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Häufig gestellte Fragen

1. Kann ich ohne Abitur studieren?
Ja, Voraussetzung für die Einschreibung ist aber das Vorhandensein einer Hochschulzugangsberechtigung. Während das Abitur eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) darstellt, die zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen in Deutschland berechtigt, wird über das Bestehen der Zugangsprüfung für Berufstätige eine fachgebundene HZB erworben, d.h. die Berechtigung zum Studium eines bestimmten Studiengangs.
Neben den formalen Anforderungen an die berufliche Ausbildung und Tätigkeit sollen die Bewerber in der Prüfung nachweisen, dass sie aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung ausreichende studienrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um das angestrebte Hochschulstudium erfolgreich absolvieren zu können.
Die an der Universität Greifswald erworbene Berechtigung gilt zunächst nur für unsere Universität, die Möglichkeit einer Anerkennung an anderen Hochschulen muss jeweils dort erfragt werden.

2. Kann ich mich gleich nach dem Bestehen der Zugangsprüfung immatrikulieren?
Ja, sofern es sich um einen zulassungsfreien Studiengang handelt; es sind lediglich die vorgeschriebenen Formen und Fristen zu beachten.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen (nc-Studiengänge) muss man sich zunächst erfolgreich in einem Auswahlverfahren entweder bei der Universität (örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge) oder der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) um einen Studienplatz bewerben (bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie). Entscheidend für die Zulassung ist i.d.R. das Prüfungsergebnis, mit dem die Zugangsprüfung abgeschlossen wurde.

3. Wie hoch sind meine Chancen, in zulassungsbeschränkten Studiengängen einen Studienplatz zu erhalten?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Grenzwerte (Notendurchschnitt, bis zu dem noch eine Zulassung erfolgte) in den einzelnen Studiengängen sehr verschieden sind.
In den Studiengängen Medizin, Humanbiologie, Pharmazie, Psychologie und Zahnmedizin benötigt man eine Abschlussnote von mindestens 2,5 (gut) und für den Studiengang Biologie mindestens 3,0 (befriedigend), um überhaupt zum Hochschulauswahlverfahren zugelassen zu werden, über welches 60% (bundesweite Verfahren) bzw. 80% (örtliche Verfahren) der Studienplätze vergeben werden.
In vielen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, nach einer gewissen Wartezeit (Zeit zwischen Erwerb der HZB und Bewerbungssemester) zu dem gewünschten Studienplatz zu kommen. Mit welchen Zeiten man rechnen muss, erfährt man bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) unter „Auswahlgrenzen“.

4. Wie lange gilt die erworbene Hochschulzugangsberechtigung?
Es bestehen keine Einschränkungen.

5. Wird eine an anderen Hochschulen in Deutschland abgelegte Zugangsprüfung an der Universität Greifswald anerkannt?
Nein.

6. Kann ich während des Studiums einen Fachwechsel vornehmen?
Das ist nur möglich, wenn Sie eine Erweiterungsprüfung ablegen. Für diese Prüfung gelten die gleichen Regeln wie für die Zugangsprüfung mit Ausnahme der Klausur über ein Thema aus dem öffentlichen Leben. Diese Prüfungsleistung muss nicht noch einmal erbracht werden.

7. Kann ich während des Studiums die Hochschule wechseln?
Nein, es sei denn, die erworbene Hochschulzugangsberechtigung
wird an der anderen Hochschule anerkannt (vgl. Frage 1).

8. Kann ich in jedem Semester eine Prüfung ablegen?
Das ist abhängig vom später gewünschten Studium. In Studiengängen, die nur einmal jährlich zum Wintersemester beginnen, kann die Prüfung nur in dem unmittelbar davor liegenden Sommersemester abgelegt werden.

9. Bis wann muss die Mindestzeit der beruflichen Tätigkeit erfüllt sein?
Bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss.

10. Wie muss der Nachweis meiner beruflichen Tätigkeit aussehen?
Aus der Bestätigung des Arbeitgebers oder anderen geeigneten Unterlagen muss eindeutig die Dauer und Art der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit) hervorgehen. Ein Arbeitsvertrag allein genügt den Anforderungen in der Regel nicht.

11. Werden Tätigkeiten im Rahmen des Wehr- oder eines Ersatzdienstes oder auch Praktika als berufliche Tätigkeiten anerkannt?
Nein.

12. Was ist eine amtliche Beglaubigung?
Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, z.B. Behörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen oder Notare. In Greifswald wird diese Leistung in der Kanzlei der Bürgerschaft im Rathaus kostengünstig angeboten.

13. Was passiert mit meinen eingereichten Unterlagen?
Wenn Sie ihrer Bewerbung einen an Sie selbst adressierten und ausreichend frankierten C 4 Umschlag beifügen, werden Ihnen diese nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.

14. Muss ich mich von der Prüfung abmelden, falls ich verhindert bin?
Sie können aus triftigen Gründen spätestens bis zum jeweiligen Prüfungstermin von der Prüfung zurücktreten. Die Abmeldung muss dem Prüfungsausschuss unter Angabe der geltend gemachten Gründe schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden (z.B. bei Krankheit Vorlage eines ärztlichen Attestes). Wenn ein Bewerber zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt, wird die Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

15. Welche Anforderungen werden in der fachlichen Prüfung an mich gestellt, worauf muss ich mich vorbereiten?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal für alle Studiengänge beantworten. Die Prüfungsanforderungen richten sich nach den Maßstäben für die Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Grundsätzlich gilt, dass sich die Themen und Fragen auf die Kenntnisse beziehen, die für die Aufnahme des jeweils gewünschten Studiengangs von Bedeutung sind, wobei in den dafür wesentlichen Schulfächern dem Abitur äquivalente Kenntnisse erwartet werden. Inhalte, die erst während des Studiums vermittelt werden, sind nicht prüfungsrelevant.

16. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Zugangsprüfung besteht aus einem allgemeinen und einem fachbezogenen Teil, die jeweils an verschiedenen Tagen stattfinden. Sie wird i.d.R. im Zeitraum von frühestens Mitte April bis spätestens Mitte Juni im Sommersemester und frühestens Mitte Oktober bis spätestens Mitte Dezember im Wintersemester durchgeführt.
Die allgemeine Prüfung, an der alle Bewerber gleichzeitig teilnehmen, wird mit einer Dauer von drei Zeitstunden schriftlich abgenommen. In dieser Klausur ist ein Thema aus dem öffentlichen Leben zu bearbeiten, welches auf der Grundlage eines breiteren Allgemeinwissens in den Bereichen Politik oder Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt logisch nachvollziehbar diskutiert werden sollte. Des Weiteren dient die Klausur dem Nachweis, dass der Bewerber oder die Bewerberin die für ein erfolgreiches Studium erforderliche ausreichend gute Beherrschung der deutschen Sprache besitzt.
Nach der Bewertung der Klausuren durch die Gutachter werden die Teilnehmer, die diesen Prüfungsteil bestanden haben, zur fachlichen Prüfung eingeladen.
Die fachliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (dreistündige Klausur) und einem anschließenden ca. 30-minütigen Gespräch. Sie findet im Allgemeinen an einem oder zwei hintereinander liegenden Tagen statt. Wenn die Klausur mit „nicht ausreichend“ bewertet wird, entfällt der mündliche Teil.

17. Wie kann ich mich auf die Prüfungen vorbereiten?
Für die allgemeine Klausur müssen Sie über ein breiteres gesellschaftspolitisches Wissen verfügen, d.h. aktuelle Gegenwartsfragen und –probleme kennen und diese kritisch reflektieren können. Hilfreich für die Vorbereitung ist neben einer Verfolgung dieser Themen in den Medien auch mit anderen darüber zu diskutieren und Argumente auszutauschen.
Für die fachliche Prüfung sind je nach Studienfach bestimmte Vorkenntnisse auf Abiturniveau erforderlich, um das Studium erfolgreich absolvieren zu können. Welche Fächer das im Einzelnen sind, kann aufgrund der vielfältigen Studienwahlmöglichkeiten hier nicht beantwortet werden. Neben guten Deutschkenntnissen sollte man auch schon ein gewisses Überblickswissen über wesentlichen Inhalte, Methoden und Terminologie des gewünschten Studienganges besitzen. Ansprechpartner für weitere Fragen sind die Mitglieder der jeweiligen Prüfungskommission, die bei selten gewählten Fächern erst jeweils nach Bewerbungsschluss benannt wird. Ansprechpartner und Prüfungsbereiche häufig gewählter Studienfächer (s. Anhang).

18. Wie wird die Gesamtnote ermittelt?
Die Zugangsprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit „ausreichend“ bewertet worden sind. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der einzelnen Prüfungsleistungen, wobei nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt wird.
Die Zugangsprüfung kann einmal insgesamt wiederholt werden, bestandene Prüfungsleistungen werden nicht angerechnet.

Medizin
Anforderungen für Medizin und Zahnmedizin sind Themen aus dem Gesundheitsbereich und Fragen aus denjenigen Bereichen, die für das Medizinstudium und den späteren Beruf von Bedeutung sein könnten (z. B. Naturwissenschaften, Mathematik), wobei in etwa dem Abitur vergleichbare Kenntnisse vorausgesetzt werden.

Duden-Abiturwissen Chemie, Physik, Biologie, insbesondere:

  • Grundbegriffe der Biologie:
    Zellbiologie, Genetik, Vererbung, Proteinsynthese, Proteinfunktionen, Organellen, Kreislauf, Ernährung/Energiehaushalt
  • Grundbegriffe der Physik:
    Mechanik, Bewegung, Schwingungen, Wärmelehre, Kräfte, Radioaktivität
  • Grundbegriffe der Chemie:
    Stöchiometrie, Bindungen, Moleküle, insbesondere Wasser, Periodensystem, Atommodell, Kohlenwasserstoffe, Polymerisation, Säuren/Basen, pH-Wert
  • Grundbegriffe der Mathematik:
    Dreisatz, Logarithmus, Trigonometrie, Ableitungen, Kurvendiskussion

Ansprechpartner Medizin
Prof. Dr. med. Jörg Peters

Tel.: +49 (0)3834 86-19309

Ansprechpartner Zahnmedizin
Prof. Dr. med. dent. Bernd Kordaß

Tel.: +49 (0)3834 86-7162

Pharmazie
Fragenkatalog Pharmazeutische Biologie:
Das Buch „Basiswissen Schule: Biologie Abitur“ von Duden wird empfohlen. Schwerpunkte sind:

  1. Merkmale des Lebens
  2. Bau und Funktion der Zelle
    Struktur und Funktion von Zellorganellen
    Vergleich bakterielle-pflanzliche-tierische Zelle
    Grundkenntnisse des Stoffwechsels
    Enzyme: Definition, Beispiele
    Photosynthese
    Atmung und Gärung
    Grundbausteine der Ernährung: Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette
    Grundzüge der menschlichen Verdauung
  3. Grundkenntnisse der Genetik
  4. Nukleinsäuren
    Genetischer Code
  5. Eiweißbiosynthese
    Zellteilung
  6. Grundkenntnisse der Botanik
    Systematische Einheiten
    Aufbau und Funktion wichtiger Pflanzenteile
    Merkmale wichtiger einheimischer Pflanzenfamilien
    Erkennung und Verwendung wichtiger Arzneipflanzen
  7. Grundkenntnisse der Mikrobiologie
    Viren: Merkmale, Beispiele
    Bakterien: Merkmale, Beispiele
    Grundprinzipien der Immunisierung

Fragenkatalog Pharmazeutische Chemie:
Folgende Kapitel aus dem Buch „Basiswissen Schule: Chemie Abitur“ von Duden werden Bestandteil der Prüfung:

5. Grundzüge der physikalischen Chemie
6. Chemische Gleichgewichte
7. Protonen- und Elektronenübertragungen
9. Struktur und Reaktion organischer Verbindungen
10.6 Umweltbezogene Chemie

Ansprechpartner
Prof. Dr. rer. nat. Patrick Bednarski

Tel.: +49 (0)3834 86-4883

Psychologie

Ansprechpartner
Prof. Dr. soz. wiss. Manfred Bornewasser

Tel.: +49 (0)3834 86-3761

Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften

Ansprechpartner
Prof. Dr. jur. Axel Beater

Tel.: +49 (0)3834 86-2157

Ansprechpartner
Prof. Dr. jur. Christoph Sowada

Tel.: +49 (0)3834 86-2107

Biologie
Für die Vorbereitung wird das Buch empfohlen:
Campbell Biologie: Gymnasiale Oberstufe
Der Schwerpunkt sollte auf folgende Kapitel gelegt werden:
Teil II Zelle
Teil VI Pflanzen
Teil VII Tiere


KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 07.05.2012 10:56
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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