|
Inhalt: · Erster
Teil: Allgemeiner Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2
Studienaufnahme und Studienfortsetzung; hochschulrechtliche Mitgliedschaft
§ 3
Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums
§ 4 Lehrangebot
und Studiengestaltung
§ 5
Veranstaltungsarten und Bescheinigungen
§ 6
Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen
§ 7
Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Veranstaltungen
§ 8 Ordnungsregeln
§ 9 Vergabe von
ECTS-Punkten
§ 10
Praktikum, Sprachpraktikum und Auslandsaufenthalt
§ 11 Studienberatung
§ 12 Studienverlauf
Zweiter Teil: Fachspezifische
Bestimmungen
1. Abschnitt: Rechtswissenschaften
§ 13 Mikromodule
§ 14
Qualifikationsziele der Mikromodule
2. Abschnitt: Wirtschaftswissenschaften
§ 15
Studienschwerpunkte und Mikromodule
§ 16
Qualifikationsziele der Mikromodule
3. Abschnitt: Schlüsselqualifikationen
§ 17 Studium
und Mikromodule
§ 18
Qualifikationsziele der Mikromodule
Dritter Teil: Schlußbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
Anhang Ia:
Musterstudienplan für den LL.B.-Studiengang
Anhang Ib:
Musterstudienplan für das Modul „Wirtschaftswissenschaften“
Anhang II: Studieninhalte/Qualifikationsziele
Nr. 1: Rechtswissenschaften
Nr. 2: Wahlfächer
Nr. 3: Wirtschaftswissenschaften
Nr. 4: General Studies/Schlüsselqualifikationen
Erster
Teil: Allgemeiner Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der „Prüfungsordnung
für den LL.B.-Studiengang an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Greifswald vom 13.06..2000 (POB)“ das Studium im Studiengang „Bachelor
of Law“ an der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald, insbesondere
Inhalt, Aufbau und Schwerpunkte des Studiums.
§
2 Studienaufnahme und Studienfortsetzung; hochschulrechtliche Mitgliedschaft
Das Studium im Studiengang „Bachdelor of Law“ kann im Winter- und im Sommersemester
aufge-nommen werden. Die Aufnahme des Studiums setzt die Einschreibung,
die Fortsetzung die Rück-meldung als ordentlicher Student im Studiengang
Rechtswissenschaft voraus. Die Einschreibungs- und Rückmeldevoraussetzungen
werden durch das Hochschulrecht des Landes und die Immatrikulationsordnung
der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald bestimmt. Während
einer Beurlaubung ist der Erwerb von Leistungsnachweisen nicht zulässig.
§
3 Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums
(1) Der LL.B.-Studiengang wird mit der LL.B.-Prüfung als berufsqualifizierender
Prüfung abgeschlossen.
(2) Die Zeit, in der in der Regel das LL.B.-Studium mit der LL.B.-Grad
abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt sechs Semester.
(3) Das LL.B.-Studium gliedert sich in das Studium des Moduls „Rechtswissenschaften“,
des „Moduls Wirtschaftswissenschaften“ und des Moduls „General Studies/Schlüsselqualifikationen“.
(5) Das Studium gliedert sich in thematisch zusammenhängende Stoffgebiete
(Mikromodule). Das Lehrangebot erstreckt sich über sechs Semester.
(6) Die Mikromodule werden jeweils mit einer Mikromodulprüfung abgeschlossen.
Das Fachmodul wird jeweils mit einer Fachmodulprüfung abgeschlossen.
In den Fachmodulen kann gemäß § 25 POB ab dem vierten
Fachsemester eine LL.B.-Arbeit geschrieben werden.
§ 4 Lehrangebot und
Studiengestaltung
(1) Ein erfolgreiches Studium setzt den Besuch von Lehrveranstaltungen
aus den Mikromodulen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich (§§
13, 15 und 17) voraus. Der Student hat die entsprechenden Kontaktzeiten
eigenverantwortlich durch ein angemessenes Selbststudium zu ergänzen.
Die jeweiligen Lehrkräfte geben hierzu für jedes Mikromodul
rechtzeitig Studienhinweise, insbesondere Literaturlisten heraus, die
sich an den Qualifikationszielen (Anhang II) und an der Arbeitsbelastung
(§§ 13, 15 und 17) des Mikromoduls zu orientieren haben.
(2) In den Mikromodulen des Moduls „General Studies“ werden grundsätzlich
jeweils verschiedene Lehrveranstaltungsarten angeboten. Über die
Ausgestaltung des jeweiligen Mikromoduls hinsichtlich der konkreten Studieninhalte,
der Aufteilung in Kontakt- und Selbststudienzeit und der Lehrveranstaltungsarten
wird von den Lehrkräften im Rahmen der POB, in der jeweils gültigen
Fassung und dieser Studienordnung sowie unter Berücksichtigung der
Arbeitsbelastung, der Qualifikationsziele und der Prüfungsanforderungen
im übrigen selbständig entschieden.
(3) Lehrveranstaltungen aus den Mikromodulen gemäß § 13
und 15 für das kommende Semester sind spätestens zwei Wochen
nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit bekanntzugeben.
(4) Über die Mikromodule im Pflicht- und Wahlpflichtbereich hinaus
bietet die Fakultät im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten
fakultative Lehrveranstaltungen an, die der Erweiterung und Vertiefung
der in den Modulen vermittelten Kenntnisse dienen. Im Hinblick auf ergänzende
Lehrveranstaltungen kooperiert sie darüber hinaus mit anderen Fakultäten.
Der Student kann vorbehaltlich entsprechender Zugangs- und Zulassungbeschränkungen
im Rahmen der Freiheit des Studiums Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge
fakultativ besuchen.
§ 5 Veranstaltungsarten
und Bescheinigungen
(1) Die Mikromodule sollen sowohl Überblicks- als auch Vertiefungs-
und Übungs- bzw. Anwendungskomponenten enthalten.
(2) Die Studieninhalte werden insbesondere in Vorlesungen, Seminaren und
Übungen angeboten. Zur Ergänzung werden Kolloquien, Arbeitsgemeinschaften,
Praktika und Exkursionen angeboten.
1. Vorlesungen dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebietes;
der Vortragscharakter überwiegt.
2. Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem kleineren Teilnehmerkreis,
in denen die Studenten durch Referate und Diskussionen in das selbständige
wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.
3. Übungen fördern die selbständige Anwendung erlernter
Rechtskenntnisse auf praktische Fälle. Übungen können mit
Vorlesungen zu integrierten Lehrveranstaltungen verbunden werden. Übungshausarbeiten
können auch für die vorlesungsfreie Zeit ausgegeben werden.
4. Kolloquien sind freie wissenschaftliche Gespräche über ein
bestimmtes Thema.
5. Vorlesungsbegleitende Kolloquien dienen der Erörterung ausgewählter
Rechtsfragen und von Problemen der Fallbearbeitung in kleinen Gruppen
und werden vorlesungsbegleitend in Absprache mit dem jeweiligen Hochschullehrer
gehalten. Über die Pflichtkolloquien hinaus werden je nach Bedarf
und Möglichkeit weitere Veranstaltungen angeboten.
6. Praxis-Arbeitsgemeinschaften finden in Kleingruppen statt und dienen
der Einübung der Durchsetzung von Recht in einschlägigen Verhandlungen..
Dabei steht die Sicht eines Vorhabenträgers (etwa eines Unternehmens)
im Vordergrund.
7. Praktika und Exkursionen dienen dem Vertrautwerden mit der praktischen
Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung.
(3) Der Student bewahrt Arbeiten, die als Grundlage für die Erteilung
eines Leistungsnachweises dienen, selbst auf. Nicht abgeholte Arbeiten
verwahrt der Leiter der Veranstaltung nicht länger als bis zum Ende
des folgenden Semesters. Dasselbe gilt für Bescheinigungen.
§ 6 Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen
(1) Ist bei einer Lehrveranstaltung nach deren Art oder Zweck eine Begrenzung
der Teilnehmerzahl zur Sicherung des Studienerfolgs erforderlich und übersteigt
die Zahl der Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind die Bewerber
in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:
1. Studenten, die für den LL.B.-Studiengang oder den Studiengang
Rechtswissenschaften an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben
und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu
diesem Zeit-punkt angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer
bis zum zweiten Versuch;
2. Studenten, die für den LL.B.-Studiengang oder den Studiengang
Rechtswissenschaften an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und
nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem
Zeit-punkt nicht angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer
ab dem dritten Versuch;
3. andere Studenten der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald,
soweit es sich nicht um Bewerber aus Abs. 2 handelt.
(2) Bewerben sich um die Lehrveranstaltung auch Studenten, die an der
Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald für andere Studiengänge
eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung
zu diesem Zeit-punkt angewiesen sind (einschließlich der Wiederholer
bis zum zweiten Versuch), so entscheidet zwischen diesen Bewerbern und
den Bewerbern aus Abs. 1 Nr. 1 das Los. Bewerben sich um die Lehrveranstaltung
auch Studenten, die an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
für andere Studiengänge eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf
auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeit-punkt nicht angewiesen
sind (einschließlich der Wiederholer ab dem dritten Versuch), so
entscheidet zwischen diesen Bewerbern und den Bewerbern aus Abs. 1 Nr.
2 das Los.
(3) Im übrigen regelt der Dekan von Amts wegen oder auf Antrag des
Lehrenden die Zulassung nach formalen Kriterien.
(4) Die Fakultät stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher,
daß den unter Abs. 1 Nr. 1 genannten Studenten durch die Beschränkung
der Teilnehmerzahl kein Zeitverlust entsteht.
(5) Die Fakultät kann für die Studenten anderer Studiengänge
das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen generell beschränken,
wenn ohne die Beschränkung eine ordnungs-gemäße Ausbildung
der für den LL.B.-Studiengang oder den Studiengang Rechtswissenschaften
der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät eingeschriebenen
Studenten nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt nicht für
Studenten, die nach ihrer Prüfungs- oder Studienordnung auf den Besuch
dieser Lehrveranstaltungen angewiesen sind.
(6) § 7 Abs. 5 bleibt unberührt.
§ 7
Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Veranstaltungen
(1) Die Teilnahme an einem Vorlesungsbegleitendem Kolloquium und einer
Praxis-AG setzt die Einschreibung in eine vom Dekanat geführte Liste
voraus.
(2) Die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist erst
nach erfolgreicher Teilnahme an der Modulprüfung Aufbaukurs Zivilrecht
zulässig.
(3) Lehrveranstaltungen einer Wahlfachgruppe sollen erst ab dem 3. Semester
besucht werden. Der Veranstaltungsleiter kann besondere sachbezogene Teilnahmevoraussetzungen
aufstellen.
(4) Über die Zulassung zu einem Seminar, das zum Erwerb eines Leistungsnachweises
i. S.d. Prüfungsordnung nicht erforderlich ist, entscheidet der das
Seminar veranstaltende Hochschullehrer insbesondere unter Berücksichtigung
der bisherigen Studienleistungen der Bewerber.
(5) In begründeten Härtefällen läßt der Dekan
im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf Antrag Ausnahmen von den
Abs. 2 und 3 zu.
§ 8 Ordnungsregeln
(1) Wird bei Erbringung eines Leistungsnachweises ein Täuschungsversuch
festgestellt, so wird die betreffende Arbeit nicht gewertet.
(2) Kann eine den Erwerb eines Leistungsnachweises bezweckende Leistung
nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden, insbesondere wegen weitgehender
Übereinstimmung von Leistungen verschiedener Personen, werden die
betroffenen Arbeiten ganz oder, je nach dem Maß der Übereinstimmung,
teilweise nicht gewertet, es sei denn, die Zuordnung der Leistung zu einer
bestimmten Person ist in geeigneter Weise zur Überzeugung der mit
der Durchführung der Lehrveranstaltung beauftragten Person ermittelt.
(3) Leistet ein Übungsteilnehmer den Anweisungen des Aufsichtspersonals
nicht Folge, wird seine Arbeit nicht entgegengenommen bzw. nicht gewertet.
§ 9 Vergabe von ECTS-Punkten
(1) Die Grundsätze des ECTS (European Credit Transfer System) ergeben
sich aus § 14 POB.
(2) ECTS-Punkte werden nur gegen den Nachweis einer in einem Mikromodul
individuell bzw. eigenständig abgrenzbar erbrachten Leistung oder
für ein gemäß § 4 der POB absolviertes Praktikum
oder einen Auslandsaufenthalt vergeben. Eine individuelle bzw. eigenständig
abgrenzbare Leistung ist nach Maßgabe der Prüfungsordnung als
mündliche Prüfung, Hausarbeit, Exegese oder als Klausur zu erbringen.
Für die Vergabe von ECTS-Punkten genügt Bestehen.
(3) Für das Bestehen der LL.B.-Prüfung ist neben dem Bestehen
aller nach der Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen
und der LL.B.-Arbeit mit wenigstens "ausreichend" (4,0) das Erbringen
von insgesamt 180 ECTS-Punkten erforderlich.
(4) Die für die Module vergebenen ECTS-Punkte ergeben sich aus den
§§ 13, 15 und 17.
(5) Für das Praktikum gemäß § 4 Abs. 1 POB bzw. für
das Sprachpraktikum oder den Studienaufenthalt an einer Hochschule des
Auslands gemäß § 4 Abs. 5 POB werden insgesamt 17 ECTS-Punkte
vergeben.
§ 10
Praktikum, Sprachpraktikum und Auslandsaufenthalt
Das Praktikum gemäß § 4 POB hat der Student selbst zu
organisieren; seine Durchführung liegt nicht in der Verantwortung
der Fakultät. Das gleiche gilt ggf. für das Sprachpraktikum
oder den Studienaufenthalt an einer Hochschule des Auslands.
§ 11 Studienberatung
(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Beratungsstelle
der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald während der angegebenen
Sprechstunden.
(2) Die fachspezifische Studienberatung in den Fachmodulen und im
Modul „General Studies“ erfolgt durch die von der Fakultät benannten
Fachmodulvertreter und Lehrkräfte in ihren Sprechstunden. Die Sprechstunden
sind semesterweise bekanntzugeben und betragen pro Woche mindestens zwei
Stunden. Sie sollen auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten
werden.
§ 12 Studienverlauf
(1) Die Mikromodule des Pflichtbereichs gemäß §§
13 Abs. 1 und 17 sind vom Studenten zu absolvieren. Aus den Mikromodulen
des Wahlbereichs gemäß § 13 Abs. 2 sind vom Studenten
die eines Wahlfachs zu absolvieren. Die zu absolvierenden Mikromodule
im Modul Wirtschaftswissenschaften richten sich nach der von Studenten
gewünschten Schwerpunktbildung und ergeben sich aus § 15 Abs.
2.
(2) Unbeschadet der Freiheit des Studenten, den zeitlichen und organisatorischen
Verlauf seines Studiums selbst verantwortlich zu planen, wird der im Anhang
Ia und Ib beschriebene Studienverlauf als zweckmäßig empfohlen
(Musterstudienplan).
Zweiter Teil: Fachspezifische
Bestimmungen
1. Abschnitt: Rechtswissenschaften
§ 13 Mikromodule
(1) Im Fachmodul Rechtswissenschaften werden im Pflichtbereich folgende
Mikromodule mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit
angeboten:
1. Allgemeine Grundlagen
Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
a) Geschichtliche Grundlagen des Rechts (SS) 2 60 Stunden 2
b) Philosophische Grundlagen des Rechts (WS) 2 60 Stunden 2
c) Gesellschaftliche und politische Grundlagen des Rechts (SS) 2 60 Stunden
2
d) Grundlagen des Prozeßrechts (SS) 2 60 Stunden 2
e) Seminar (SS) 2 180 Stunden 6
2. Teilgebiet Privatrecht
Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
a) Grundkurs Privatrecht I nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium I (WS)
7 240 Stunden 8
b) Grundkurs Privatrecht II nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium II
(SS) 5 180 Stunden 6
c) Grundzüge des Rechts der Personenvereinigungen (WS) 1 30 Stunden
1
d) Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht (WS) 2 60 Stunden 2
e) Schuldvertragsrecht (WS) 2 60 Stunden 2
f) Bereicherungsrecht und Rückgewähr (SS) 3 90 Stunden 3
g) Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (SS) 1 30
Stunden 1
h) Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht (SS) 3 90 Stunden 3
i) Grundzüge des Familien- und Erbrechts (WS) 2 60 Stunden 2
j) Zivilrechtliches Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
(SS) 2 60 Stunden 2
k) Grundzüge des Arbeitsrechts (SS) 2 60 Stunden 2
l) Übung für Fortgeschrittene 2 270 Stunden 9
m) Vorlesungsbegleitendes Kolloquium III (Ergänzung zu 2d und e)
2 60 Stunden 2
n) Praxis-AG 2 60 Stunden 2
3. Teilgebiet Strafrecht
Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
a) Grundkurs Strafrecht nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium I
(SS) 5 180 Stunden 6
b) Aufbaukurs Strafrecht nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium II (WS)
5 180 Stunden 6
c) Strafrecht Vertiefung (SS) 4 180 Stunden 6
4. Teilgebiet Öffentliches Recht
Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
a) Grundkurs Öffentliches Recht I nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium
I (WS) 5 180 Stunden 6
b) Grundkurs Öffentliches Recht II nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium
II (SS) 6 270 Stunden 9
c) Polizeirecht (WS) 4 60 Stunden 2
d) Umweltverwaltungsrecht (SS) 2 60 Stunden 2
e) Europarecht (WS) 2 60 Stunden 2
f) Wirtschaftsverwaltungsrecht I (WS) 2 60 Stunden 2
g) Wirtschaftsverwaltungsrecht II (SS) 2 60 Stunden 2
h) Praxis-AG 2 60 Stunden 2
(2) Im Fachmodul Rechtswissenschaft werden im Wahlfachbereich folgende
Mikromodule mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit
angeboten:
Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
a) Handels- und Gesellschaftsrecht und Wertpapierrecht
aa) Vertriebsrecht 2 60 Stunden 2
bb) Rechtsform bei unternehmerischer Tätigkeit 2 60 Stunden 2
cc) Wertpapierrecht 2 60 Stunden 2
b) Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialgüterrecht (Urheberrecht,
Markenrecht, Patentrecht)
aa) Wettbewerbsrecht 2 60 Stunden 2
bb) Kartellrecht 2 60 Stunden 3
cc) Immaterialgüterrecht 2 60 Stunden 3
c) Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitsgerichtsverfahrens
aa) Betriebsverfassungsrecht 2 60 Stunden 2
bb) Tarifvertragsrecht und Arbeitskampf 2 60 Stunden 2
cc) Besondere Arbeitsverhältnisse 2 60 Stunden 2
d) Verwaltungslehre, Recht des öffentlichen Dienstes
aa) Verwaltungslehre 2 60 Stunden 2
bb) Recht des öffentlichen Dienstes 2 60 Stunden 2
cc) Vertiefung 2 60 Stunden 2
e) Verfasssungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts, Abgabenordnung,
Einkommensteuer einschließlich des Steuerlichen Bilanzrechts
aa) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts 2 60 Stunden 2
bb) Abgabenordnung 2 60 Stunden 2
cc) Einkommensteuer und Steuerliche Gewinnermittlung 2 60 Stunden 2
f) Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung
aa) Internationales Privatrecht 2 60 Stunden 2
bb) Internationales Zivil- und Schiedsverfahrensrecht 2 60 Stunden 2
cc) Rechtsvergleichung und Grundzüge fremder Privatrechtssysteme
2 60 Stunden 2
g) Recht der Europäischen Gemeinschaften, Völkerrecht, Recht
der Internationalen Organisationen
aa) Völkerrecht 2 60 Stunden 2
bb) Aufbaukurs Völker- und Europarecht 4 120 Stunden 4
§ 14 Qualifikationsziele
der Mikromodule
Die Mikromodule nach § 13 Abs. 1 und 2 werden mit den in Anhang II
Nr.1 und 2 genannten Qualifikationszielen studiert.
2. Abschnitt: Wirtschaftswissenschaften
§ 15 Studienschwerpunkte
und Mikromodule
(1) Im Fachmodul Wirtschaftswissenschaften folgende Studienschwerpunkte
können gebildet werden: „Management“, „Rechnungs- und Finanzwesen“,
„Umweltökonomie“, „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“,
„Konjunktur und Wachstum“ , „Geld und Banken“.
(2) Im Fachmodul Wirtschaftswissenschaften werden folgende Mikromodule
mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit
angeboten:
Mikromodul Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
1. Basismodule
a) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 4 Stunden 120
Stunden 4
b) Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 Stunden 120 Stunden
4
2. Aufbaumodule
a) Schwerpunkt „Management“
aa) Personal und Organisation 3 Stunden 90 Stunden 3
bb) Produktionswirtschaft 3 Stunden 90 Stunden 3
cc) Marketing 3 Stunden 90 Stunden 3
b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“
aa) Internes und externes Rechnungswesen 4,5 Stunden 135 Stunden 4,5
bb) Investition und Finanzierung 4,5 Stunden 135 Stunden 4,5
c) Schwerpunkt „Umweltökonomie“
Mikroökonomische Theorie 6 Stunden 210 Stunden 7
d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“
Mikroökonomische Theorie 6 Stunden 210 Stunden 7
e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“
Makroökonomische Theorie 6 Stunden 210 Stunden 7
f) Schwerpunkt „Geld und Banken“
Makroökonomische Theorie 6 Stunden 210 Stunden 7
3. Vertiefungsmodule
a) Schwerpunkt „Management“
aa) Organisationsökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2
bb) Absatztheorie 2 Stunden 60 Stunden 2
cc) Existenzgründungen 2 Stunden 60 Stunden 2
Aus den vorstehend aufgeführten Vertiefungsmodulen müssen
zwei ausgewählt werden.
b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“
aa) Finanzmanagement 2 Stunden 60 Stunden 2
bb) Theorie des Rechnungswesens 2 Stunden 60 Stunden 2
c) Schwerpunkt Umweltökonomie
aa) Betriebliche Umweltökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2
bb) Kosten-Nutzen-Analyse 2 Stunden 60 Stunden 2
cc) Umweltökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2
d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“
aa) Gesundheitsmanagement 4 Stunden 120 Stunden 4
bb) Gesundsheitsökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2
e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“
aa) Konjunktur und Wachstum 2 Stunden 60 Stunden 2
bb) Nachhaltige Entwicklung 2 Stunden 60 Stunden 2
cc) Umweltökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2
f) Schwerpunkt „Geld und Banken“
aa) Geld und Kredit I 2 Stunden 60 Stunden 2
bb) Monetäre Märkte/Zinstheorie und Zinspolitik 2 Stunden 60
Stunden 2
cc) Bankbetriebslehre 2 Stunden 60 Stunden 2
dd) Geld und Kredit II 2 Stunden 60 Stunden 2
ee) Internationale Außenhandelsfinanzierung 2 Stunden 60 Stunden
2
Aus den vorstehend aufgeführten Vertiefungsmodulen müssen
drei ausgewählt werden.
§ 16 Qualifikationsziele
der Mikromodule
Die Mikromodule nach § 15 werden mit den in Anhang II Nr. 3 genannten
Qualifikationszielen studiert.
3. Abschnitt: Schlüsselqualifikationen
§ 17 Studium und Mikromodule
(1) Im Fachmodul Wirtschaftswissenschaften werden im Pflichtbereich folgende
Mikromodule mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit
angeboten:
Mikromodul Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
1. „Englisch“* 2 Semester 480 Stunden 16
2. „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens“ 1 Semester 150 Stunden
5
3. „Kommunikationstechniken / Rhetorik“ 1 Semester 150 Stunden 5
*Die Arbeitsbelastung im Mikromodul „Englisch“ umfaßt semesterbegleitende
Kurse sowie einen Kompaktkurs in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem
ersten und zweiten Fachsemester (Kontaktzeit und Selbststudiumszeit).
(2) Die Mikromodule „Englisch“, „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens
/ Schriftkompetenz“ und „Kommunikationstechniken / Rhetorik“ sind jeweils
obligatorische Mikromodule (Pflichtbereich).
(3) Die Fakultät stellt sicher, daß bei den Mikromodulen nach
Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorrangig juristische Bezüge hergestellt und fachspezifische
Kenntnisse im Rahmen der vorlesungsbegleitenden Kolloquien nach §
13 Abs. 1 vermittelt werden.
§ 18 Qualifikationsziele
der Mikromodule
Die Mikromodule werden mit den im Anhang II Nr. 4 aufgeführten Qualifikationszielen
studiert.
Dritter Teil: Schlußbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Anhang
Ia: Musterstudienplan für den LL.B.-Studiengang
Anhang Ib:
Musterstudienplan für das Modul „Wirtschaftswissenschaften“ im LL.B.-Studiengang
der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät
Studienbeginn im Wintersemester
SWS = Semesterwochenstunden
1. Sem. (WS) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre (3
SWS)
2. Sem. (SS) Einführung in die Volkswirtschaftslehre (3 SWS)
Wahlweise zu absolvieren: eines von vier
Aufbaumodulen
3. Sem. (WS) Personal und Organisation (3 SWS) Internes und externes
Rechnungswesen (4,5 SWS) Mikroökonomische Theorie (6 SWS)
4. Sem. (SS) Produktionswirtschaft (3 SWS)
Marketing (3 SWS) Investition und Finanzierung (4,5 SWS) Makroökonomische
Theorie (6 SWS)
5. Sem (WS) 2 aus 3:
Organisationsökonomie (2 SWS) Betriebl. Umwelt-ökonomie
(2 SWS)
Kosten-Nutzen-Analyse (2 SWS) Gesundheitsmanagement (4 SWS) Konjunktur
und Wachstum (2 SWS)
Nachhaltiges Wachstum (2 SWS) 3 aus 5: (je 2 SWS)
Geld und Kredit I
Monetäre Märkte/Zinstheorie und Zinspolitik
Bankbetriebslehre
6. Sem. (SS) Absatztheorie (2 SWS)
Existenzgründungen (2 SWS) Finanzmanagement (2 SWS)
Theorie des Rechnungswesens
(2 SWS) Umweltökonomie (2 SWS) Gesundsheitsöko-nomie (2
SWS) Umweltökono-mie (2 SWS) ) Geld und Kredit II
Internationale Außenhandelsfi-nanzierung
Bezeichnung des Schwer-punkts
Management (19 SWS)
Rechnungs- und Finanzwesen (19 SWS)
Umweltökonomie (18 SWS) Gesundheitsöko-nomie/Gesund-heitsmanagement
(18 SWS) Konjunktur und Wachstum (18 SWS)
Geld und Banken (18 SWS)
Anhang II: Studieninhalte/Qualifikationsziele
Nr. 1: Rechtswissenschaften
1. Teilgebiet: Allgemeine Grundlagen
a) Geschichtliche Grundlagen des Rechts
Kenntnis des Prozesses der Herausbildung der heutigen Rechtsordnung aus
ihren historischen Wurzeln in den Grundzügen
b) Philosophische Grundlagen des Rechts
- Verständnis für die Besonderheiten der Rechtsphilosophie gegenüber
anderen Formen der Rechtswissenschaft (Rechtsdogmatik, Rechtsgeschichte,
Rechtssoziologie)
- Verständnis für die Besonderheiten des Rechts im Vergleich
zu anderen Systemen normativer Orientierung (Religion, Moral, Sitte) und
die Rolle des Staates für die Rechtsbildung und Rechtswahrung
- Verständnis einiger Grundbegriffe normativer Orientierung (Ordnung
und Geltung; Transsubjektivität und Autonomie; Freiheit und Gleichheit;
Legalität und Moralität)
- Verständnis für die Ausgangspunkte und Grundaussagen einiger
Klassiker der Rechts- und Staatsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart
c) Gesellschaftliche und politische Grundlagen des Rechts
- Kenntnis der gesellschaftlichen und politischen Funktionen des Rechts
und der Zusammenhänge von Macht, Herrschaft und Recht
- Grundlagen der Rechtssoziologie und der sozialwissenschaftlichen Erfassung
und Methodik der Wirksamkeit des Rechts
d) Grundlagen des Prozeßrechts
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Rechtsprechung
- Gerichtsverfassung
- Sachentscheidungen und Sachentscheidungsvoraussetzungen
- Allgemeine Verfahrensgrundsätze
- Entscheidungsfolgen
e) Seminar
Fähigkeit zur wissenschaftlichen Diskussion aktueller Themen der
Rechtswissenschaften
2. Teilgebiet: Privatrecht
a) Grundkurs Privatrecht I nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium I
Kenntnis
- des Unterschieds zwischen Privatrecht und öffent-lichem Recht
- der Gebiete des Privatrechts,
- des Unterschieds zwischen materiellem und formellem Recht
- der Quellenlehre und Gesetzesauslegung
- der Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
- der allgemeinen Begriffe des Privatrechts (Anspruch, Einwendung, Einrede
u.a.)
- der Grundbegriffe der Rechtspersonen
- der Grundzüge des Verbraucherschutzrechts
- des Verhältnisses von Schuld- und Sachenrecht (insbesondere des
Abstraktions--prinzips)
Fähigkeit zur Lösung einfacher zivilrechtlicher Fälle
b) Grundkurs Privatrecht II nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium II
Kenntnis
- der Entstehungsgründe der Schuldverhältnisse
- der Abtretung von Forderungen und des Schuldnerwechsels
- der Einbeziehung Dritter in ein Schuldverhältnis
- der Erfüllung von Verpflichtungen, einschließlich der Erfüllungssurrogate
- der Grundzüge des Schadensrechts und der Drittschadensliquidation
- der Grundbegriffe des Leistungsstörungsrechts
Fähigkeit zur Lösung mittelschwerer zivilrechtlicher Fälle
c) Grundzüge des Rechts der Personenvereinigungen
Kenntnis
- der Grundlagen des Gesellschafts-, Vereins- und Verbandsrechts
- der wesentlichen Strukturmerkmale der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
- der Kriterien für die Rechtsformwahl im Gesellschaftsrecht
d) Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht
Kenntnis
- des Deliktsrechts
- der Grundbegriffe der Gefährdungshaftung und der Aufopferung
- des deliktischen Schadensrechts
e) Schuldvertragsrecht
Kenntnis
- des Kaufrechts
- der Grundzüge des Mietrechts, Werkvertragsrechts, Dienstvertragsrechts,
Geschäftsbesorgungs-rechts usw.
- des schuldvertragsbezogenen Verbraucherschutzrechts
- der handelsrechtlichen Modifikationen des Schuldvertragsrechts (insbesondere
beim Handelskauf)
f) Bereicherungsrecht und Rückgewähr
Kenntnis
- der Grundlagen des Bereicherungsrechts
- der rechtlichen Probleme bei Rückabwicklung von Verträgen
(insbes. bei Rücktritt und Wandlung)
- des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses
- der Geschäftsführung ohne Auftrag
g) Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
- Kenntnis des Anwendungsbereichs des Handelsrechts, insbesondere des
Begriffs des Handelsgewerbes
- der Grundlagen des Handelsrechts (insbes. des Vertretungsrechts, der
handelsregisterrechtlichen Publizität und des Firmenrechts)
- der Grundzüge des Handelsgesellschaftsrechts (Besonderheiten der
Personenhandelsgesellschaften und der Kapitalgesellschaften)
h) Sachenrecht und Grundbegriffe des Kreditsicherungsrechts
Kenntnis
- der Funktionen, des Inhalts, der Begründung von und Verfügung
über Sachenrechte
- der Grundlagen des Realkredit-siche-rungsrechts (Eigentumsvorbehalt,
Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Mobiliarpfandrecht, Grundpfandrechte)
- der strukturellen Verwandtschaft des Personalkredit-sicherungsrechts
(Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie), einschließlich des
Verhältnisses Realkreditsicherung/Personalkreditsicherung (insbesondere
des Wettstreits der Sicherungsgeber)
i) Grundzüge des Familien- und Erbrechts
Kenntnis
- der Entwicklung, Bedeutung und verfassungsrechtlichen Stellung der Institute
Ehe und Familie
- des Kernbereichs des Eherechts (insbesondere der allgemeinen Ehewirkungen,
des ehelichen Güterrechts und des Ehescheidungsrechts)
- der grundlegenden Strukturmerkmale des Erbrechts (insbesondere der Prinzipien
und verfassungsrechtlichen Bezüge, der gesetzlichen Erbfolge, der
Verfügungen von Todes wegen und des Pflichtteils).
j) Zivilrechtliches Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
- Kenntnis des Erkenntnisverfahrens im Zivilprozeßrecht (Verfahrensgrundsätze,
Zuständigkeiten; Ablauf des Erkenntnisverfahrens in erster Instanz,
Rechtsmittel u.a.)
- der Grundzüge des Einzelzwangsvollstreckungsverfahrens (der Vollstreckungsorgane,
der Verfahrensregeln - insbesondere bei der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher-,
der zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe)
- Grundzüge des einstweiligen Rechtsschutzes
- der Grundzüge des Insolvenzrechts (der Insolvenzgründe, der
Stellung des Insolvenzverwalters, der Wirkungen des Insolvenzverfahrens
auf die Rechtsverhältnisse des Insolvenzschuldners)
k) Grundzüge des Arbeitsrechts
Kenntnis
- der Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- des Individualarbeitsrechts (namentlich der Begründung von Arbeitsverhältnissen,
der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie des arbeitsvertragsbezogenen
Leistungsstörungs-rechts)
- der Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall)
- der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung
der Kündigungsschutznormen
- des Grundbegriffe des kollektiven Arbeitsrechts
l) Übung für Fortgeschrittene
- Kenntnis der Arbeitsmethoden einer Fallbearbeitung
- der Gutachtentechnik bei Klausuren und Hausarbeiten
- der Berührungspunkte zwischen den zivilrechtlichen Materien
m) Vorlesungsbegleitendes Kolloquium III
Fähigkeit zur Lösung komplexer zivilrechtlicher Fälle,
die Verbundwissen erfordern
n) Praxis-AG
- Fähigkeit zur Gestaltung und Überprüfung von Verträgen;
- Führen von Vertragsverhandlungen
- jeweils unter maßgeblicher Berücksichtigung des Faktors „Zeit“
3. Teilgebiet: Strafrecht
a) Grundkurs Strafrecht nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium I
Kenntnis
- der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Strafrechts,
- der Methode und historischen Grundlagen,
- des Aufbaus des vorsätzlichen vollendeten Delikts und
- der Delikte der Person.
Fähigkeit zur Lösung einfacher strafrechtlicher Fälle
b) Aufbaukurs Strafrecht nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium II
Kenntnis
- der Delikte gegen Eigentum und Vermögen im Kernbereich;
- Anwendung des Wissens im strafrechtlichen Gutachten
Fähigkeit zur Lösung mittelschwerer strafrechtlicher Fälle
c) Strafrecht Vertiefung
Kenntnis der Delikte gegen die Allgemeinheit im Kernbereich;
Fähigkeit zum Verfassen schriftlicher Gutachten unter umfassender
Verwendung von Rechtsprechung und Literatur
4. Teilgebiet: Öffentliches Recht
a) Grundkurs Öffentliches Recht I
- Begriff und Funktionen von Staat und Verfassung
- Staatsstrukturprinzipien (Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip)
- Staatsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident,
Bundesverfassungsgericht den Grundzügen des Verfassungsprozeßrechts)
- Staatsfunktionen mit Schwerpunkt Gesetzgebung (Verwaltungskompetenzen,
soweit dies zur Bestimmung der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen
erforderlich ist)
- Begriff, Funktionen und Aufgaben von Verwaltung
- Die Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht
- Rechtsgebundenheit der Verwaltung ( Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes;
Beurteilungsspielraum und Ermessen; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
- Rechtssetzung durch die Verwaltung (einschließlich Verwaltungsvorschriften)
- Formenfreiheit und -gebundenheit des Verwaltungshandelns; Handeln in
Privatrechtsform
Fähigkeit zur Lösung einfacher öffentlichrechtlicher Fälle
b) Grundkurs Öffentliches Recht II nebst vorlesungsbegleitendem
Kolloquium II
- Die typischen Handlungsformen Verwaltungsakt und Verwaltungsvertrag,
einschließlich der Fehlerfolgen
- Grundzüge des Verwaltungsverfahrens
- Die Kontrolle des Verwaltungshandelns
- Überblick über gerichtliche Verfahrensarten
- Begriff und Funktionen von Grundrechten
- Allgemeine Grundrechtslehren (Grundrechtsträger und Grundrechtsverpflichtete;
Grundrechtsschranken und Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen)
- Systematischer Überblick über die Einzelgrundrechte
- Verfassungsbeschwerde
Fähigkeit zur Lösung mittelschwerer öffentlichrechtlicher
Fälle im schriftlichen Gutachten unter umfassender Verwendung von
Rechtsprechung und Literatur
c) Polizeirecht
- Aufgaben und Zuständigkeiten von Ordnungsbehörden und Polizei
in der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung (§§ 1 - 11 SOG M-V)
- die zur Aufgabenerfüllung eingeräumten Eingriffsbefugnisse
(§§ 12 - 78 SOG M-V)
- Vollzug von Ordnungs- und Polizeiverfügungen (§§ 79 -
113 SOG M-V)
- Fragen der Entschädigung und Kostentragung (§§ 61, 72
- 77, 89, 100 SOG M-V)
d) Umweltverwaltungsrecht
- Rechtsquellen des Umweltrechts
- Organisation der Umweltverwaltung
- Grundprinzipien des Umweltrechts
- Instrumente des Umweltverwaltungsrechts
- Immissionsschutzrecht
- Grundzüge des Wasserhaushaltsrechts
- Grundzüge des Abfallwirtschaftsrechts
- Grundzüge des Naturschutzrechts
e) Europarecht
- Grundfreiheiten des EG-Vertrages
- Rechtsquellen
- Institutionen
f) Wirtschaftsverwaltungsrecht I
- Grundzüge des internationalen und europäischen Wirtschaftsrechts
- Grundzüge des Wirtschaftsverfassungsrechts
- Organisation, Aufgaben und Handlungsformen der Wirtschaftsverwaltung
- Recht der öffentlichen Aufträge
- Subventionsrecht
g) Wirtschaftsverwaltungsrecht II
- Grundzüge des allgemeinen Gewerberechts
- Die staatliche Regulierung einzelner Wirtschaftszweige unter besonderer
Berücksichtigung des Handwerks- und Gaststättenrechts, der Verkehrswirtschaft,
der Energiewirtschaft, der Medienwirtschaft und der Landwirtschaft
h) Praxis-AG
Realisierung von neuen Vorhaben im Rahmen rechtlicher Vorgaben/Anpassung
bestehender Vorhaben:
- Anpassung von Vorhaben an Vorgaben
- Aushandeln von Änderungen der Vorgaben (etwa von Bebauungsplänen)
- Aushandeln von Ausnahmen, Befreiungen oder Duldungen
- Vermeidung bzw. Modifikation nachträglicher Anordnungen im Bau-
und Umweltrecht durch Alternativlösungen etc.
- jeweils unter maßgeblicher Berücksichtigung des Faktors "Zeit"
Nr. 2: Wahlfächer
a) Handels- und Gesellschaftsrecht und Wertpapierrecht
aa) Vertriebsrecht:
- Kenntnis der absatzrelevanten zivil- und handelsrechtlichen Grundlagen
- der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, insbesondere beim nationalen
und internationalen Konzernvertrieb.
bb) Rechtsform bei unternehmerischer Tätigkeit
- Detailkenntnis der unternehmensrechtlichen Rechtsformvielfalt
- der Kriterien für die Rechtsformwahl
cc) Wertpapierrecht
- Kenntnis der Wertpapierfunktionen im Zivil- und Handelsrecht
- des Sonderrechts des Wertpapierhandels
b) Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialgüterrecht (Urheberrecht,
Markenrecht, Patentrecht)
aa) Wettbewerbsrecht
- Schutzrichtungen und Schutztatbestände (§§ l, 3,14 f.,
17 ff. ÜWG)
- Ansprüche und Sanktionssystem (§13 UWG)
- Bezüge zum Bürgerlichen Recht (§§ 823 ff. BGB) und
zum Europäischen Gemeinschaftsrecht (Art. 28 EGV, Richtlinien)
bb) Kartellrecht
- Vertikale und horizontale Wettbewerbsbeschränkungen (§§
l, 14 ff GWB)
- Mißbrauch marktbeherrschender und relativ marktstarker Stellungen,
Behinderungswettbewerb (§§ 19 - 23 GWB) Sanktionen (§§
32 - 34 GWB) und Verfahren,
- Bezüge zum Europäischen Kartellrecht (Art. 81 f. EGV)
cc) Immaterialgüterrecht
- Urheberrecht: Werkbegriff, Inhalt, Urhebervertragsrecht,
- Schranken, Ansprüche
- Marken- und Patentrecht: Schutzvoraussetzungen und –ansprüche im
Überblick
- Bezüge zum Bürgerlichen Recht (§§ 823 Abs. l, 12
BGB) und zum Wettbewerbsrecht (§§ l, 17 ff. UWG)
c) Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitsgerichtsverfahrens
aa) Betriebsverfassungsrecht
Kenntnis der
- Stellung der Arbeitnehmervertretung im Betrieb
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Verfahren bei Einigungsstelle und Arbeitsgericht
bb) Tarifvertragsrecht und Arbeitskampf
- Inhalt und Wirkungen eines Tarifvertrages
- Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und rechtliche Folgen eines
Arbeitskampfes
cc) Besondere Arbeitsverhältnisse
- Praxis und rechtliche Behandlung besonderer, insbesondere flexibler
Arbeitsvertragsgestaltungen
d) Verwaltungslehre, Recht des öffentlichen Dienstes
aa) Verwaltungslehre
- Überblick über die Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbau
und Ablauf der öffentlichen Verwaltung.
- Fähigkeit zur Einbeziehung der Verwaltungsumwelt einschließlich
außerrechtlicher Bedingungen für eine effiziente Ausgestaltung
arbeitsteiliger Aufgabenerledigung.
bb) Recht des öffentlichen Dienstes
- Grundkenntnisse der Typik der verschiedenen Rechtsverhältnisse
des öffentlichen Dienstrechts.
- Kenntnisse des Beamtenrechts als eines klassischen Anwendungsbereichs
„verwaltungsrechtlicher Sonderbeziehungen", insbes. dessen verfassungsrechtliche
Vorprägung sowie des Rechtsschutzes im Beamtenverhältnis
cc) Vertiefung
- Vertiefte Erarbeitung von verwaltungswissenschaftlichen oder verwaltungsgeschichtlichen
Themen in Seminarform
e) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts, Abgabenordnung,
Einkommensteuer einschließlich des Steuerlichen Bilanzrechts
aa) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts
- Geschriebenes Steuerverfassungsrecht (Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit
und Steuerverwaltung)
- Rechtsstaatliche Grundsätze des Steuerrechts (Gesetzmäßigkeitsprinzip,
Rückwirkungsverbot, Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung)
- Die Grundrechte im Steuerrecht, insbesondere: das Leistungsfähigkeitsprinzip
- Das soziale Steuerrecht (das steuerrechtliche Existenzminimum, Besteuerung
von Ehe und Familie)
- Das ökologische Steuerrecht
- Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Einzelsteuergesetzen
(Einkommen- und Körperschaftsteuer, bewertungsunabhängige Steuern,
Umsatzsteuer)
bb) Abgabenordnung
- Grundzüge des Steuerschuldrechts
- Besteuerungsverfahren, insbesondere:
- Ermittlungsverfahren (einschließlich Außenprüfung)
- Festsetzungsverfahren (einschließlich der Korrektur von Steuerfestsetzungen)
- das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
cc) Einkommensteuer und Steuerliche Gewinnermittlung
- Einkunftsarten
- Unterscheidung zwischen Gewinn- und Überschußeinkünften
- objektives Nettoprinzip und seine Durchbrechungen
- subjektives Leistungsfähigkeitsprinzip (Berücksichtigung persönlicher
Lebensverhältnisse)
f) Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung
aa) Internationales Privatrecht
Kenntnis
- der internationalen Dimension des Privatrechts
- des Verhältnisses Kollisionsrecht – Einheitsrecht
- der allgemeinen und besondere Fragen des deutschen Internationalen Privatrechts
unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts, insbesondere:
internationale Vertragsgestaltung
bb) Internationales Zivil- und Schiedsverfahrensrecht
Kenntnis
- der Grundfragen der grenzüberschreitenden Prozeßführung
- des deutschen Internationales Zivilverfahrensrecht unter besonderer
Berücksichtigung des Europarechts
- der Grundzüge des Internationalen Schiedsverfahrensrechts, insbesondere:
IZVR und internationale Vertragsgestaltung
cc) Rechtsvergleichung und Grundzüge fremder Privatrechtssysteme
Grundkenntnis der
- Rechtsvergleichung als wissenschaftliche Methode und Disziplin
- der „angewandten“ Rechtsvergleichung (in Gesetzgebung und Rechtsprechung)
- der wichtigsten Privatrechtssysteme der Welt
g) Recht der Europäischen Gemeinschaften, Völkerrecht, Recht
der Internationalen Organisationen
aa) Völkerrecht
Kenntnis der
- Grundlagen und Wesen des Völkerrechts
- Rechtsquellen des Völkerrechts und ihr Verhältnis zum nationalen
Recht
- Rechtssubjekte
- Grundlagen des internationalen Wirtschafts-, Umwelt- und Friedensrechts
bb) Aufbaukurs Völker- und Europarecht (HA und Klausur)
Kenntnis
- der Grundlagen der Europäischen Union
- der Grundrechte (insbesondere Gleichbehandlung der Geschlechter),
- des Wettbewerbsrechts,
- des Umweltrechts
Nr. 3: Wirtschaftswissenschaften
1. Basismodule
a) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
- Kenntnis von Gegenstand, Problemstellungen und Methoden der Betriebswirt-schaftslehre
über die gesamte Breite des Fachs
- Vertieftes Wissen in den Bereichen Investition und Finanzierung, Produktion
und Absatz, Organisation und Rechnungswesen.
- Zugang zur ökonomischen Denkweise sowie der betriebswirtschaftlichen
Fachsprache und -methodik
b) Einführung in die Volkswirtschaftslehre
- Gegenstände der Mikroökonomik;
- Gegenstände der Makroökonomik;
- begriffliche Grundlagen;
- Grundlagen der Modellanalyse;
- gesamtwirtschaftliches Produktionsergebnis - Grundlagen der ex-post-Analyse
Grundzüge der Wirtschaftskreislaufanalyse, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen,
Produktionspotential)
- Konjunktur, Wachstum, Strukturwandel;
- wirtschaftspolitische Ziele;
- volkswirtschaftliche Indikatoren;
- offene Volkswirtschaft (Zahlungsbilanz, Wechselkurs);
- volkswirtschaftliche Nachfrage;
- Märkte und Preisbildung.
2. Aufbaumodule
a) Schwerpunkt „Management“
aa) Personal und Organisation
Moderne Gesellschaften sind "Organisationsgesellschaften": Zum einen stellen
Unternehmen Produkte her und Dienstleistungen bereit, zum anderen fragen
sie Arbeitskraft nach. In dem Masse, in dem moderne Gesellschaften von
Organisationen durchdrungen sind, ist die Kenntnis der vielfältigen
Erscheinungsformen und Funktionsweisen von Organisationen eine grundlegende
Voraussetzung für die Gestaltung derselben. Organisationen stellen
aber nicht nur güter- und dienstleistungsproduzierende Einheiten
dar, sondern sind zugleich Orte von Herrschaft und Konflikt. Da die Kooperationsbereitschaft
der Organisationsmitglieder weder als gegeben vorausgesetzt, noch gar
erzwungen werden kann, stellt die Schaffung und Aufrechterhaltung von
Loyalität eine der wesentlichen Herausforderungen der Organisationsgestaltung
im allgemeinen und der Personal- und Beschäftigungspolitik im besonderen
dar.
bb) Produktionswirtschaft
Kenntnis
- betriebswirtschaftlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Prozeß
der Erstellung von Produkten
- produktions- und kostentheoretischer Grundlagen
- grundlegender Fragestellungen der Produktionsplanung (Produktionsprogrammplanung,
Produktionsdurchführungsplanung, Bereitstellungs- und Beschaffungsplanung)
cc) Marketing
Die Vorlesung gibt einen Überblick über Instrumente und Techniken
des Marketing. Behandelt werden verschiedene Marketingkonzepte, Ansätze
der Marktsegmentierung und Marketingstrategien. Ferner geht die Veranstaltung
auf ausgewählte Entscheidungsprobleme bei einzelnen Marketing-Instrumenten
und im Marketing-Mix ein.
b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“
aa) Internes und externes Rechnungswesen
Das betriebliche Rechnungswesen bildet wirtschaftliche Vorgänge innerhalb
der Unternehmung und zwischen der Unternehmung und ihrer Umwelt quantitativ
ab mit dem Ziel, Informationen zur Planung, Steuerung und Kontrolle des
Unternehmensprozesses sowie zur Verhaltenssteue-rung bereitzustellen.
Diese Informationen richten sich primär an die Entscheidungsträger
in der Unternehmung, wie etwa Bereichs-, Abteilungs- und Kostenstellenleiter.
Ziel dieser Vorlesung ist es, den strukturellen Aufbau von Systemen der
Kosten- und Erlösrechnung darzustellen sowie deren Leistungsfähigkeit
anhand typischer Anwendungsbeispiele zu diskutieren. Das Ziel der Vorlesung
bezüglich des externen Rechnungswesens ist es, die wesentlichen gesetzlichen
Grundlagen sowie seine Methodik und darauf aufbauend deren betriebswirtschaftliche
Be-deutung darzustellen. Besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Erklärung
der diesbezüglichen relevanten Fachbegriffe sowie der Gemeinsamkeiten
und Unterschiede im Vergleich zum inter-nen Rechnungswesen gelegt.
bb) Investition und Finanzierung
Kenntnis
- finanzwirtschaftlicher Prozesse und Fragestel-lungen in der betrieblichen
Praxis
- ausgewählter Probleme der Investiti-onsrechnung und der Finanzierung
- der dy-namischen und statischen Investitionsrechenverfahren
- der Innen- und Außenfinanzierung
c) Schwerpunkt „Umweltökonomie“
Mikroökonomische Theorie
- Theorie der Haushalte;
- Theorie der Unternehmung;
- Märkte und Preisbildung (Marktformen, Preisbildung im Polypol,
Monopol, im Oligopol und bei monopolistischer Konkurrenz);
- Theorie des Allgemeinen Gleichgewichts (Tausch, Produktion);
- Externe Effekte und Öffentliche Güter.
d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“
Mikroökonomische Theorie
- Theorie der Haushalte;
- Theorie der Unternehmung;
- Märkte und Preisbildung (Marktformen, Preisbildung im Polypol,
Monopol, im Oligopol und bei monopolistischer Konkurrenz);
- Theorie des Allgemeinen Gleichgewichts (Tausch, Produktion);
- Externe Effekte und Öffentliche Güter.
e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“
Makroökonomische Theorie
- Grundzüge der makroökonomischen ex-post-Analyse;
- Einführung in die makroökonomische ex-ante-Analyse;
- Makroökonomisches Modell des Gütermarktes;
- Makroökonomisches Modell des Geldmarktes;
- gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht auf Güter- und Geldmarkt:
IS/LM-Modell;
- Analyse offener Volkswirtschaften im Rahmen des IS/LM/ZZ-Modells;
- Güter- und Geldmarktgleichgewicht bei alternativen Preisniveaus
(Aggregierte - Nachfragekurve und Aggregierte Angebotskurve);,
- Makroökonomische Analyse des Arbeitsmarktes;
- vollständiges keynesianisches Makromodell;
- Modellvergleich: Keynes - Klassik;
- Kontroversen in der makroökonomischen Analyse.
f) Schwerpunkt „Geld und Banken“
Makroökonomische Theorie
- Grundzüge der makroökonomischen ex-post-Analyse;
- Einführung in die makroökonomische ex-ante-Analyse;
- Makroökonomisches Modell des Gütermarktes;
- Makroökonomisches Modell des Geldmarktes;
- gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht auf Güter- und Geldmarkt:
IS/LM-Modell;
- Analyse offener Volkswirtschaften im Rahmen des IS/LM/ZZ-Modells;
- Güter- und Geldmarktgleichgewicht bei alternativen Preisniveaus
(Aggregierte Nachfragekurve und Aggregierte Angebotskurve);,
- Makroökonomische Analyse des Arbeitsmarktes;
- vollständiges keynesianisches Makromodell;
- Modellvergleich: Keynes - Klassik;
- Kontroversen in der makroökonomischen Analyse.
3. Vertiefungsmodule
a) Schwerpunkt „Management“
aa) Organisationsökonomie
Gegenstand der neueren Theorie des Unternehmens - die im Mittelpunkt dieser
Vorlesung steht - ist die Erklärung des Entstehens und der Veränderung
von Organisationsstrukturen unter gegebenen, aber prinzipiell variablen
rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang haben
sich insbesondere Neuere Institutionenökonomische Ansätze (z.B.
die Principal-Agent-Theorie, die Theorie der Verfügungsrechte und
die Transaktionskostentheorie) als erklärungskräftig erwiesen.
Auch die Bedingungen des Entstehens, Wachstums und Scheiterns von Unternehmen
werden im Rahmen der Vorlesung thematisiert.
bb) Absatztheorie
Die Vorlesung behandelt zum einen verschiedene Marktbeziehungen (Transaktions-,
Informations-, Wettbewerbs-, Macht,- Kooperationsbeziehungen; Rollenstrukturen),
die zwischen den Marktteilnehmern auftreten können. Zum anderen werden
diese Marktbeziehungen unter dem Blickwinkel des vertikalen Marketing
(Verhältnis Hersteller-Handel; ausgewählte Problemfelder der
Vertriebspolitik) vertieft.
cc) Existenzgründungen
- Begriff des Unternehmers, Persönlichkeit des Unternehmers,
- Gründungsideen: Bedeutung, Generierung und Screening
- Rechtsformen: Möglichkeiten und Risiken
- Marktforschung, Markteintrittsstrategien und Marketingkonzepte
- Finanzierung: Eigenkapital, Fremdkapital, G+V, Bilanz, Break even
- Führung und Motivation von Mitarbeitern
- Erstellung eines Business-Plans
b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“
aa) Finanzmanagement
Kenntnis
- der Ziele von Unternehmungen
- der wesentlichen Aspekte der betriebli-chen Finanzpolitik
- der Grundprobleme der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzplanung
und des (konzernbezogenen und internationalen) Finanzmanagements
- der Grundlagen der Analyse mittels Kenn-zahlen, Kennzahlsystemen und
Finanzrechnungen wie der Kapitalflußrechnung
bb) Theorie des Rechnungswesens
Ausgehend von den Zielen des externen und internen Rechnungswesens wird
untersucht, ob diese Rechenwerke grundsätzlich dazu geeignet sind,
ihre intendierten Informationsfunktionen und Steuerungswirkungen tatsächlich
zu erfüllen. Es werden Bedingungen dafür aufgezeigt, daß
diese Aufgaben bewältigt werden können. Insbesondere ist dabei
das Problem zu berücksichtigen, daß die beteiligten Parteien
unterschiedliche Interessen verfolgen und unterschiedliche Informationsstände
aufweisen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Entwicklung besonderer
Kostenrechnungssysteme, die helfen sollen, praktische Probleme der Unternehmensführung
zu lösen.
c) Schwerpunkt Umweltökonomie
aa) Betriebliche Umweltökonomie
Kenntnis
- der wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedin-gungen
einer betrieblichen Umweltpolitik
- der betrieblichen Belange des Umweltschutzes und dessen Berück-sichtigung
in den verschiedenen betrieblichen Funktionsbereichen gerichtet (Beschaffung
und Lagerhaltung, Produktion, Absatz und Entsorgung, daneben auch Finanzierung
und Investition sowie Rechnungswesen)
- der Einordnung der betrieblichen Umweltpo-litik in die gesamtwirtschaftliche
Sichtweise.
bb) Kosten-Nutzen-Analyse
Die Kosten-Nutzen-Analyse wendet die modernen Methoden der Mikro- und
Wohlfahrtsökonomie zur Evaluierung gesellschaftlicher Entscheidungen
mit ökonomischen Folgen an. Es kann sich dabei um Entscheidungen
über einzelne Projekte (z.B. Bau eines Flughafens) oder über
ein dauerhafteres Institutionengerüst (z.B. eine Agrarpolitik) handeln.
Grundsatz ist die Messung aller wohlfahrtsrelevanten Effekte unabhängig
davon, wen sie betreffen. Insbesondere werden auch nicht am Markt bepreiste
Güter einbezogen. Eine entscheidende Frage dabei ist die Definition
der Grenzen der monetären Bewertung.
- Ergänzende mikroökonomische und wohlfahrtstheoretische Grundlagen:
Community Indifference Curves, Kaldor-Hick-Kompensationstests, Scitovsky-Paradox,
Probleme des Second Best u.a.
- Investitionskriterien im öffentlichen Sektor: Present Value, Internal
Rate of Return
- Bewertung in der Zeit: Zinstheorie, Zeitpräferenz, Diskontierungsproblematik,
Kritik am DU (Discounted Utilitarianism) Modell
- Risiko und Ungewißheit, Options- und Quasi-Optionswerte
- Bewertung nicht vermarkteter Güter, Präferenzerfassungsmethoden
- Bewertung intermediärer Güter, beispielhaft Transportleistungen
- Fisher-Krutilla Modell und TEV (Total Economic Value) Ansatz von Pearce
- Bewertung von Zeit, Leben, Gesundheit, Ästhetik und anderer intagibler
Güter
- Grenzen der monetären Bewertung, ethische Aspekte
- Anwendungen im Bereich der Landschafts- und Forstökonomie
- Anwendungen im Infrastrukturbereich
- Anwendungen bei Langfristproblemen, wie insbesondere globalem Klimawandel
cc) Umweltökonomie
Die Umweltökonomie erkennt, daß in früheren Zeiten scheinbar
grenzenlos vorhandene Nutzenstiftungspotentiale der Umwelt, insbesondere
bei der Assimilation vom Menschen emittierter Schadstoffe, knapp geworden
sind und wie alles Knappe bewirtschaftet werden müssen. Dabei kommen
einschlägige mikroökonomische Konzepte zur Anwendung. Wichtige
Themenstellungen sind unter anderem die Analyse wirtschaftspolitischer
Instrumente im Umweltbereich sowie die Ausgestaltung von Institutionen,
welche die Wirtschaftssubjekte zu haushälterischem Gebrauch der Umwelt
anreizen.
- Coase-Theorem und ökonomische Verfügungsrechte (Property
Rights)
- Internalisierung externer Effekte nach Pigou
- Standard-Preis-Lösung nach Baumol
- Eignungsprofile umweltpolitischer Ansätze anhand einschlägiger
Kriterien: Auflagen, Abgaben, Lizenzen
- Ökonomische Interpretation und Kritik administrativer Lösungen
am Beispiel des BImSchG
- Erfahrungen mit Emissionslizenzenhandel (Allowance Trading Program und
erste Ansätze im Bereich klimawirksamer Spurengase: Kyoto Protokoll)
- Ökonomische Interpretation von Umwelthaftungsregeln
- Pro und Contra Ökosteuern
- Theorie Öffentlicher Güter
- Präferenzerfassungsmethoden bei Öffentlichen Gütern,
insbesondere Contingent Valuation Method
- Fragen Nachhaltiger Entwicklung
- Ökologische Ökonomie
d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“
aa) Gesundheitsmanagement
bb) Gesundheitsökonomie
Diese Veranstaltungen beinhalten die Übertragung ökonomischer
Kalküle auf Fragestellungen des Gesundheitswesens. Der gesundheitsökonomische
Teil beschäftigt sich mit den Zielen einer nationalen Gesundheitspolitik,
der Struktur und Steuerung sowie der Finanzierung des Gesundheitswesens.
Der Teil Gesundheitsmanagement beinhaltet die Verfahren der Evaluation
medizinischer Technologien, die Krankenversicherungsökonomie sowie
Fragestellungen zum konkreten Management von Gesundheitseinrichtungen.
Beide Teile bauen zu einem erheblichen Ausmaß auf dem modernen Instrumentarium
der Mikroökonomie auf.
e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“
aa) Konjunktur und Wachstum
- Prognose der Einkommensentwicklung
- Gesamtwirtschaftliche Angebots- und Nachfragefunktionen
- Konjunkturmodelle und -politik
- Neoklassisches Wachstumsmodell
- Intertemporale Optimierung
- Endogene Erklärung des Wachstums
bb) Nachhaltige Entwicklung
- Konzeptionen der Nachhaltigkeit
- Marktversagen
- Negative Externalitäten und Wachstum
- Natürliche Ressourcen und Wachstum
- Substitution natürlicher Ressourcen
- Elemente einer Nachhaltigkeitspolititk
cc) Umweltökonomie
Die Umweltökonomie erkennt, daß in früheren Zeiten scheinbar
grenzenlos vorhandene Nutzenstiftungspotentiale der Umwelt, insbesondere
bei der Assimilation vom Menschen emittierter Schadstoffe, knapp geworden
sind und wie alles Knappe bewirtschaftet werden müssen. Dabei kommen
einschlägige mikroökonomische Konzepte zur Anwendung. Wichtige
Themenstellungen sind unter anderem die Analyse wirtschaftspolitischer
Instrumente im Umweltbereich sowie die Ausgestaltung von Institutionen,
welche die Wirtschaftssubjekte zu haushälterischem Gebrauch der Umwelt
anreizen.
- Coase-Theorem und ökonomische Verfügungsrechte (Property
Rights)
- Internalisierung externer Effekte nach Pigou
- Standard-Preis-Lösung nach Baumol
- Eignungsprofile umweltpolitischer Ansätze anhand einschlägiger
Kriterien: Auflagen, Abgaben, Lizenzen
- Ökonomische Interpretation und Kritik administrativer Lösungen
am Beispiel des BImSchG
- Erfahrungen mit Emissionslizenzenhandel (Allowance Trading Program und
erste Ansätze im Bereich klimawirksamer Spurengase: Kyoto Protokoll)
- Ökonomische Interpretation von Umwelthaftungsregeln
- Pro und Contra Ökosteuern
- Theorie Öffentlicher Güter
- Präferenzerfassungsmethoden bei Öffentlichen Gütern,
insbesondere Contingent Valuation Method
- Fragen Nachhaltiger Entwicklung
- Ökologische Ökonomie
f) Schwerpunkt „Geld und Banken“
aa) Geld und Kredit I
Grundlagen der Geldwirtschaft (Mikrofundierung des Geldes, Geldmengenbgrenzungen,
Geldangebot, Geldnachfrage), Theoretische Grundlagen der Geldpolitik (Zwischenziele,
Indikatoren, Transmission monetärer Impulse im Überblick) Geldpolitik
der Europäischen Zentralbank (Institution, geld- und kreditpolitische
Instrumente, Geldmarktsteuerung).
bb) Monetäre Märkte/Zinstheorie und Zinspolitik
Finanzielle Intermediation, Geldmarkt, Kapitalmarkt, Bankeneinlagenmarkt,
Bankenkreditmarkt, die Rolle des Staats im Finanzsystem, Internationale
monetäre Märkte, Interdependenzen zwischen den monetären
Märkten. Elemente der realen Zinstheorie, Monetäre Zinstheorie,
Zinseffekte, Theorie der Zinsstruktur, Zinspolitik.
cc) Bankbetriebslehre
Kenntnis
- des Spektrums bankbetrieblicher Leistungen und der unterschiedlichen
Arten von Bankbetrieben
- des Bankensystems und die Bankenaufsicht in Deutschland
- der Rechtsstellung, der Organe, Aufgaben und Geldmengensteuerung der
Europäischen Zentralbank
dd) Geld und Kredit II
Neuere Ansätze der Theorie der Geldnachfrage, Stabilität der
Geldnachfrage, Geldpolitische Strategien (Geldmengenorientierung, Inflationszielorientierung,
Zinsorientierung, Wechselkurs-orientierung), Transmissionsmechanismen
der Geldpolitik.
ee) Internationale Außenhandelsfinanzierung
Kenntnis
- verschiedener Gestaltungsformen der kurz-, mittel- und langfristigen
Exportfinanzierung
- der Euromärkte und derivativen Instrumente.
- der Stellung des Börsenplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb
- von supranationalen Finanzinstituten
Nr. 4: General Studies/Schlüsselqualifikationen
1. Mikromodul „Englisch“:
- Aufbaukenntnisse des englischen Sprachsystems (Grammatik und Lexikon
des Englischen als Weltsprache (EWL) und internationale Sprache (EIL)).
- Fachkenntnisse des englischen Wort-, Satz-, Text- und Diskurssystems
und seinen situativ-funktionalen Erweiterungen (lexikalisch-relationale
Netzwerke, syntaktische Strukturen)
- Kenntnisse über Grundlagen, Institutionen, Verfahren und Methoden
des anglo-amerikanischen Rechtssystems (Common Law System)
- adäquate, sichere und flexible Kommunikationsfähigkeit in
den behandelten Themenbereichen (z.B. Personal Relationships; Politics;
the legal profession in England and Wales, court structure)
- Kompetenz in der bewußten Verwendung verschiedener sprachlicher
Mittel (Sprachfunktionen und Gesprächsstrategien) in unterschiedlichen
Fachgebieten und Kommunikationsbereichen (insbesondere Geschäfts-/Wirtschaftskontexte,
Fallpräsentation und -diskussion, Case-Briefs)
- Fähigkeit zur Informationserschließung aus englischprachlichen
Texten unterschiedlicher Medien (Printmedien, Internet, Datenbanken)
- Entwicklung interkultureller Kompetenz (Kenntnis kulturbedingter Unterschiede
in den Verhaltensweisen und Wertvorstellungen anderer Länder)
2. Mikromodul „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:
- Kenntnisse des Bibliographierens, Exzerpierens und der Informationsverwaltung
- Kompetenz im Umgang mit wissenschaftlichen Texten
- Kenntnis der Grundlagen wissenschaftlicher Argumentation und wissenschaftlicher
Reflexion
- Fähigkeit zur wissenschaftlichen Textproduktion
- Kenntnis der grundlegenden Differenzen und kultureller Leistungen von
Mündlichkeit und Schriftlichkeit innerhalb wissenschaftlicher Kommunikation
- Kompetenz im Umgang mit unterschiedlichen Textebenen (Stil, Wortwahl,
Satzbau, Textverknüpfung, Wortwahl, Satzbau, Textverknüpfung)
und unterschiedlichen Textsorten (z. B. Essay, wissenschaftlicher Aufsatz,
Statements, Thesen, journalistisches / kreatives Schreiben)
- Kenntnis grundlegender Präsentationstechniken in Wissenschaft und
Kultur (z. B. Referat, mind mapping, Stichwortkonzepte, Gliederungen,
Zusammenfassung, mediale Präsentationen)
- Kompetenz im Umgang mit unterschiedlichen Schrift- und Bildmedien; Fähigkeit
zur Mediendifferenzierung
- Grundlegende Kenntnisse der Theorie, Rezeption und Produktion moderner
Medien; kompetenter Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen (PC)
3. Mikromodul „Kommunikationstechniken / Rhetorik“:
- Grundkenntnisse der Rhetorik und der Argumentationslehre
- Überblickskenntnisse ausgewählter Redetechniken
- Kompetenzen und Fähigkeiten in freier Rede (Gliederung, Sprechtechnik,
Körpersprache)
- Überblickskenntnisse ausgewählter Gesprächstechniken
- Überblickskentnisse ausgewählter Moderationstechniken
|