Erstattung der Rückmeldegebühren
Liebe Studentin, lieber Student,
Sie hatten bis zum 31.12.2011 Anspruch auf die Rückzahlung von Rückmeldegebühren, die im für die Semester ab Wintersemester 2005/06 bis einschließlich Sommersemester 2008 erhoben wurden. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinem Urteil vom 19. März 2008 die Erhebung dieser Rückmeldegebühr durch die Ernst-Moritz-Arndt-Universität für unwirksam erklärt. Die Richter begründeten dies mit dem Fehlen einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage im
Landeshochschulgesetz M-V.
Alle Studierenden der Ernst-Moritz-Arndt-Universität hatten nun das Recht, sich diese Rückmeldegebühren, die sie für diesen Zeitraum gezahlt hatten, erstatten zu lassen.
Dieser Anspruch ist seit dem 01.01.2012 verjährt und damit ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
Greifswald, den 27.01.2012
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Prof. Dr. Westermann
Rektor
Bernd Ebert
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
Bernd Ebert
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de
