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Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung / Erweiterungsprüfung

Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist. Ausbildung und Tätigkeit müssen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen unmittelbaren Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist. Zeiten der Kindererziehung können auf die berufliche Tätigkeit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.

Zur Erweiterungsprüfung wird zugelassen, wer

  • eine berufliche Tätigkeit in o.g. Umfang oder
  • eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung besitzt und
  • das Bestehen einer Zwischenprüfung in einem Studiengang nachweist.

Nach der z.Zt. geltenden Universitätsgebührenordnung ist die Prüfung gebührenpflichtig. mit der Antragstellung ist eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € fällig, die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,- € ist nach der Zulassung zu entrichten, die Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.


KONTAKT

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-1292
Fax: +49 (0)3834 86-1282
bernd.ebert@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 27.01.2012 14:12
Verantwortlich: Studierendensekretariat


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