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Immatrikulation: in der Hochschule einschreiben

Immatrikulation bedeutet die Aufnahme als Studentin oder Student an der Hochschule. Wer eingeschrieben ist, wird dadurch zu einem Mitglied der Universität mit den sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten.

Zulassungsfreie Studiengänge/-fächer
In Studienfächern, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist jedem Bewerber unter Voraussetzung einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur) und unter Einhaltung der Immatrikulationsfristen der Studienplatz sicher (freie Einschreibung).

Zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
In zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern ist es zusätzlich notwendig, dass der/die Studieninteressierte sich innerhalb der Bewerbungsfristen beworben hat und zum Studium zugelassen wurde.

Fristen der Einschreibung
Eine Einschreibung ist nur in den Immatrikulationsfristen möglich.

  • Für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer ist diese Frist allgemein in den Terminen & Fristen festgelegt.
  • In zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern wird dem/der Bewerber/-in im Zulassungsbescheid eine bestimmte Zeit mitgeteilt, innerhalb der er/sie sich an der Universität eingeschrieben haben muss, damit er/sie den Studienplatz in Anspruch nehmen kann. Wird die Einschreibfrist versäumt, wird der Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben. Innerhalb dieser Frist kann man sich dann in Mehr-Fach-Studiengängen auch in das zulassungsfreie Fach einschreiben. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass in zulassungsfreien Studienfächern mit verkürzter Immatrikulationsfrist die Einschreibung nach dem Verstreichen dieser Frist nicht mehr möglich ist.

Weg der Einschreibung
Die Einschreibung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Online-Einschreibung
    Die Universität Greifswald bietet die Möglichkeit, die Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge/-fächer online vorzunehmen. Die Angaben werden direkt in die Datenbank der Universität übernommen. Nach Abschluss der Dateneingabe muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen an die Universität geschickt werden. Die Online-Einschreibung wird mit Beginn der Immatrikulationsfrist freigeschaltet.
  • Einschreibung per Post
    Die Einschreibung kann auch auf dem Postweg erledigt werden. Dazu muss der Immatrikulationsantrag ausgefüllt, unterschrieben und mit den notwendigen Unterlagen an die Universität geschickt werden. In Ausnahmefällen kann die Einschreibung auch durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Der Immatrikulationsantrag steht eine Woche vor Beginn der Immatrikulationsfrist zum Download bereit.
  • Persönliche Einschreibung
    Die Einschreibung kann aber auch persönlich im Studierendensekretariat innerhalb der angegebenen Fristen erfolgen. Der Immatrikulationsantrag wird dort ausgegeben oder kann gegen Einsendung eines mit 1,45 € frankierten und adressierten C5-Rückumschlages angefordert werden.

Unterlagen
Folgende Unterlagen werden zur Einschreibung benötigt:

  • Antrag auf Immatrikulation;
  • Original oder amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis);
  • einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung;
  • formgebundener Nachweis über die Krankenversicherung, d.h. Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, die bei der Einschreibung an der Hochschule vorgelegt werden muss;
    Privatversicherte müssen eine Bestätigung ihrer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht vorlegen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse erhältlich ist. Eine Bestätigung der privaten Versicherung genügt für die Einschreibung nicht;
  • bei Einschreibung auf dem Postweg einen frankierten und adressierten C4- oder C5-Rückumschlag beilegen;
  • Personalausweis oder Reisepass [Kopie, wenn die Einschreibung schriftlich (per Post) beantragt wird];
  • 1 Passfoto 3,5 x 4,5 cm (bitte an der vorgesehenen Stelle im Antrag aufkleben/nicht antackern oder klammern);
  • Zulassungsbescheid (in zulassungsbeschränkten Fächern);
  • Bescheinigung über bestandene Eignungsprüfung (notwendig für die Fächer Kunst und Gestaltung/Lehramt, Bildende Kunst/B.A., Musik/B.A., Musikwissenschaft/B.A., Kirchenmusik/Diplom);
  • Exmatrikulationsnachweis (wenn schon einmal in Deutschland immatrikuliert);
  • bei Hochschulwechsel: aktuelle Studienbescheinigung mit Angabe der Fachsemester und ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen;
    ggf. Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses (Vordiplom u.ä.);
  • falls über den Zeitpunkt der Einschreibung hinaus Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet wird: Nachweis der Dienst- bzw. Arbeitsstelle, dass zum Vorlesungsbeginn Freistellung erfolgt;
  • Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (bei Master-, Aufbau-, Promotions- und Zweitstudium);
  • bei ausländischen Studierenden: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH, Test DaF), Visum zu Studienzwecken.

Auf Vollständigkeit achten!
Auf die Vollständigkeit der zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen ist zu achten, da nur dann die Einschreibung vorgenommen wird. Falls es Unklarheiten darüber gibt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, sollten sich Studieninteressierte rechtzeitig vor der Einschreibung bei den Mitarbeiterinnen des Studierendensekretariats erkundigen.

Semesterbeitrag
Die Einzahlung der Gebühren und der Beiträge an das Studentenwerk und die Studentenschaft (z.Zt. 60,50 €) erfolgt nach der Antragstellung und der Bestätigung des Antragseingangs durch die Universität. Dazu erhalten Sie von der Universität neben der Immatrikulationsbescheinigung einen vorbereiteten Überweisungsträger. Der Studierendenausweis mit den Studienbescheinigungen (Semesterblatt) wird nach der Verbuchung Ihrer Zahlung an die angegebene Korrespondenzanschrift übersandt.

Immatrikulationsordnung

Die Immatrikulationsordnung regelt die Grundsätze, das Verfahren und das Ende der Einschreibung sowie die Immatrikulation in besonderen Fällen.

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KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstr. 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1281
Fax: +49 (0)3834 86-1282
studsekr.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 25.01.2012 16:35
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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