Studienordnung

Aufgrund von § 2 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9. Februar 1994 (GVOBl. M.-V. S. 293) erläßt der Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald die folgende Studienordnung für den Studiengang „Bachelor of Laws“ als Satzung:
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  • Inhalt: · Erster Teil: Allgemeiner Bestimmungen

    § 1     Geltungsbereich
    § 2     Studienaufnahme und Studienfortsetzung; hochschulrechtliche Mitgliedschaft
    § 3     Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums
    § 4     Lehrangebot und Studiengestaltung
    § 5     Veranstaltungsarten und Bescheinigungen
    § 6     Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen
    § 7     Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Veranstaltungen
    § 8     Ordnungsregeln
    § 9     Vergabe von ECTS-Punkten
    § 10   Praktikum, Sprachpraktikum und Auslandsaufenthalt
    § 11   Studienberatung
    § 12   Studienverlauf

    Zweiter Teil: Fachspezifische Bestimmungen

    1. Abschnitt: Rechtswissenschaften
    § 13     Mikromodule
    § 14     Qualifikationsziele der Mikromodule

    2. Abschnitt: Wirtschaftswissenschaften
    § 15      Studienschwerpunkte und Mikromodule
    § 16      Qualifikationsziele der Mikromodule

    3. Abschnitt: Schlüsselqualifikationen
    § 17      Studium und Mikromodule
    § 18      Qualifikationsziele der Mikromodule

    Dritter Teil: Schlußbestimmungen

    § 19     Inkrafttreten
     

    Anhang Ia: Musterstudienplan für den LL.B.-Studiengang

    Anhang Ib: Musterstudienplan für das Modul „Wirtschaftswissenschaften“

    Anhang II: Studieninhalte/Qualifikationsziele

    Nr. 1: Rechtswissenschaften
    Nr. 2: Wahlfächer
    Nr. 3: Wirtschaftswissenschaften
    Nr. 4: General Studies/Schlüsselqualifikationen
     

    Erster Teil: Allgemeiner Bestimmungen

    § 1 Geltungsbereich
    Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der „Prüfungsordnung für den LL.B.-Studiengang an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom 13.06..2000 (POB)“ das Studium im Studiengang „Bachelor of Law“ an der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald, insbesondere Inhalt, Aufbau und Schwerpunkte des Studiums.

    § 2  Studienaufnahme und Studienfortsetzung; hochschulrechtliche Mitgliedschaft
    Das Studium im Studiengang „Bachdelor of Law“ kann im Winter- und im Sommersemester aufge-nommen werden. Die Aufnahme des Studiums setzt die Einschreibung, die Fortsetzung die Rück-meldung als ordentlicher Student im Studiengang Rechtswissenschaft voraus. Die Einschreibungs- und Rückmeldevoraussetzungen werden durch das Hochschulrecht des Landes und die Immatrikulationsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald bestimmt. Während einer Beurlaubung ist der Erwerb von Leistungsnachweisen nicht zulässig.

    § 3 Studienabschluß, Dauer und Gliederung des Studiums
    (1) Der LL.B.-Studiengang wird mit der LL.B.-Prüfung als berufsqualifizierender Prüfung abgeschlossen.
    (2) Die Zeit, in der in der Regel das LL.B.-Studium mit der LL.B.-Grad abgeschlossen werden kann (Regelstudienzeit), beträgt sechs Semester.
    (3) Das LL.B.-Studium gliedert sich in das Studium des Moduls „Rechtswissenschaften“, des „Moduls Wirtschaftswissenschaften“ und des Moduls „General Studies/Schlüsselqualifikationen“.
    (5) Das Studium gliedert sich in thematisch zusammenhängende Stoffgebiete (Mikromodule). Das Lehrangebot erstreckt sich über sechs Semester.
    (6) Die Mikromodule werden jeweils mit einer Mikromodulprüfung abgeschlossen. Das Fachmodul wird jeweils mit einer Fachmodulprüfung abgeschlossen. In den Fachmodulen kann gemäß § 25 POB ab dem vierten Fachsemester eine LL.B.-Arbeit geschrieben werden.

    § 4  Lehrangebot und Studiengestaltung
    (1) Ein erfolgreiches Studium setzt den Besuch von Lehrveranstaltungen aus den Mikromodulen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich (§§ 13, 15 und 17) voraus. Der Student hat die entsprechenden Kontaktzeiten eigenverantwortlich durch ein angemessenes Selbststudium zu ergänzen. Die jeweiligen Lehrkräfte geben hierzu für jedes Mikromodul rechtzeitig Studienhinweise, insbesondere Literaturlisten heraus, die sich an den Qualifikationszielen (Anhang II) und an der Arbeitsbelastung (§§ 13, 15 und 17) des Mikromoduls zu orientieren haben.
    (2) In den Mikromodulen des Moduls „General Studies“ werden grundsätzlich jeweils verschiedene Lehrveranstaltungsarten angeboten. Über die Ausgestaltung des jeweiligen Mikromoduls hinsichtlich der konkreten Studieninhalte, der Aufteilung in Kontakt- und Selbststudienzeit und der Lehrveranstaltungsarten wird von den Lehrkräften im Rahmen der POB, in der jeweils gültigen Fassung und dieser Studienordnung sowie unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung, der Qualifikationsziele und der Prüfungsanforderungen im übrigen selbständig entschieden.
    (3) Lehrveranstaltungen aus den Mikromodulen gemäß § 13 und 15 für das kommende Semester sind spätestens zwei Wochen nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit bekanntzugeben.
    (4) Über die Mikromodule im Pflicht- und Wahlpflichtbereich hinaus bietet die Fakultät im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten fakultative Lehrveranstaltungen an, die der Erweiterung und Vertiefung der in den Modulen vermittelten Kenntnisse dienen. Im Hinblick auf ergänzende Lehrveranstaltungen kooperiert sie darüber hinaus mit anderen Fakultäten. Der Student kann vorbehaltlich entsprechender Zugangs- und Zulassungbeschränkungen im Rahmen der Freiheit des Studiums Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge fakultativ besuchen.

    § 5 Veranstaltungsarten und Bescheinigungen
    (1) Die Mikromodule sollen sowohl Überblicks- als auch Vertiefungs- und Übungs- bzw. Anwendungskomponenten enthalten.
    (2) Die Studieninhalte werden insbesondere in Vorlesungen, Seminaren und Übungen angeboten. Zur Ergänzung werden Kolloquien, Arbeitsgemeinschaften, Praktika und Exkursionen angeboten.
    1. Vorlesungen dienen der systematischen Darstellung eines Stoffgebietes; der Vortragscharakter überwiegt.
    2. Seminare sind Lehrveranstaltungen mit einem kleineren Teilnehmerkreis, in denen die Studenten durch Referate und Diskussionen in das selbständige wissenschaftliche Arbeiten eingeführt werden.
    3. Übungen fördern die selbständige Anwendung erlernter Rechtskenntnisse auf praktische Fälle. Übungen können mit Vorlesungen zu integrierten Lehrveranstaltungen verbunden werden. Übungshausarbeiten können auch für die vorlesungsfreie Zeit ausgegeben werden.
    4. Kolloquien sind freie wissenschaftliche Gespräche über ein bestimmtes Thema.
    5. Vorlesungsbegleitende Kolloquien dienen der Erörterung ausgewählter Rechtsfragen und von Problemen der Fallbearbeitung in kleinen Gruppen und werden vorlesungsbegleitend in Absprache mit dem jeweiligen Hochschullehrer gehalten. Über die Pflichtkolloquien hinaus werden je nach Bedarf und Möglichkeit weitere Veranstaltungen angeboten.
    6. Praxis-Arbeitsgemeinschaften finden in Kleingruppen statt und dienen der Einübung der Durchsetzung von Recht in einschlägigen Verhandlungen.. Dabei steht die Sicht eines Vorhabenträgers (etwa eines Unternehmens) im Vordergrund.
    7. Praktika und Exkursionen dienen dem Vertrautwerden mit der praktischen Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung.
    (3) Der Student bewahrt Arbeiten, die als Grundlage für die Erteilung eines Leistungsnachweises dienen, selbst auf. Nicht abgeholte Arbeiten verwahrt der Leiter der Veranstaltung nicht länger als bis zum Ende des folgenden Semesters. Dasselbe gilt für Bescheinigungen.

    § 6  Zulassungsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen
    (1) Ist bei einer Lehrveranstaltung nach deren Art oder Zweck eine Begrenzung der Teilnehmerzahl zur Sicherung des Studienerfolgs erforderlich und übersteigt die Zahl der Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind die Bewerber in folgender Reihenfolge zu berücksichtigen:
    1. Studenten, die für den LL.B.-Studiengang oder den Studiengang Rechtswissenschaften an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen  Fakultät der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeit-punkt angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer bis zum zweiten Versuch;
    2. Studenten, die für den LL.B.-Studiengang oder den Studiengang Rechtswissenschaften an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeit-punkt nicht angewiesen sind, einschließlich der Wiederholer ab dem dritten Versuch;
    3. andere Studenten der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald, soweit es sich nicht um Bewerber aus Abs. 2 handelt.
    (2) Bewerben sich um die Lehrveranstaltung auch Studenten, die an der Ernst Moritz Arndt-Universität Greifswald für andere Studiengänge eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeit-punkt angewiesen sind (einschließlich der Wiederholer bis zum zweiten Versuch), so entscheidet zwischen diesen Bewerbern und den Bewerbern aus Abs. 1 Nr. 1 das Los. Bewerben sich um die Lehrveranstaltung auch Studenten, die an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für andere Studiengänge eingeschrieben und nach ihrem Studienverlauf auf den Besuch der Lehrveranstaltung zu diesem Zeit-punkt nicht angewiesen sind (einschließlich der Wiederholer ab dem dritten Versuch), so entscheidet zwischen diesen Bewerbern und den Bewerbern aus Abs. 1 Nr. 2 das Los.
    (3) Im übrigen regelt der Dekan von Amts wegen oder auf Antrag des Lehrenden die Zulassung nach formalen Kriterien.
    (4) Die Fakultät stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, daß den unter Abs. 1 Nr. 1 genannten Studenten durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl kein Zeitverlust entsteht.
    (5) Die Fakultät kann für die Studenten anderer Studiengänge das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen generell beschränken, wenn ohne die Beschränkung eine ordnungs-gemäße Ausbildung der für den LL.B.-Studiengang oder den Studiengang Rechtswissenschaften der Rechts- und Staatswissenschaftlichen  Fakultät eingeschriebenen Studenten nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt nicht für Studenten, die nach ihrer Prüfungs- oder Studienordnung auf den Besuch dieser Lehrveranstaltungen angewiesen sind.
    (6) § 7 Abs. 5 bleibt unberührt.

    § 7 Zulassungsvoraussetzungen für einzelne Veranstaltungen
    (1) Die Teilnahme an einem Vorlesungsbegleitendem Kolloquium und einer Praxis-AG setzt die Einschreibung in eine vom Dekanat geführte Liste voraus.
    (2) Die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Modulprüfung Aufbaukurs Zivilrecht zulässig.
    (3) Lehrveranstaltungen einer Wahlfachgruppe sollen erst ab dem 3. Semester besucht werden. Der Veranstaltungsleiter kann besondere sachbezogene Teilnahmevoraussetzungen aufstellen.
    (4) Über die Zulassung zu einem Seminar, das zum Erwerb eines Leistungsnachweises i. S.d. Prüfungsordnung nicht erforderlich ist, entscheidet der das Seminar veranstaltende Hochschullehrer insbesondere unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen der Bewerber.
    (5) In begründeten Härtefällen läßt der Dekan im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf Antrag Ausnahmen von den Abs. 2 und 3 zu.

    § 8 Ordnungsregeln
    (1) Wird bei Erbringung eines Leistungsnachweises ein Täuschungsversuch festgestellt, so wird die betreffende Arbeit nicht gewertet.
    (2) Kann eine den Erwerb eines Leistungsnachweises bezweckende Leistung nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden, insbesondere wegen weitgehender Übereinstimmung von Leistungen verschiedener Personen, werden die betroffenen Arbeiten ganz oder, je nach dem Maß der Übereinstimmung, teilweise nicht gewertet, es sei denn, die Zuordnung der Leistung zu einer bestimmten Person ist in geeigneter Weise zur Überzeugung der mit der Durchführung der Lehrveranstaltung beauftragten Person ermittelt.
    (3) Leistet ein Übungsteilnehmer den Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht Folge, wird seine Arbeit nicht entgegengenommen bzw. nicht gewertet.

    § 9  Vergabe von ECTS-Punkten
    (1) Die Grundsätze des ECTS (European Credit Transfer System) ergeben sich aus § 14 POB.
    (2) ECTS-Punkte werden nur gegen den Nachweis einer in einem Mikromodul individuell bzw. eigenständig abgrenzbar erbrachten Leistung oder für ein gemäß § 4 der POB absolviertes Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt vergeben. Eine individuelle bzw. eigenständig abgrenzbare Leistung ist nach Maßgabe der Prüfungsordnung als mündliche Prüfung, Hausarbeit, Exegese oder als Klausur zu erbringen. Für die Vergabe von ECTS-Punkten genügt Bestehen.
    (3) Für das Bestehen der LL.B.-Prüfung ist neben dem Bestehen aller nach der Prüfungsordnung zu erbringenden Prüfungsleistungen und der LL.B.-Arbeit mit wenigstens "ausreichend" (4,0) das Erbringen von insgesamt 180 ECTS-Punkten erforderlich.
    (4) Die für die Module vergebenen ECTS-Punkte ergeben sich aus den §§ 13, 15 und 17.
    (5) Für das Praktikum gemäß § 4 Abs. 1 POB bzw. für das Sprachpraktikum oder den Studienaufenthalt an einer Hochschule des Auslands gemäß § 4 Abs. 5 POB werden insgesamt 17 ECTS-Punkte vergeben.

    § 10  Praktikum, Sprachpraktikum und Auslandsaufenthalt
    Das Praktikum gemäß § 4 POB hat der Student selbst zu organisieren; seine Durchführung liegt nicht in der Verantwortung der Fakultät. Das gleiche gilt ggf. für das Sprachpraktikum oder den Studienaufenthalt an einer Hochschule des Auslands.

    § 11  Studienberatung
    (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die zentrale Beratungsstelle der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald während der angegebenen Sprechstunden.
    (2) Die fachspezifische Studienberatung in den Fachmodulen und im  Modul „General Studies“ erfolgt durch die von der Fakultät benannten Fachmodulvertreter und Lehrkräfte in ihren Sprechstunden. Die Sprechstunden sind semesterweise bekanntzugeben und betragen pro Woche mindestens zwei Stunden. Sie sollen auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten werden.

    § 12  Studienverlauf
    (1) Die Mikromodule des Pflichtbereichs gemäß §§ 13 Abs. 1 und 17 sind vom Studenten zu absolvieren. Aus den Mikromodulen des Wahlbereichs gemäß § 13 Abs. 2 sind vom Studenten die eines Wahlfachs zu absolvieren. Die zu absolvierenden Mikromodule im Modul Wirtschaftswissenschaften richten sich nach der von Studenten gewünschten Schwerpunktbildung und ergeben sich aus § 15 Abs. 2.
    (2) Unbeschadet der Freiheit des Studenten, den zeitlichen und organisatorischen Verlauf seines Studiums selbst verantwortlich zu planen, wird der im Anhang Ia und Ib beschriebene Studienverlauf als zweckmäßig empfohlen (Musterstudienplan).
     

    Zweiter Teil: Fachspezifische Bestimmungen

    1. Abschnitt: Rechtswissenschaften

    § 13 Mikromodule
    (1) Im Fachmodul Rechtswissenschaften werden im Pflichtbereich folgende Mikromodule mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit angeboten:

    1. Allgemeine Grundlagen
    Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
    a) Geschichtliche Grundlagen des Rechts (SS) 2 60 Stunden 2
    b) Philosophische Grundlagen des Rechts (WS) 2 60 Stunden 2
    c) Gesellschaftliche und politische Grundlagen des Rechts (SS) 2 60 Stunden 2
    d) Grundlagen des Prozeßrechts (SS) 2 60 Stunden 2
    e) Seminar (SS) 2 180 Stunden 6
     

    2. Teilgebiet Privatrecht
    Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
    a) Grundkurs Privatrecht I nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium I (WS) 7 240 Stunden 8
    b) Grundkurs Privatrecht II nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium II (SS) 5 180 Stunden 6
    c) Grundzüge des Rechts der Personenvereinigungen (WS) 1 30 Stunden 1
    d) Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht (WS) 2 60 Stunden 2
    e) Schuldvertragsrecht (WS) 2 60 Stunden 2
    f) Bereicherungsrecht und Rückgewähr (SS) 3 90 Stunden 3
    g) Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts  (SS) 1 30 Stunden 1
    h) Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht (SS) 3 90 Stunden 3
    i) Grundzüge des Familien- und Erbrechts (WS) 2 60 Stunden 2
    j) Zivilrechtliches Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (SS) 2 60 Stunden 2
    k) Grundzüge des Arbeitsrechts (SS) 2 60 Stunden 2
    l) Übung für Fortgeschrittene 2 270 Stunden 9
    m) Vorlesungsbegleitendes Kolloquium III (Ergänzung zu 2d und e) 2 60 Stunden 2
    n) Praxis-AG 2 60 Stunden 2

    3. Teilgebiet Strafrecht
    Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
    a) Grundkurs Strafrecht nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium I  (SS) 5 180 Stunden 6
    b) Aufbaukurs Strafrecht nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium II (WS) 5 180 Stunden 6
    c) Strafrecht Vertiefung (SS) 4 180 Stunden 6

    4. Teilgebiet Öffentliches Recht
    Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
    a) Grundkurs Öffentliches Recht I nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium I (WS) 5 180 Stunden 6
    b) Grundkurs Öffentliches Recht II nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium II (SS) 6 270 Stunden 9
    c) Polizeirecht (WS) 4 60 Stunden 2
    d) Umweltverwaltungsrecht (SS) 2 60 Stunden 2
    e) Europarecht (WS) 2 60 Stunden 2
    f) Wirtschaftsverwaltungsrecht I (WS) 2 60 Stunden 2
    g) Wirtschaftsverwaltungsrecht II (SS) 2 60 Stunden 2
    h) Praxis-AG 2 60 Stunden 2

    (2) Im Fachmodul Rechtswissenschaft werden im Wahlfachbereich folgende Mikromodule mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit angeboten:

    Mikromodule Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
    a) Handels- und Gesellschaftsrecht und Wertpapierrecht
    aa) Vertriebsrecht 2 60 Stunden 2
    bb) Rechtsform bei unternehmerischer Tätigkeit 2 60 Stunden 2
    cc) Wertpapierrecht 2 60 Stunden 2

    b) Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht)
    aa) Wettbewerbsrecht 2 60 Stunden 2
    bb) Kartellrecht 2 60 Stunden 3
    cc) Immaterialgüterrecht 2 60 Stunden 3

    c) Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitsgerichtsverfahrens
    aa) Betriebsverfassungsrecht 2 60 Stunden 2
    bb) Tarifvertragsrecht und Arbeitskampf 2 60 Stunden 2
    cc) Besondere Arbeitsverhältnisse 2 60 Stunden 2

    d) Verwaltungslehre, Recht des öffentlichen Dienstes
    aa) Verwaltungslehre 2 60 Stunden 2
    bb) Recht des öffentlichen Dienstes 2 60 Stunden 2
    cc) Vertiefung 2 60 Stunden 2

    e) Verfasssungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts, Abgabenordnung, Einkommensteuer einschließlich des Steuerlichen Bilanzrechts
    aa) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts 2 60 Stunden 2
    bb) Abgabenordnung 2 60 Stunden 2
    cc) Einkommensteuer und Steuerliche Gewinnermittlung 2 60 Stunden 2

    f) Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung
    aa) Internationales Privatrecht 2 60 Stunden 2
    bb) Internationales Zivil- und Schiedsverfahrensrecht 2 60 Stunden 2
    cc) Rechtsvergleichung und Grundzüge fremder Privatrechtssysteme 2 60 Stunden 2

    g) Recht der Europäischen Gemeinschaften, Völkerrecht, Recht der Internationalen Organisationen
    aa) Völkerrecht 2 60 Stunden 2
    bb) Aufbaukurs Völker- und Europarecht 4 120 Stunden 4

    § 14 Qualifikationsziele der Mikromodule
    Die Mikromodule nach § 13 Abs. 1 und 2 werden mit den in Anhang II Nr.1 und  2 genannten Qualifikationszielen studiert.

    2. Abschnitt: Wirtschaftswissenschaften

    § 15 Studienschwerpunkte und Mikromodule
    (1) Im Fachmodul Wirtschaftswissenschaften folgende Studienschwerpunkte können gebildet werden: „Management“, „Rechnungs- und Finanzwesen“, „Umweltökonomie“, „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“, „Konjunktur und Wachstum“ , „Geld und Banken“.
    (2) Im Fachmodul Wirtschaftswissenschaften werden folgende Mikromodule mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit angeboten:

     Mikromodul Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte

    1. Basismodule

    a)  Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 4 Stunden 120 Stunden 4
    b)  Einführung in die Volkswirtschaftslehre 4 Stunden 120 Stunden 4

    2. Aufbaumodule

    a)  Schwerpunkt „Management“
    aa) Personal und Organisation 3 Stunden 90 Stunden 3
    bb) Produktionswirtschaft 3 Stunden 90 Stunden 3
    cc)  Marketing 3 Stunden 90 Stunden 3

    b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“
    aa) Internes und externes Rechnungswesen 4,5 Stunden 135 Stunden 4,5
    bb) Investition und Finanzierung 4,5 Stunden 135 Stunden 4,5

    c) Schwerpunkt „Umweltökonomie“
     Mikroökonomische Theorie 6 Stunden 210 Stunden 7

    d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“
     Mikroökonomische Theorie 6 Stunden 210 Stunden 7

    e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“
     Makroökonomische Theorie  6 Stunden 210 Stunden 7

    f) Schwerpunkt „Geld und Banken“
     Makroökonomische Theorie  6 Stunden 210 Stunden 7
     

    3. Vertiefungsmodule

    a) Schwerpunkt „Management“
    aa) Organisationsökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2
    bb) Absatztheorie 2 Stunden 60 Stunden 2
    cc) Existenzgründungen 2 Stunden 60 Stunden 2
     Aus den vorstehend aufgeführten Vertiefungsmodulen müssen zwei ausgewählt werden.

    b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“
    aa)  Finanzmanagement 2 Stunden 60 Stunden 2
    bb)  Theorie des Rechnungswesens 2 Stunden 60 Stunden 2

     c) Schwerpunkt Umweltökonomie
    aa) Betriebliche Umweltökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2
    bb) Kosten-Nutzen-Analyse 2 Stunden 60 Stunden 2
    cc) Umweltökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2

    d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“
    aa) Gesundheitsmanagement 4 Stunden 120 Stunden 4
    bb) Gesundsheitsökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2

     e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“

     aa) Konjunktur und Wachstum 2 Stunden 60 Stunden 2
     bb) Nachhaltige Entwicklung 2 Stunden 60 Stunden 2
     cc) Umweltökonomie 2 Stunden 60 Stunden 2

    f) Schwerpunkt „Geld und Banken“
    aa) Geld und Kredit I 2 Stunden 60 Stunden 2
    bb) Monetäre Märkte/Zinstheorie und Zinspolitik 2 Stunden 60 Stunden 2
    cc) Bankbetriebslehre 2 Stunden 60 Stunden 2
    dd) Geld und Kredit II 2 Stunden 60 Stunden 2
    ee) Internationale Außenhandelsfinanzierung 2 Stunden 60 Stunden 2
     Aus den vorstehend aufgeführten Vertiefungsmodulen müssen drei ausgewählt werden.

    § 16 Qualifikationsziele der Mikromodule
    Die Mikromodule nach § 15 werden mit den in Anhang II Nr. 3 genannten Qualifikationszielen studiert.

    3. Abschnitt: Schlüsselqualifikationen

    § 17 Studium und Mikromodule
    (1) Im Fachmodul Wirtschaftswissenschaften werden im Pflichtbereich folgende Mikromodule mit folgender Dauer und Arbeitsbelastung und folgender ECTS-Wertigkeit angeboten:

     Mikromodul Dauer Arbeitsbelastung ECTS-Punkte
    1. „Englisch“* 2 Semester 480 Stunden 16
    2. „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens“ 1 Semester 150 Stunden 5
    3. „Kommunikationstechniken / Rhetorik“ 1 Semester 150 Stunden 5

    *Die Arbeitsbelastung im Mikromodul „Englisch“ umfaßt semesterbegleitende Kurse sowie einen Kompaktkurs in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Fachsemester (Kontaktzeit und Selbststudiumszeit).
    (2) Die Mikromodule „Englisch“, „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens / Schriftkompetenz“ und „Kommunikationstechniken / Rhetorik“ sind jeweils obligatorische Mikromodule (Pflichtbereich).
    (3) Die Fakultät stellt sicher, daß bei den Mikromodulen nach Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorrangig juristische Bezüge hergestellt und fachspezifische Kenntnisse im Rahmen der vorlesungsbegleitenden Kolloquien nach § 13 Abs. 1 vermittelt werden.

    § 18 Qualifikationsziele der Mikromodule
    Die Mikromodule werden mit den im Anhang II Nr. 4 aufgeführten Qualifikationszielen studiert.

    Dritter Teil: Schlußbestimmungen

    § 19 Inkrafttreten
    Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
     

    Anhang Ia: Musterstudienplan für den LL.B.-Studiengang
     
     

    Anhang Ib: Musterstudienplan für das Modul „Wirtschaftswissenschaften“ im LL.B.-Studiengang der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät

    Studienbeginn im Wintersemester
    SWS = Semesterwochenstunden

    1. Sem. (WS) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre  (3 SWS)
    2. Sem. (SS) Einführung in die Volkswirtschaftslehre  (3 SWS)

    Wahlweise zu absolvieren: eines von vier
    Aufbaumodulen
     

    3. Sem. (WS) Personal und Organisation (3 SWS) Internes und externes Rechnungswesen (4,5 SWS) Mikroökonomische Theorie (6 SWS)
    4. Sem. (SS) Produktionswirtschaft (3 SWS)
    Marketing (3 SWS) Investition und Finanzierung (4,5 SWS)  Makroökonomische Theorie (6 SWS)
     
     

    5. Sem (WS) 2 aus 3:
    Organisationsökonomie (2 SWS)  Betriebl. Umwelt-ökonomie (2 SWS)
    Kosten-Nutzen-Analyse (2 SWS)  Gesundheitsmanagement (4 SWS) Konjunktur und Wachstum (2 SWS)
    Nachhaltiges Wachstum (2 SWS) 3 aus 5: (je 2 SWS)
    Geld und Kredit I
    Monetäre Märkte/Zinstheorie und Zinspolitik
    Bankbetriebslehre
    6. Sem. (SS) Absatztheorie (2 SWS)
    Existenzgründungen (2 SWS) Finanzmanagement (2 SWS)
    Theorie des Rechnungswesens        (2 SWS) Umweltökonomie  (2 SWS) Gesundsheitsöko-nomie (2 SWS) Umweltökono-mie (2 SWS) ) Geld und Kredit II
    Internationale Außenhandelsfi-nanzierung
     
     

    Bezeichnung des Schwer-punkts
    Management (19 SWS)
    Rechnungs- und Finanzwesen (19 SWS)
    Umweltökonomie (18 SWS) Gesundheitsöko-nomie/Gesund-heitsmanagement (18 SWS) Konjunktur und Wachstum (18 SWS)
    Geld und Banken (18 SWS)
     
     

    Anhang II: Studieninhalte/Qualifikationsziele

    Nr. 1: Rechtswissenschaften

    1. Teilgebiet: Allgemeine Grundlagen

    a) Geschichtliche Grundlagen des Rechts
    Kenntnis des Prozesses der Herausbildung der heutigen Rechtsordnung aus ihren historischen Wurzeln in den Grundzügen

    b) Philosophische Grundlagen des Rechts
    - Verständnis für die Besonderheiten der Rechtsphilosophie gegenüber anderen Formen der Rechtswissenschaft (Rechtsdogmatik, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie)
    - Verständnis für die Besonderheiten des Rechts im Vergleich zu anderen Systemen normativer Orientierung (Religion, Moral, Sitte) und die Rolle des Staates für die Rechtsbildung und Rechtswahrung
    - Verständnis einiger Grundbegriffe normativer Orientierung (Ordnung und Geltung; Transsubjektivität und Autonomie; Freiheit und Gleichheit; Legalität und Moralität)
    - Verständnis für die Ausgangspunkte und Grundaussagen einiger Klassiker der Rechts- und Staatsphilosophie von der Antike bis zur Gegenwart

    c) Gesellschaftliche und politische Grundlagen des Rechts
    - Kenntnis der gesellschaftlichen und politischen Funktionen des Rechts und der Zusammenhänge von Macht, Herrschaft und Recht
    - Grundlagen der Rechtssoziologie und der sozialwissenschaftlichen Erfassung und Methodik der Wirksamkeit des Rechts

    d) Grundlagen des Prozeßrechts
    - Verfassungsrechtliche Grundlagen der Rechtsprechung
    - Gerichtsverfassung
    - Sachentscheidungen und Sachentscheidungsvoraussetzungen
    - Allgemeine Verfahrensgrundsätze
    - Entscheidungsfolgen

    e) Seminar
    Fähigkeit zur wissenschaftlichen Diskussion aktueller Themen der Rechtswissenschaften
     

    2. Teilgebiet: Privatrecht

    a) Grundkurs Privatrecht I nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium I
    Kenntnis
    - des Unterschieds zwischen Privatrecht und öffent-lichem Recht
    - der Gebiete des Privatrechts,
    - des Unterschieds zwischen materiellem und formellem Recht
    - der Quellenlehre und Gesetzesauslegung
    - der Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
    - der allgemeinen Begriffe des Privatrechts (Anspruch, Einwendung, Einrede u.a.)
    - der Grundbegriffe der Rechtspersonen
    - der Grundzüge des Verbraucherschutzrechts
    - des Verhältnisses von Schuld- und Sachenrecht (insbesondere des Abstraktions--prinzips)
    Fähigkeit zur Lösung einfacher zivilrechtlicher Fälle

    b) Grundkurs Privatrecht II nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium II
    Kenntnis
    - der Entstehungsgründe der Schuldverhältnisse
    - der Abtretung von Forderungen und des Schuldnerwechsels
    - der Einbeziehung Dritter in ein Schuldverhältnis
    - der Erfüllung von Verpflichtungen, einschließlich der Erfüllungssurrogate
    - der Grundzüge des Schadensrechts und der Drittschadensliquidation
    - der Grundbegriffe des Leistungsstörungsrechts
    Fähigkeit zur Lösung mittelschwerer zivilrechtlicher Fälle

    c) Grundzüge des Rechts der Personenvereinigungen
    Kenntnis
    - der Grundlagen des Gesellschafts-, Vereins- und Verbandsrechts
    - der wesentlichen Strukturmerkmale der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
    - der Kriterien für die Rechtsformwahl im Gesellschaftsrecht

    d) Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht
    Kenntnis
    - des Deliktsrechts
    - der Grundbegriffe der Gefährdungshaftung und der Aufopferung
    - des deliktischen Schadensrechts

    e) Schuldvertragsrecht
    Kenntnis
    - des Kaufrechts
    - der Grundzüge des Mietrechts, Werkvertragsrechts, Dienstvertragsrechts, Geschäftsbesorgungs-rechts usw.
    - des schuldvertragsbezogenen Verbraucherschutzrechts
    - der handelsrechtlichen Modifikationen des Schuldvertragsrechts (insbesondere beim Handelskauf)

    f) Bereicherungsrecht und Rückgewähr
    Kenntnis
    - der Grundlagen des Bereicherungsrechts
    - der rechtlichen Probleme bei Rückabwicklung von Verträgen (insbes. bei Rücktritt und Wandlung)
    - des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses
    - der Geschäftsführung ohne Auftrag

    g) Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts
    - Kenntnis des Anwendungsbereichs des Handelsrechts, insbesondere des Begriffs des Handelsgewerbes
    - der Grundlagen des Handelsrechts (insbes. des Vertretungsrechts, der handelsregisterrechtlichen Publizität und des Firmenrechts)
    - der Grundzüge des Handelsgesellschaftsrechts (Besonderheiten der Personenhandelsgesellschaften und der Kapitalgesellschaften)

    h) Sachenrecht und Grundbegriffe des Kreditsicherungsrechts
    Kenntnis
    - der Funktionen, des Inhalts, der Begründung von und Verfügung über Sachenrechte
    - der Grundlagen des Realkredit-siche-rungsrechts (Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Mobiliarpfandrecht, Grundpfandrechte)
    - der strukturellen Verwandtschaft des Personalkredit-sicherungsrechts (Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie), einschließlich des Verhältnisses Realkreditsicherung/Personalkreditsicherung (insbesondere des Wettstreits der Sicherungsgeber)

    i) Grundzüge des Familien- und Erbrechts
    Kenntnis
    - der Entwicklung, Bedeutung und verfassungsrechtlichen Stellung der Institute Ehe und Familie
    - des Kernbereichs des Eherechts (insbesondere der allgemeinen Ehewirkungen, des ehelichen Güterrechts und des Ehescheidungsrechts)
    - der grundlegenden Strukturmerkmale des Erbrechts (insbesondere der Prinzipien und verfassungsrechtlichen Bezüge, der gesetzlichen Erbfolge, der Verfügungen von Todes wegen und des Pflichtteils).

    j) Zivilrechtliches Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
    - Kenntnis des Erkenntnisverfahrens im Zivilprozeßrecht (Verfahrensgrundsätze, Zuständigkeiten; Ablauf des Erkenntnisverfahrens in erster Instanz, Rechtsmittel u.a.)
    - der Grundzüge des Einzelzwangsvollstreckungsverfahrens (der Vollstreckungsorgane, der Verfahrensregeln - insbesondere bei der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher-, der zwangsvollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe)
    - Grundzüge des einstweiligen Rechtsschutzes
    - der Grundzüge des Insolvenzrechts (der Insolvenzgründe, der Stellung des Insolvenzverwalters, der Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf die Rechtsverhältnisse des Insolvenzschuldners)

    k) Grundzüge des Arbeitsrechts
    Kenntnis
    - der Rechtsquellen des Arbeitsrechts
    - des Individualarbeitsrechts (namentlich der Begründung von Arbeitsverhältnissen, der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie des arbeitsvertragsbezogenen Leistungsstörungs-rechts)
    - der Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
    - der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung der Kündigungsschutznormen
    - des Grundbegriffe des kollektiven Arbeitsrechts

    l) Übung für Fortgeschrittene
    - Kenntnis der Arbeitsmethoden einer Fallbearbeitung
    - der Gutachtentechnik bei Klausuren und Hausarbeiten
    - der Berührungspunkte zwischen den zivilrechtlichen Materien
     

    m) Vorlesungsbegleitendes Kolloquium III
    Fähigkeit zur Lösung komplexer zivilrechtlicher Fälle, die Verbundwissen erfordern

    n) Praxis-AG
    - Fähigkeit zur Gestaltung und Überprüfung von Verträgen;
    - Führen von Vertragsverhandlungen
    - jeweils unter maßgeblicher Berücksichtigung des Faktors „Zeit“
     

    3. Teilgebiet: Strafrecht

    a) Grundkurs Strafrecht nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium I
    Kenntnis
    - der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Strafrechts,
    - der Methode und historischen Grundlagen,
    - des Aufbaus des vorsätzlichen vollendeten Delikts und
    - der Delikte der Person.
    Fähigkeit zur Lösung einfacher strafrechtlicher Fälle

    b) Aufbaukurs Strafrecht nebst Vorlesungsbegleitendem Kolloquium II
    Kenntnis
    - der Delikte gegen Eigentum und Vermögen im Kernbereich;
    - Anwendung des Wissens im strafrechtlichen Gutachten
    Fähigkeit zur Lösung mittelschwerer strafrechtlicher Fälle
     

    c) Strafrecht Vertiefung
    Kenntnis der Delikte gegen die Allgemeinheit im Kernbereich;
    Fähigkeit zum Verfassen schriftlicher Gutachten unter umfassender Verwendung von Rechtsprechung und Literatur
     

    4. Teilgebiet: Öffentliches Recht

    a) Grundkurs Öffentliches Recht I
    - Begriff und Funktionen von Staat und Verfassung
    - Staatsstrukturprinzipien (Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip)
    - Staatsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht den Grundzügen des Verfassungsprozeßrechts)
    - Staatsfunktionen mit Schwerpunkt Gesetzgebung (Verwaltungskompetenzen, soweit dies zur Bestimmung der Zustimmungsbedürftigkeit von Gesetzen erforderlich ist)
    - Begriff, Funktionen und Aufgaben von Verwaltung
    - Die Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht
    - Rechtsgebundenheit der Verwaltung ( Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes; Beurteilungsspielraum und Ermessen; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
    - Rechtssetzung durch die Verwaltung (einschließlich Verwaltungsvorschriften)
    - Formenfreiheit und -gebundenheit des Verwaltungshandelns; Handeln in Privatrechtsform
    Fähigkeit zur Lösung einfacher öffentlichrechtlicher Fälle

    b) Grundkurs Öffentliches Recht II nebst vorlesungsbegleitendem Kolloquium II
    - Die typischen Handlungsformen Verwaltungsakt und Verwaltungsvertrag, einschließlich der Fehlerfolgen
    - Grundzüge des Verwaltungsverfahrens
    - Die Kontrolle des Verwaltungshandelns
    - Überblick über gerichtliche Verfahrensarten
    - Begriff und Funktionen von Grundrechten
    - Allgemeine Grundrechtslehren (Grundrechtsträger und Grundrechtsverpflichtete; Grundrechtsschranken und Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen)
    - Systematischer Überblick über die Einzelgrundrechte
    - Verfassungsbeschwerde
    Fähigkeit zur Lösung mittelschwerer öffentlichrechtlicher Fälle im schriftlichen Gutachten unter umfassender Verwendung von Rechtsprechung und Literatur

    c) Polizeirecht
    - Aufgaben und Zuständigkeiten von Ordnungsbehörden und Polizei in der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§§ 1 - 11 SOG M-V)
    - die zur Aufgabenerfüllung eingeräumten Eingriffsbefugnisse (§§ 12 - 78 SOG M-V)
    - Vollzug von Ordnungs- und Polizeiverfügungen (§§ 79 - 113 SOG M-V)
    - Fragen der Entschädigung und Kostentragung (§§ 61, 72 - 77, 89, 100 SOG M-V)

    d) Umweltverwaltungsrecht
    - Rechtsquellen des Umweltrechts
    - Organisation der Umweltverwaltung
    - Grundprinzipien des Umweltrechts
    - Instrumente des Umweltverwaltungsrechts
    - Immissionsschutzrecht
    - Grundzüge des Wasserhaushaltsrechts
    - Grundzüge des Abfallwirtschaftsrechts
    - Grundzüge des Naturschutzrechts

    e) Europarecht
    - Grundfreiheiten des EG-Vertrages
    - Rechtsquellen
    - Institutionen

    f) Wirtschaftsverwaltungsrecht I
    - Grundzüge des internationalen und europäischen Wirtschaftsrechts
    - Grundzüge des Wirtschaftsverfassungsrechts
    - Organisation, Aufgaben und Handlungsformen der Wirtschaftsverwaltung
    - Recht der öffentlichen Aufträge
    - Subventionsrecht

    g) Wirtschaftsverwaltungsrecht II
    - Grundzüge des allgemeinen Gewerberechts
    - Die staatliche Regulierung einzelner Wirtschaftszweige unter besonderer Berücksichtigung des Handwerks- und Gaststättenrechts, der Verkehrswirtschaft, der Energiewirtschaft, der Medienwirtschaft und der Landwirtschaft

    h) Praxis-AG
    Realisierung von neuen Vorhaben im Rahmen rechtlicher Vorgaben/Anpassung bestehender Vorhaben:
    - Anpassung von Vorhaben an Vorgaben
    - Aushandeln von Änderungen der Vorgaben (etwa von Bebauungsplänen)
    - Aushandeln von Ausnahmen, Befreiungen oder Duldungen
    - Vermeidung bzw. Modifikation nachträglicher Anordnungen im Bau- und Umweltrecht durch Alternativlösungen etc.
    - jeweils unter maßgeblicher Berücksichtigung des Faktors "Zeit"

    Nr. 2: Wahlfächer

    a) Handels- und Gesellschaftsrecht und Wertpapierrecht

    aa) Vertriebsrecht:
    - Kenntnis der absatzrelevanten zivil- und handelsrechtlichen Grundlagen
    - der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, insbesondere beim nationalen und internationalen Konzernvertrieb.

    bb) Rechtsform bei unternehmerischer Tätigkeit
    - Detailkenntnis der unternehmensrechtlichen Rechtsformvielfalt
    - der Kriterien für die Rechtsformwahl

    cc) Wertpapierrecht
    - Kenntnis der Wertpapierfunktionen im Zivil- und Handelsrecht
    - des Sonderrechts des Wertpapierhandels
     

    b) Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht)

    aa) Wettbewerbsrecht
    - Schutzrichtungen und Schutztatbestände (§§ l, 3,14 f., 17 ff. ÜWG)
    - Ansprüche und Sanktionssystem (§13 UWG)
    - Bezüge zum Bürgerlichen Recht (§§ 823 ff. BGB) und zum Europäischen Gemeinschaftsrecht (Art. 28 EGV, Richtlinien)

    bb) Kartellrecht
    - Vertikale und horizontale Wettbewerbsbeschränkungen (§§ l, 14 ff GWB)
    - Mißbrauch marktbeherrschender und relativ marktstarker Stellungen, Behinderungswettbewerb (§§ 19 - 23 GWB) Sanktionen (§§ 32 - 34 GWB) und Verfahren,
    - Bezüge zum Europäischen Kartellrecht (Art. 81 f. EGV)
     

    cc) Immaterialgüterrecht
    - Urheberrecht: Werkbegriff, Inhalt, Urhebervertragsrecht,
    - Schranken, Ansprüche
    - Marken- und Patentrecht: Schutzvoraussetzungen und –ansprüche im Überblick
    - Bezüge zum Bürgerlichen Recht (§§ 823 Abs. l, 12 BGB) und zum Wettbewerbsrecht (§§ l, 17 ff. UWG)

    c) Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitsgerichtsverfahrens

    aa) Betriebsverfassungsrecht
    Kenntnis der
    - Stellung der Arbeitnehmervertretung im Betrieb
    - Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    - Verfahren bei Einigungsstelle und Arbeitsgericht

    bb) Tarifvertragsrecht und Arbeitskampf
    - Inhalt und Wirkungen eines Tarifvertrages
    - Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und rechtliche Folgen eines Arbeitskampfes

    cc) Besondere Arbeitsverhältnisse
    - Praxis und rechtliche Behandlung besonderer, insbesondere flexibler Arbeitsvertragsgestaltungen
     

    d) Verwaltungslehre, Recht des öffentlichen Dienstes

    aa) Verwaltungslehre
    - Überblick über die Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbau und Ablauf der öffentlichen Verwaltung.
    - Fähigkeit zur Einbeziehung der Verwaltungsumwelt einschließlich außerrechtlicher Bedingungen für eine effiziente Ausgestaltung arbeitsteiliger Aufgabenerledigung.

    bb) Recht des öffentlichen Dienstes
    - Grundkenntnisse der Typik der verschiedenen Rechtsverhältnisse des öffentlichen Dienstrechts.
    - Kenntnisse des Beamtenrechts als eines klassischen Anwendungsbereichs „verwaltungsrechtlicher Sonderbeziehungen", insbes. dessen verfassungsrechtliche Vorprägung sowie des Rechtsschutzes im Beamtenverhältnis

    cc) Vertiefung
    - Vertiefte Erarbeitung von verwaltungswissenschaftlichen oder verwaltungsgeschichtlichen Themen in Seminarform
     

    e) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts, Abgabenordnung, Einkommensteuer einschließlich des Steuerlichen Bilanzrechts

    aa) Verfassungsrechtliche Grundlagen des Steuerrechts
    - Geschriebenes Steuerverfassungsrecht (Gesetzgebungskompetenzen, Ertragshoheit und Steuerverwaltung)
    - Rechtsstaatliche Grundsätze des Steuerrechts (Gesetzmäßigkeitsprinzip, Rückwirkungsverbot, Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung)
    - Die Grundrechte im Steuerrecht, insbesondere: das Leistungsfähigkeitsprinzip
    - Das soziale Steuerrecht (das steuerrechtliche Existenzminimum, Besteuerung von Ehe und Familie)
    - Das ökologische Steuerrecht
    - Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Einzelsteuergesetzen (Einkommen- und Körperschaftsteuer, bewertungsunabhängige Steuern, Umsatzsteuer)

    bb) Abgabenordnung
    - Grundzüge des Steuerschuldrechts
    - Besteuerungsverfahren, insbesondere:
    - Ermittlungsverfahren (einschließlich Außenprüfung)
    - Festsetzungsverfahren (einschließlich der Korrektur von Steuerfestsetzungen)
    - das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

    cc) Einkommensteuer und Steuerliche Gewinnermittlung
    - Einkunftsarten
    - Unterscheidung zwischen Gewinn- und Überschußeinkünften
    - objektives Nettoprinzip und seine Durchbrechungen
    - subjektives Leistungsfähigkeitsprinzip (Berücksichtigung persönlicher Lebensverhältnisse)
     

    f) Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung

    aa) Internationales Privatrecht
    Kenntnis
    - der internationalen Dimension des Privatrechts
    - des Verhältnisses Kollisionsrecht – Einheitsrecht
    - der allgemeinen und besondere Fragen des deutschen Internationalen Privatrechts unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts, insbesondere: internationale Vertragsgestaltung

    bb) Internationales Zivil- und Schiedsverfahrensrecht
    Kenntnis
    - der Grundfragen der grenzüberschreitenden Prozeßführung
    - des deutschen Internationales Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Europarechts
    - der Grundzüge des Internationalen Schiedsverfahrensrechts, insbesondere: IZVR und internationale Vertragsgestaltung

    cc) Rechtsvergleichung und Grundzüge fremder Privatrechtssysteme
    Grundkenntnis der
    - Rechtsvergleichung als wissenschaftliche Methode und Disziplin
    - der „angewandten“ Rechtsvergleichung (in Gesetzgebung und Rechtsprechung)
    - der wichtigsten Privatrechtssysteme der Welt
     

    g) Recht der Europäischen Gemeinschaften, Völkerrecht, Recht der Internationalen Organisationen

    aa) Völkerrecht
    Kenntnis der
    - Grundlagen und Wesen des Völkerrechts
    - Rechtsquellen des Völkerrechts und ihr Verhältnis zum nationalen Recht
    - Rechtssubjekte
    - Grundlagen des internationalen Wirtschafts-, Umwelt- und Friedensrechts

    bb) Aufbaukurs Völker- und Europarecht (HA und Klausur)
    Kenntnis
    - der Grundlagen der Europäischen Union
    - der Grundrechte (insbesondere Gleichbehandlung der Geschlechter),
    - des Wettbewerbsrechts,
    - des Umweltrechts
     
     

    Nr. 3: Wirtschaftswissenschaften

    1. Basismodule
    a) Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
    - Kenntnis von Gegenstand, Problemstellungen und Methoden der Betriebswirt-schaftslehre über die gesamte Breite des Fachs
    - Vertieftes Wissen in den Bereichen Investition und Finanzierung, Produktion und Absatz, Organisation und Rechnungswesen.
    - Zugang zur ökonomischen Denkweise sowie der betriebswirtschaftlichen Fachsprache und -methodik

    b) Einführung in die Volkswirtschaftslehre
    - Gegenstände der Mikroökonomik;
    - Gegenstände der Makroökonomik;
    - begriffliche Grundlagen;
    - Grundlagen der Modellanalyse;
    - gesamtwirtschaftliches Produktionsergebnis - Grundlagen der ex-post-Analyse Grundzüge der Wirtschaftskreislaufanalyse, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Produktionspotential)
    - Konjunktur, Wachstum, Strukturwandel;
    - wirtschaftspolitische Ziele;
    - volkswirtschaftliche Indikatoren;
    - offene Volkswirtschaft (Zahlungsbilanz, Wechselkurs);
    - volkswirtschaftliche Nachfrage;
    - Märkte und Preisbildung.
     

    2. Aufbaumodule

    a) Schwerpunkt „Management“

    aa) Personal und Organisation
    Moderne Gesellschaften sind "Organisationsgesellschaften": Zum einen stellen Unternehmen Produkte her und Dienstleistungen bereit, zum anderen fragen sie Arbeitskraft nach. In dem Masse, in dem moderne Gesellschaften von Organisationen durchdrungen sind, ist die Kenntnis der vielfältigen Erscheinungsformen und Funktionsweisen von Organisationen eine grundlegende Voraussetzung für die Gestaltung derselben. Organisationen stellen aber nicht nur güter- und dienstleistungsproduzierende Einheiten dar, sondern sind zugleich Orte von Herrschaft und Konflikt. Da die Kooperationsbereitschaft der Organisationsmitglieder weder als gegeben vorausgesetzt, noch gar erzwungen werden kann, stellt die Schaffung und Aufrechterhaltung von Loyalität eine der wesentlichen Herausforderungen der Organisationsgestaltung im allgemeinen und der Personal- und Beschäftigungspolitik im besonderen dar.

    bb) Produktionswirtschaft
    Kenntnis
    - betriebswirtschaftlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Prozeß der Erstellung von Produkten
    - produktions- und kostentheoretischer Grundlagen
    - grundlegender Fragestellungen der Produktionsplanung (Produktionsprogrammplanung, Produktionsdurchführungsplanung, Bereitstellungs- und Beschaffungsplanung)

    cc) Marketing
    Die Vorlesung gibt einen Überblick über Instrumente und Techniken des Marketing. Behandelt werden verschiedene Marketingkonzepte, Ansätze der Marktsegmentierung und Marketingstrategien. Ferner geht die Veranstaltung auf ausgewählte Entscheidungsprobleme bei einzelnen Marketing-Instrumenten und im Marketing-Mix ein.
     

    b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“

    aa) Internes und externes Rechnungswesen
    Das betriebliche Rechnungswesen bildet wirtschaftliche Vorgänge innerhalb der Unternehmung und zwischen der Unternehmung und ihrer Umwelt quantitativ ab mit dem Ziel, Informationen zur Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmensprozesses sowie zur Verhaltenssteue-rung bereitzustellen. Diese Informationen richten sich primär an die Entscheidungsträger in der Unternehmung, wie etwa Bereichs-, Abteilungs- und Kostenstellenleiter. Ziel dieser Vorlesung ist es, den strukturellen Aufbau von Systemen der Kosten- und Erlösrechnung darzustellen sowie deren Leistungsfähigkeit anhand typischer Anwendungsbeispiele zu diskutieren. Das Ziel der Vorlesung bezüglich des externen Rechnungswesens ist es, die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sowie seine Methodik und darauf aufbauend deren betriebswirtschaftliche Be-deutung darzustellen. Besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Erklärung der diesbezüglichen relevanten Fachbegriffe sowie der Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Vergleich zum inter-nen Rechnungswesen gelegt.

    bb) Investition und Finanzierung
    Kenntnis
    - finanzwirtschaftlicher Prozesse und Fragestel-lungen in der betrieblichen Praxis
    - ausgewählter Probleme der Investiti-onsrechnung und der Finanzierung
    - der dy-namischen und statischen Investitionsrechenverfahren
    - der Innen- und Außenfinanzierung
     

    c) Schwerpunkt „Umweltökonomie“
    Mikroökonomische Theorie
    - Theorie der Haushalte;
    - Theorie der Unternehmung;
    - Märkte und Preisbildung (Marktformen, Preisbildung im Polypol, Monopol, im Oligopol und bei monopolistischer Konkurrenz);
    - Theorie des Allgemeinen Gleichgewichts (Tausch, Produktion);
    - Externe Effekte und Öffentliche Güter.
     

    d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“
    Mikroökonomische Theorie
    - Theorie der Haushalte;
    - Theorie der Unternehmung;
    - Märkte und Preisbildung (Marktformen, Preisbildung im Polypol, Monopol, im Oligopol und bei monopolistischer Konkurrenz);
    - Theorie des Allgemeinen Gleichgewichts (Tausch, Produktion);
    - Externe Effekte und Öffentliche Güter.
     

    e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“
    Makroökonomische Theorie
    - Grundzüge der makroökonomischen ex-post-Analyse;
    - Einführung in die makroökonomische ex-ante-Analyse;
    - Makroökonomisches Modell des Gütermarktes;
    - Makroökonomisches Modell des Geldmarktes;
    - gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht auf Güter- und Geldmarkt: IS/LM-Modell;
    - Analyse offener Volkswirtschaften im Rahmen des IS/LM/ZZ-Modells;
    - Güter- und Geldmarktgleichgewicht bei alternativen Preisniveaus (Aggregierte - Nachfragekurve und Aggregierte Angebotskurve);,
    - Makroökonomische Analyse des Arbeitsmarktes;
    - vollständiges keynesianisches Makromodell;
    - Modellvergleich: Keynes - Klassik;
    - Kontroversen in der makroökonomischen Analyse.
     
     
     

    f) Schwerpunkt „Geld und Banken“
    Makroökonomische Theorie
    - Grundzüge der makroökonomischen ex-post-Analyse;
    - Einführung in die makroökonomische ex-ante-Analyse;
    - Makroökonomisches Modell des Gütermarktes;
    - Makroökonomisches Modell des Geldmarktes;
    - gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht auf Güter- und Geldmarkt: IS/LM-Modell;
    - Analyse offener Volkswirtschaften im Rahmen des IS/LM/ZZ-Modells;
    - Güter- und Geldmarktgleichgewicht bei alternativen Preisniveaus (Aggregierte Nachfragekurve und Aggregierte Angebotskurve);,
    - Makroökonomische Analyse des Arbeitsmarktes;
    - vollständiges keynesianisches Makromodell;
    - Modellvergleich: Keynes - Klassik;
    - Kontroversen in der makroökonomischen Analyse.
     

    3. Vertiefungsmodule

    a) Schwerpunkt „Management“

    aa) Organisationsökonomie
    Gegenstand der neueren Theorie des Unternehmens - die im Mittelpunkt dieser Vorlesung steht - ist die Erklärung des Entstehens und der Veränderung von Organisationsstrukturen unter gegebenen, aber prinzipiell variablen rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang haben sich insbesondere Neuere Institutionenökonomische Ansätze (z.B. die Principal-Agent-Theorie, die Theorie der Verfügungsrechte und die Transaktionskostentheorie) als erklärungskräftig erwiesen. Auch die Bedingungen des Entstehens, Wachstums und Scheiterns von Unternehmen werden im Rahmen der Vorlesung thematisiert.

    bb) Absatztheorie
    Die Vorlesung behandelt zum einen verschiedene Marktbeziehungen (Transaktions-, Informations-, Wettbewerbs-, Macht,- Kooperationsbeziehungen; Rollenstrukturen), die zwischen den Marktteilnehmern auftreten können. Zum anderen werden diese Marktbeziehungen unter dem Blickwinkel des vertikalen Marketing (Verhältnis Hersteller-Handel; ausgewählte Problemfelder der Vertriebspolitik) vertieft.

    cc) Existenzgründungen
    - Begriff des Unternehmers, Persönlichkeit des Unternehmers,
    - Gründungsideen: Bedeutung, Generierung und Screening
    - Rechtsformen: Möglichkeiten und Risiken
    - Marktforschung, Markteintrittsstrategien und Marketingkonzepte
    - Finanzierung: Eigenkapital, Fremdkapital, G+V, Bilanz, Break even
    - Führung und Motivation von Mitarbeitern
    - Erstellung eines Business-Plans
     

    b) Schwerpunkt „Rechnungs- und Finanzwesen“

    aa) Finanzmanagement
    Kenntnis
    - der Ziele von Unternehmungen
    - der wesentlichen Aspekte der betriebli-chen Finanzpolitik
    - der Grundprobleme der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzplanung und des (konzernbezogenen und internationalen) Finanzmanagements
    - der Grundlagen der Analyse mittels Kenn-zahlen, Kennzahlsystemen und Finanzrechnungen wie der Kapitalflußrechnung

    bb) Theorie des Rechnungswesens
    Ausgehend von den Zielen des externen und internen Rechnungswesens wird untersucht, ob diese Rechenwerke grundsätzlich dazu geeignet sind, ihre intendierten Informationsfunktionen und Steuerungswirkungen tatsächlich zu erfüllen. Es werden Bedingungen dafür aufgezeigt, daß diese Aufgaben bewältigt werden können. Insbesondere ist dabei das Problem zu berücksichtigen, daß die beteiligten Parteien unterschiedliche Interessen verfolgen und unterschiedliche Informationsstände aufweisen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Entwicklung besonderer Kostenrechnungssysteme, die helfen sollen, praktische Probleme der Unternehmensführung zu lösen.
     

    c) Schwerpunkt Umweltökonomie

    aa) Betriebliche Umweltökonomie
    Kenntnis
    - der wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Rahmenbedin-gungen einer betrieblichen Umweltpolitik
    - der betrieblichen Belange des Umweltschutzes und dessen Berück-sichtigung in den verschiedenen betrieblichen Funktionsbereichen gerichtet (Beschaffung und Lagerhaltung, Produktion, Absatz und Entsorgung, daneben auch Finanzierung und Investition sowie Rechnungswesen)
    - der Einordnung der betrieblichen Umweltpo-litik in die gesamtwirtschaftliche Sichtweise.

    bb) Kosten-Nutzen-Analyse
    Die Kosten-Nutzen-Analyse wendet die modernen Methoden der Mikro- und Wohlfahrtsökonomie zur Evaluierung gesellschaftlicher Entscheidungen mit ökonomischen Folgen an. Es kann sich dabei um Entscheidungen über einzelne Projekte (z.B. Bau eines Flughafens) oder über ein dauerhafteres Institutionengerüst (z.B. eine Agrarpolitik) handeln. Grundsatz ist die Messung aller wohlfahrtsrelevanten Effekte unabhängig davon, wen sie betreffen. Insbesondere werden auch nicht am Markt bepreiste Güter einbezogen. Eine entscheidende Frage dabei ist die Definition der Grenzen der monetären Bewertung.
    - Ergänzende mikroökonomische und wohlfahrtstheoretische Grundlagen: Community Indifference Curves, Kaldor-Hick-Kompensationstests, Scitovsky-Paradox, Probleme des Second Best u.a.
    - Investitionskriterien im öffentlichen Sektor: Present Value, Internal Rate of Return
    - Bewertung in der Zeit: Zinstheorie, Zeitpräferenz, Diskontierungsproblematik, Kritik am DU (Discounted Utilitarianism) Modell
    - Risiko und Ungewißheit, Options- und Quasi-Optionswerte
    - Bewertung nicht vermarkteter Güter, Präferenzerfassungsmethoden
    - Bewertung intermediärer Güter, beispielhaft Transportleistungen
    - Fisher-Krutilla Modell und TEV (Total Economic Value) Ansatz von Pearce
    - Bewertung von Zeit, Leben, Gesundheit, Ästhetik und anderer intagibler Güter
    - Grenzen der monetären Bewertung, ethische Aspekte
    - Anwendungen im Bereich der Landschafts- und Forstökonomie
    - Anwendungen im Infrastrukturbereich
    - Anwendungen bei Langfristproblemen, wie insbesondere globalem Klimawandel

    cc) Umweltökonomie

    Die Umweltökonomie erkennt, daß in früheren Zeiten scheinbar grenzenlos vorhandene Nutzenstiftungspotentiale der Umwelt, insbesondere bei der Assimilation vom Menschen emittierter Schadstoffe, knapp geworden sind und wie alles Knappe bewirtschaftet werden müssen. Dabei kommen einschlägige mikroökonomische Konzepte zur Anwendung. Wichtige Themenstellungen sind unter anderem die Analyse wirtschaftspolitischer Instrumente im Umweltbereich sowie die Ausgestaltung von Institutionen, welche die Wirtschaftssubjekte zu haushälterischem Gebrauch der Umwelt anreizen.

    - Coase-Theorem und ökonomische Verfügungsrechte (Property Rights)
    - Internalisierung externer Effekte nach Pigou
    - Standard-Preis-Lösung nach Baumol
    - Eignungsprofile umweltpolitischer Ansätze anhand einschlägiger Kriterien: Auflagen, Abgaben, Lizenzen
    - Ökonomische Interpretation und Kritik administrativer Lösungen am Beispiel des BImSchG
    - Erfahrungen mit Emissionslizenzenhandel (Allowance Trading Program und erste Ansätze im Bereich klimawirksamer Spurengase: Kyoto Protokoll)
    - Ökonomische Interpretation von Umwelthaftungsregeln
    - Pro und Contra Ökosteuern
    - Theorie Öffentlicher Güter
    - Präferenzerfassungsmethoden bei Öffentlichen Gütern, insbesondere Contingent Valuation Method
    - Fragen Nachhaltiger Entwicklung
    - Ökologische Ökonomie
     

    d) Schwerpunkt „Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement“

    aa) Gesundheitsmanagement
    bb) Gesundheitsökonomie
    Diese Veranstaltungen beinhalten die Übertragung ökonomischer Kalküle auf Fragestellungen des Gesundheitswesens. Der gesundheitsökonomische Teil beschäftigt sich mit den Zielen einer nationalen Gesundheitspolitik, der Struktur und Steuerung sowie der Finanzierung des Gesundheitswesens. Der Teil Gesundheitsmanagement beinhaltet die Verfahren der Evaluation medizinischer Technologien, die Krankenversicherungsökonomie sowie Fragestellungen zum konkreten Management von Gesundheitseinrichtungen. Beide Teile bauen zu einem erheblichen Ausmaß auf dem modernen Instrumentarium der Mikroökonomie auf.
     

    e) Schwerpunkt „Konjunktur und Wachstum“

    aa) Konjunktur und Wachstum
    - Prognose der Einkommensentwicklung
    - Gesamtwirtschaftliche Angebots- und Nachfragefunktionen
    - Konjunkturmodelle und -politik
    - Neoklassisches Wachstumsmodell
    - Intertemporale Optimierung
    - Endogene Erklärung des Wachstums

    bb) Nachhaltige Entwicklung
    - Konzeptionen der Nachhaltigkeit
    - Marktversagen
    - Negative Externalitäten und Wachstum
    - Natürliche Ressourcen und Wachstum
    - Substitution natürlicher Ressourcen
    - Elemente einer Nachhaltigkeitspolititk

    cc) Umweltökonomie
    Die Umweltökonomie erkennt, daß in früheren Zeiten scheinbar grenzenlos vorhandene Nutzenstiftungspotentiale der Umwelt, insbesondere bei der Assimilation vom Menschen emittierter Schadstoffe, knapp geworden sind und wie alles Knappe bewirtschaftet werden müssen. Dabei kommen einschlägige mikroökonomische Konzepte zur Anwendung. Wichtige Themenstellungen sind unter anderem die Analyse wirtschaftspolitischer Instrumente im Umweltbereich sowie die Ausgestaltung von Institutionen, welche die Wirtschaftssubjekte zu haushälterischem Gebrauch der Umwelt anreizen.

    - Coase-Theorem und ökonomische Verfügungsrechte (Property Rights)
    - Internalisierung externer Effekte nach Pigou
    - Standard-Preis-Lösung nach Baumol
    - Eignungsprofile umweltpolitischer Ansätze anhand einschlägiger Kriterien: Auflagen, Abgaben, Lizenzen
    - Ökonomische Interpretation und Kritik administrativer Lösungen am Beispiel des BImSchG
    - Erfahrungen mit Emissionslizenzenhandel (Allowance Trading Program und erste Ansätze im Bereich klimawirksamer Spurengase: Kyoto Protokoll)
    - Ökonomische Interpretation von Umwelthaftungsregeln
    - Pro und Contra Ökosteuern
    - Theorie Öffentlicher Güter
    - Präferenzerfassungsmethoden bei Öffentlichen Gütern, insbesondere Contingent Valuation Method
    - Fragen Nachhaltiger Entwicklung
    - Ökologische Ökonomie
     

    f) Schwerpunkt „Geld und Banken“

    aa) Geld und Kredit I
    Grundlagen der Geldwirtschaft (Mikrofundierung des Geldes, Geldmengenbgrenzungen, Geldangebot, Geldnachfrage), Theoretische Grundlagen der Geldpolitik (Zwischenziele, Indikatoren, Transmission monetärer Impulse im Überblick) Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (Institution, geld- und kreditpolitische Instrumente, Geldmarktsteuerung).

    bb) Monetäre Märkte/Zinstheorie und Zinspolitik
    Finanzielle Intermediation, Geldmarkt, Kapitalmarkt, Bankeneinlagenmarkt, Bankenkreditmarkt, die Rolle des Staats im Finanzsystem, Internationale monetäre Märkte, Interdependenzen zwischen den monetären Märkten. Elemente der realen Zinstheorie, Monetäre Zinstheorie, Zinseffekte, Theorie der Zinsstruktur, Zinspolitik.

    cc) Bankbetriebslehre
    Kenntnis
    - des Spektrums bankbetrieblicher Leistungen und der unterschiedlichen Arten von Bankbetrieben
    - des Bankensystems und die Bankenaufsicht in Deutschland
    - der Rechtsstellung, der Organe, Aufgaben und Geldmengensteuerung der Europäischen Zentralbank

    dd) Geld und Kredit II
    Neuere Ansätze der Theorie der Geldnachfrage, Stabilität der Geldnachfrage, Geldpolitische Strategien (Geldmengenorientierung, Inflationszielorientierung, Zinsorientierung, Wechselkurs-orientierung), Transmissionsmechanismen der Geldpolitik.

    ee) Internationale Außenhandelsfinanzierung
    Kenntnis
    - verschiedener Gestaltungsformen der kurz-, mittel- und langfristigen Exportfinanzierung
     - der Euromärkte und derivativen Instrumente.
    - der Stellung des Börsenplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb
    - von supranationalen Finanzinstituten
     

    Nr. 4: General Studies/Schlüsselqualifikationen

    1. Mikromodul „Englisch“:

    - Aufbaukenntnisse des englischen Sprachsystems (Grammatik und Lexikon des Englischen als Weltsprache (EWL) und internationale Sprache (EIL)).
    - Fachkenntnisse des englischen Wort-, Satz-, Text- und Diskurssystems und seinen situativ-funktionalen Erweiterungen (lexikalisch-relationale Netzwerke, syntaktische Strukturen)
    - Kenntnisse über Grundlagen, Institutionen, Verfahren und Methoden des anglo-amerikanischen Rechtssystems (Common Law System)
    - adäquate, sichere und flexible Kommunikationsfähigkeit in den behandelten Themenbereichen (z.B. Personal Relationships; Politics; the legal profession in England and Wales, court structure)
    - Kompetenz in der bewußten Verwendung verschiedener sprachlicher Mittel (Sprachfunktionen und Gesprächsstrategien) in unterschiedlichen Fachgebieten und Kommunikationsbereichen (insbesondere Geschäfts-/Wirtschaftskontexte, Fallpräsentation und -diskussion, Case-Briefs)
    - Fähigkeit zur Informationserschließung aus englischprachlichen Texten unterschiedlicher Medien (Printmedien, Internet, Datenbanken)
    - Entwicklung interkultureller Kompetenz (Kenntnis kulturbedingter Unterschiede in den Verhaltensweisen und Wertvorstellungen anderer Länder)
     

    2. Mikromodul „Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:

    - Kenntnisse des Bibliographierens, Exzerpierens und der Informationsverwaltung
    - Kompetenz im Umgang mit wissenschaftlichen Texten
    - Kenntnis der Grundlagen wissenschaftlicher Argumentation und wissenschaftlicher Reflexion
    - Fähigkeit zur wissenschaftlichen Textproduktion
    - Kenntnis der grundlegenden Differenzen und kultureller Leistungen von Mündlichkeit und Schriftlichkeit innerhalb wissenschaftlicher Kommunikation
    - Kompetenz im Umgang mit unterschiedlichen Textebenen (Stil, Wortwahl, Satzbau, Textverknüpfung, Wortwahl, Satzbau, Textverknüpfung) und unterschiedlichen Textsorten (z. B. Essay, wissenschaftlicher Aufsatz, Statements, Thesen, journalistisches / kreatives Schreiben)
    - Kenntnis grundlegender Präsentationstechniken in Wissenschaft und Kultur (z. B. Referat, mind mapping, Stichwortkonzepte, Gliederungen, Zusammenfassung, mediale Präsentationen)
    - Kompetenz im Umgang mit unterschiedlichen Schrift- und Bildmedien; Fähigkeit zur Mediendifferenzierung
    - Grundlegende Kenntnisse der Theorie, Rezeption und Produktion moderner Medien; kompetenter Umgang mit Textverarbeitungsprogrammen (PC)
     

    3. Mikromodul „Kommunikationstechniken / Rhetorik“:

    - Grundkenntnisse der Rhetorik und der Argumentationslehre
    - Überblickskenntnisse ausgewählter Redetechniken
    - Kompetenzen und Fähigkeiten in freier Rede (Gliederung, Sprechtechnik, Körpersprache)
    - Überblickskenntnisse ausgewählter Gesprächstechniken

    - Überblickskentnisse ausgewählter Moderationstechniken