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 Homestudieren & lehrenStudierendensekretariat > Zugang zum Studium

Zugangsvoraussetzungen zum Studium

Um an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald studieren zu können, wird eine der folgenden Voraussetzungen benötigt:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur, Fachhochschul- oder Universitätsabschluß oder ein durch Rechtsvorschriften oder zuständiger Stelle als gleichwertig anerkannter [ausländischer] Vorbildungsnachweis).
  • Fachgebundene Hochschulreife (ein in Mecklenburg-Vorpommern erworbenes Zeugnis über die Zwischenprüfung an einer Fachhochschule oder eine sonstige durch Rechtsvorschriften oder zuständiger Stelle als gleichwertig anerkannte fachgebundene Hochschulreife, einschließlich der Zugangs-/Erweiterungsprüfung für Berufstätige).
  • Für das Fach Kirchenmusik (Diplom) kann bei außergewöhnlicher Begabung auch anstelle des Reifezeugnisses das Bestehen der Eignungsprüfung als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.

Die Berechtigung zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule / Universität geht im allgemeinen aus dem Zeugnis hervor. Eine fachgebundene Hochschulreife berechtigt nur zum Studium der auf dem Zeugnis genannten Studienfächer.
Studierwilligen wird im Zweifelsfalle dringend empfohlen, ihr Zeugnis vor der Antragstellung auf Zulassung bzw. Immatrikulation zu prüfen und sich ggf. an das Studierendensekretariat zu wenden. Ausländische Bewerber oder Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Für künstlerische Studiengänge wird zusätzlich der Nachweis der künstlerischen Eignung verlangt. Näheres kann der Übersicht über die einzelnen Studienfächer entnommen werden.

Wer sich zum Zweck der Promotion an der Ernst-Moritz-Arndt-Univerität Greifswald einschreiben will, muß zuvor von der jeweiligen Fakultät als Doktorand angenommen worden sein.

Kann man ohne Abitur an der Universität Greifswald studieren?: Zugangsprüfung für Berufstätige
Mit der Ordnung für den Zugang von Berufstätigen zum Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Zugangsprüfungsordnung) wird für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung, die für das angestrebte Hochschulstudium keine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) besitzen, nach i.d.R. mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger vollberuflicher Tätigkeit, die beide zu dem angestrebten Studiengang einen Sachzusammenhang aufweisen müssen, die Möglichkeit eröffnet, eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zu erwerben.
Des Weiteren können Bewerber mit fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung eine Prüfung zur Fortsetzung des Studiums in einem nicht verwandten Studiengang ablegen (Erweiterungsprüfung).

Zugangsprüfungsordnung

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KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 27.01.2012 14:12
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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