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 Homestudieren & lehrenStudierendensekretariat > Rückmeldung

Das Rückmeldeverfahren

Studierende, die ihr Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald fortsetzen wollen, haben sich zu jedem Semester fristgemäß zurückzumelden.

Zum Rückmeldeverfahren gilt grundsätzlich:

  • Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Gebühr für die Rückmeldung und des Semesterbeitrages von z.Z. insgesamt 55,50 €.
  • Zur Wahrung der Rückmeldefrist muß der Beitrag innerhalb des festgesetzten Zeitraumes auf folgendem Konto unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer eingegangen sein (Banklaufzeiten beachten):
Emfänger:Universität Greifswald, Studierendensekretariat
Kreditinstitut:Commerzbank AG
Kontonummer:0273264601
Bankleitzahl:150 800 00
Verwendungszweck:Matrikelnummer [anzugeben sind WS oder SS und Jahr]
bei Auslandsüberweisungen:
IBAN:DE91150800000273264601
SWIFT-Code:DRESDEFF150
  • Es sind die Einzahlungsvordrucke zu verwenden, die mit den Studienbescheinigungen für das laufende Semester versandt wurden. Damit wird erheblich zur schnelleren Bearbeitung der Rückmeldung beigetragen.
  • Mit der Zusendung der Semesterbescheinigungen (Semesterblatt) gilt die Rückmeldung als bestätigt. - Die Semesterblätter werden bei Vollständigkeit der Unterlagen ca. 2-3 Wochen nach Eingang der Einzahlung auf dem o.g. Bankkonto auf dem Postweg an die zuletzt angegebene Korrespondenzanschrift zugeschickt. Es ist daran zu denken, Änderungen der Anschrift dem Studierendensekretariat rechtzeitig mitzuteilen!
  • Der Zahlschein des neuen Semesterblattes wird nicht mehr den zu zahlenden Gesamtbetrag für die Rückmeldung zum folgenden Semester enthalten. Über die Höhe des Betrages werden alle Studierenden rechtzeitig vor der Rückmeldefrist per Mail an die von der Universität vergebene Mailadresse, durch Aushänge in den Instituten, dem Rechenzentrum und der Universitätsbibliothek und auf dieser Seite informiert.
  • Mit dem neuen Semesterblatt erhalten alle Studierenden den Gebührenbescheid für die Rückmeldung zum folgenden Semester. Diese Gebühr ist nicht unmittelbar nach Erhalt des Gebührenbescheides zu zahlen, sondern erst zur Rückmeldung zum folgenden Semester und auch nur, wenn die Rückmeldung zum folgenden Semester vorgenommen wird.

Anträge auf Veränderungen im Studiengang (Wechsel von Studienfächern oder Abschlußarten) sowie auf Beurlaubung sind möglichst zusammen mit der Rückmeldung zu stellen. Es wird darum gebeten, in diesem Fall während der Rückmeldefrist persönlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin vorzusprechen.

Die Pflicht zur Rückmeldung gilt auch für Studenten und Studentinnen, die sich im Urlaubssemester befinden bzw. beabsichtigen, dies zu beantragen.

Im Fall einer vorzeitigen Exmatrikulation nach bereits erfolgter Rückmeldung kann entsprechend der geltenden Beitragsordnungen des Studentenwerkes und der Studentenschaft die Rückzahlung der entrichteten Beiträge im Studierendensekretariat beantragt werden.

Bei verspäteter Rückmeldung (Nachfrist) ist aufgrund der geltenden Universitätsgebührenordnung eine Verwaltungsgebühr von 10 € zu entrichten. Diese Gebühr kann zusammen mit dem Semesterbeitrag auf das o.g. Konto eingezahlt werden.

Achtung!
Eine nicht fristgemäße oder unvollständige Rückmeldung kann zur Exmatrikulation führen!

Für Studierende in den nc-Fächern Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie ist es nach erfolgter Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, die Rückmeldung doch noch vorzunehmen. Dies ist nicht mehr möglich, wenn nach bestandskräftiger Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung der Studienplatz an einen anderen Studienbewerber vergeben wurde.


Letzte Änderung: 27.01.2012 14:13