Anmeldung zur Prüfung
Der Antrag auf Zulassung ist erhältlich links unter "Formulare" oder bei nebenstehender Adresse.
Im Antrag ist der gewählte Studiengang bzw.bei Mehrfachstudiengängen wie Bachelor of Arts (B.A.) und Lehrämter sind die gewählten Teilstudiengänge zu nennen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine ausführliche Darstellung des bisherigen Bildungsganges unter besonderer Berücksichtigung der schulischen und beruflichen Ausbildung,
- amtlich beglaubigte Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen sowie der Zeugnisse über die Berufsausbildung und gegebenenfalls über berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,
- ein vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit, im Original oder als beglaubigte Kopie,
- eine Erklärung, ob und für welchen Studiengang bereits bei einer Hochschule eine Zugangsprüfung abgelegt worden ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis,
- gegebenenfalls Nachweise über einschlägige schulische Ausbildungen und berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen für die Zugangs- bzw. Erweiterungsprüfung
- im Sommersemester vom 1. Februar bis zum 1. April und
- im Wintersemester vom 1. August bis zum 1. Oktober
an nebenstehende Adresse zu richten. Gleichzeitig ist die Bearbeitungsgebühr fällig. Zu beachten ist, dass der Tag des Eingangs mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule maßgebend für eine fristgerechte Antragstellung ist. Anträge, die nach den genannten Fristen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Studiengänge, die nur einmal im Jahr immatrikulieren, findet die Prüfung nur einmal im Jahr in dem dem Studienjahr vorausgehenden Semester statt.
Zugangsprüfung für Berufstätige
Studierendensekretariat
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de
