Gast- und Zweithörer
Für nicht an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Immatrikulierte besteht die Möglichkeit, an Veranstaltungen der Universität teilzunehmen. Studierende an anderen Universitäten können den Zweihörerstatus, alle anderen den Gasthörerstatus erlangen.
Zweit- oder Nebenhörer
Zweit- oder Nebenhörer kann werden, wer an einer anderen Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist und an Lehrveranstaltungen der Universität Greifswald teilnehmen möchte.
Sie können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auf Antrag zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen oder für einen gesamten Studiengang zugelassen werden und können nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung Leistungsnachweise erbringen. Der Antrag auf Zulassung als Zweithörer ist innerhalb der Immatrikulationsfristen im Studierendensekretariat zu stellen.
Die Zulassung kann versagt werden,
- wenn es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt oder
- soweit die Zulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungen oder Prüfungen nach Maßgabe der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung eingeschränkt ist.
Zweithörer erhalten eine Bescheinigung über die Zulassung, sie werden nicht eingeschrieben.
Zu beachten ist, dass nach den Studienordnungen in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie eine Teilnahme an scheinpflichtigen Veranstaltungen für Zweithörer generell nicht möglich ist!
Gasthörer
Die Gasthörerschaft ist an keine bestimmten Voraussetzungen oder Schulabschlüsse gebunden. Sie ist schriftlich innerhalb der Immatrikulationsfrist, spätestens aber bis 31. Oktober für ein Wintersemester und bis 30. April für ein Sommersemester für die gewünschten Lehrveranstaltungen im Studierendensekretariat zu beantragen und gilt jeweils für ein Semester. Die Zulassung bedarf der Zustimmung der betreffenden Lehrkraft, der Ablauf des Studiums und die Belange der eingeschriebenen Studierenden dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im Fach Psychologie ist eine Teilnahme an sämtlichen Lehrveranstaltungen nicht möglich. Der Gasthörer ist nicht berechtigt, Hochschulprüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Die Gebühr von gegenwärtig 50,00 € wird mit der Zulassung fällig.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de
