Das Rückmeldeverfahren
Studierende, die ihr Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald fortsetzen wollen, haben sich zu jedem Semester fristgemäß zurückzumelden.
Zum Rückmeldeverfahren gilt grundsätzlich:
- Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrages von insgesamt 40,50 €.
- Zur Wahrung der Rückmeldefrist muß der Beitrag innerhalb des festgesetzten Zeitraumes auf folgendem Konto unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer eingegangen sein (Banklaufzeiten beachten):
| Emfänger: | Universität Greifswald, Studierendensekretariat |
|---|---|
| Kreditinstitut: | Dresdner Bank bzw. Commerzbank (durch die Fusion beider Banken) |
| Kontonummer: | 0273264601 |
| Bankleitzahl: | 150 800 00 |
| Verwendungszweck: | Matrikelnummer [anzugeben sind WS oder SS und Jahr] |
| für Auslandsüberweisungen: | |
| IBAN: | DE91150800000273264601 |
| SWIFT-Code: | DRESDDEFF150 |
- Es sind die Einzahlungsvordrucke zu verwenden, die mit den Studienbescheinigungen für das laufende Semester versandt wurden. Damit wird erheblich zur schnelleren Bearbeitung der Rückmeldung beigetragen.
- Mit der Zusendung der Semesterbescheinigungen (Semesterblatt) gilt die Rückmeldung als bestätigt. - Die Semesterblätter werden bei Vollständigkeit der Unterlagen ca. 2-3 Wochen nach Eingang der Einzahlung auf dem o.g. Bankkonto auf dem Postweg an die zuletzt angegebene Korrespondenzanschrift zugeschickt. Es ist daran zu denken, Änderungen der Anschrift dem Studierendensekretariat rechtzeitig mitzuteilen!
Anträge auf Veränderungen im Studiengang (Wechsel von Studienfächern oder Abschlußarten) sowie auf Beurlaubung sind möglichst zusammen mit der Rückmeldung zu stellen. Es wird darum gebeten, in diesem Fall während der Rückmeldefrist persönlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorzusprechen.
Die Pflicht zur Rückmeldung gilt auch für Studenten und Studentinnen, die sich im Urlaubssemester befinden bzw. beabsichtigen, dies zu beantragen.
Im Fall einer vorzeitigen Exmatrikulation nach bereits erfolgter Rückmeldung kann entsprechend der geltenden Beitragsordnungen des Studentenwerkes und der Studentenschaft die Rückzahlung der entrichteten Beiträge im Studierendensekretariat beantragt werden.
Bei verspäteter Rückmeldung (Nachfrist) ist aufgrund der geltenden Universitätsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr von 10 € zu entrichten. Diese Gebühr kann zusammen mit dem Semesterbeitrag auf das o.g. Konto eingezahlt werden.
Achtung!
Eine nicht fristgemäße oder unvollständige Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen!
Für Studierende in den nc-Fächern Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie ist es nach erfolgter Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Rückmeldung doch noch vorzunehmen. Dies ist nicht mehr möglich, wenn nach bestandskräftiger Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung der Studienplatz an einen anderen Studienbewerber vergeben wurde.
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 4
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1281
Fax: +49 (0)3834 86-1282
studsekr.ebert@uni-greifswald.de
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern haben alle Studierenden der Ernst-Moritz-Arndt-Universität das Recht, sich die Rückmeldegebühren, die sie seit dem Wintersemester 05/06 bis einschließlich des Sommersemesters 2008 gezahlt haben, erstatten zu lassen.
