Rückmeldegebühr
Der Senat der Universität Greifswald hat am 16. Juni 2010 eine Änderung der Universitätsgebührenordnung beschlossen. Sie wurde am selben Tag veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Laut Gebührenordnung wird bei jeder Rückmeldung eine Verwaltungsgebühr von 6,- € erhoben. Diese Gebühr muss von den Studierenden zusammen mit den Beiträgen für das Studentenwerk und die Studierendenschaft in einem Betrag innerhalb der Rückmeldefrist eingezahlt werden. Die jeweilige Rückmeldefrist für das folgende Semester steht auf ihrem Semesterblatt und auf den Seiten des Studierendensekretariats unter "Termine und Fristen".
Diese Gebühr ist nicht zu verwechseln mit der Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € für eine verspätete Rückmeldung.
Die Zahlung der Beiträge für das Studentenwerk und die Studierendenschaft beruht auf den jeweiligen Beitragsordnungen.
Mit dem neuen Semesterblatt erhalten alle Studierenden den Gebührenbescheid für die Rückmeldung zum folgenden Semester.
Der Gebührenbescheid, der inzwischen an alle immatrikulierten Studierenden verschickt wurde, führte offenbar teilweise zu Verwirrung und Irritationen.
Die Rückmeldegebühr ist nicht unmittelbar nach Erhalt des Gebührenbescheides zu zahlen, sondern erst zur Rückmeldung zum folgenden Semester und auch nur, wenn die Rückmeldung zum folgenden Semester vorgenommen wird.
Der Zahlschein des neuen Semesterblattes enthält nicht mehr den zu zahlenden Gesamtbetrag für die Rückmeldung zum folgenden Semester. Über die Höhe des Betrages werden alle Studierenden rechtzeitig vor der Rückmeldefrist per Mail an die von der Universität eingerichtete Mailadresse, durch Aushänge in den Instituten, dem Rechenzentrum und der Universitätsbibliothek und auf den Seiten des Studierendensekretariates informiert.
Bernd Ebert
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de
