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Prüfung

Mit der Zugangs- und Erweiterungsprüfung soll festgestellt werden, ob der/die Bewerber/in die Fähigkeit besitzt, den angestrebten Studiengang erfolgreich absolvieren zu können und im angestrebten Beruf tätig zu sein.
Von dem/der Bewerber/in sind zu fordern:

  • Denk-, Kombinations- und Urteilsfähigkeit,
  • Verständnis für wissenschaftliche Fragestellungen,
  • die Fähigkeit, Gedanken mündlich und schriftlich in verständlicher Weise darzulegen,
  • die für ein erfolgreiches Studium erforderliche Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Die Zugangs- bzw. Erweiterungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie umfasst die wesentlichen allgemeinen und fachlichen Grundlagen, die für das Studium des gewählten Studienganges erforderlich sind. Dabei sind beruflich erworbene Kenntnisse und Erfahrungen besonders zu berücksichtigen.

  1. bei der Zugangs- und Erweiterungsprüfung aus einer Aufsichtsarbeit aus den fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges, wobei zwei Themen zur Auswahl stehen und
  2. bei der Zugangsprüfung zusätzlich aus einer Aufsichtsarbeit, in der der Bewerber ein Thema aus dem öffentlichen Leben, zum Beispiel aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Technik und Umwelt, zu bearbeiten hat.

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges.
Besteht der gewählte Studiengang aus Teilstudiengängen (Lehramt, Bachelor of Arts), müssen die Aufsichtsarbeit nach Nr. 1 und die mündliche Prüfung für jeden Teilstudiengang abgelegt werden.


KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 27.01.2012 14:12
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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