächer;
  • Berufsausbildung oder -tätigkeit;
  • Ergebnis eines Auswahlgespräches.

Dem Grad der Qualifikation (i.d.R. die Abiturnote) wird bei der Auswahlentscheidung ein maßgeblicher Einfluss gegeben.
Berufsausbildung bzw. -tätigkeit und Auswahlgespräche werden in den Auswahlverfahren der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin berücksichtigt bzw. durchgeführt.

Einschreibung
Wer von der Stiftung eine Zulassung für die Ernst-Moritz-Arndt-Universität erhält, kann sich im Studierendensekretariat immatrikulieren lassen. Die Einschreibfrist wird mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Losverfahren
Sind nach Abschluss der Vergabeverfahren für Studienanfänger noch freie Studienplätze vorhanden, werden diese Plätze in einem Losverfahren ausgelost.

Studienplatztausch
Wer sein Studium nach der Ortverteilung nicht an dem durch die Stiftung zugewiesenen Studienort aufnehmen will, hat die Möglichkeit zum Studienplatztausch.


KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de

KONTAKT

Stiftung für Hochschulzulassung

hochschulstart.de
44128 Dortmund
Tel.: +49 (0)803 987111-000
Fax: +49 (0)803 987111-227
poststelle@hochschulstart.nrw.de

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Letzte Änderung: 27.01.2012 14:12
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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