Immatrikulation: in der Hochschule einschreiben
Immatrikulation bedeutet die Aufnahme als Studentin oder Student an der Hochschule. Wer eingeschrieben ist, wird dadurch zu einem Mitglied der Universität Greifswald mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten.
Zulassungsfreie Studiengänge/-fächer (grundständige Studiengänge)
In Studienfächern, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist jedem/jeder Bewerber/-in unter Voraussetzung einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur) und unter Einhaltung der Immatrikulationsfristen der Studienplatz sicher (freie Einschreibung).
D.h. dass jede/-r Studieninteressierte unabhängig vom Datum der Einschreibung und unabhängig von der Anzahl der vorherigen Einschreibungen in jedem Fall eingeschrieben wird, solange hierbei die Einschreibefristen eingehalten werden und die notwendigen Unterlagen korrekt und vollständig vorliegen.
Zulassungsfreie Studiengänge/-fächer (weiterführende Studiengänge)
In Masterstudiengängen/-fächern, die keiner Zulassungsbeschränkung unterliegen, ist die Voraussetzung für die Einschreibung in der Regel ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Weitere fachspezifische Voraussetzungen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Unter der Bedingung, dass die Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden, ist jedem/jeder Bewerber/-in und unter Einhaltung der Immatrikulationsfristen der Studienplatz sicher (freie Einschreibung).
Weitere Informationen zu weiterführenden Studiengängen:
Zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
In zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern ist es zusätzlich notwendig, dass der/die Studieninteressierte sich innerhalb der Bewerbungsfristen beworben hat und zum Studium zugelassen wurde.
Weitere Hinweise zur Einschreibung:
Immatrikulationsordnung
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