- Warum brauchen wir eine neue Standardarbeitsanweisung? War unser bisheriges Vorgehen falsch?

- In der Standardarbeitsanweisung steht, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei der Pflege/Behandlung von MRSA-Patienten getragen werden muss, in der Kurz-Anweisung jedoch nicht, was ist richtig?

- Gilt die SAA schon jetzt für alle Stationen? Wir sind eine Normalstation und die Mikrobiologie hat uns mitgeteilt, dass von uns noch keine PCR-Proben bearbeitet werden.

- Ich habe eine Frage zu einem Punkt in der Standardarbeitsanweisung, von dem ich glaube dass er so nicht richtig bzw. nicht umsetzbar ist. An wen kann ich mich wenden?

- Ich hatte per Kontakt zu einem Patienten mit MRSA und würde gerne schnell wissen ob ich MRSA frei bin, kann ich einen Abstrich in die Mikrobiologie zur PCR schicken?

- In der neuen SAA ist Sanalind durch Octenisan ersetzt worden. Wie muss ich dieses anwenden?

1. Warum brauchen wir eine neue Standardarbeitsanweisung? War unser bisheriges Vorgehen falsch?
Die „alte“ SAA war auf die niedrige MRSA – Rate in unserem Patientengut von unter 10% abgestimmt, welche wir bis ca. 2005 beobachten konnten. Seit etwa 2 Jahren steigt die Anzahl von MRSA-Nachweisen am Klinikum kontinuierlich an, so dass wir 2006 eine dem Bundesdurchschnitt vergleichbare MRSA-Rate von mehr als 20% feststellen mussten. Um dieser neuen Bedrohung zu begegnen, musste die SAA überarbeitet werden. In diese Überarbeitung sind auch neue Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Literatur, Expertenmeinungen und Erfahrung aus anderen Ländern eingeflossen. Mit der PCR-Schnelldiagnostik steht uns zudem ein validiertes Verfahren zur Verfügung, welches eine Identifikation von MRSA-Trägern schon innerhalb von zwei Stunden ermöglicht.
2. In der Standardarbeitsanweisung steht, dass ein Mund-Nasen-Schutz bei der Pflege/Behandlung von MRSA-Patienten getragen werden muss, in der Kurz-Anweisung jedoch nicht, was ist richtig?
Der Atemschutz soll die Übertragung vom Patienten in die Nase des Personals und umgekehrt verhindern. MRSA kann vor allem durch zwei Wege zwischen Nase und Patient übertragen werden:
- der wichtigste Weg sie die Hände des Personals, indem durch Hand/Patienten- und Hand/Nasenkontakt Erreger per Kontakt übertragen werden.
- Insbesondere wenn die Patienten den MRSA in den Atemwegen tragen, bei der Physiotherapie oder bei Pflegetätigkeiten wie z. B. beim Betten kann der MRSA auch durch die Luft vom Patienten auf das Personal übertragen werden.
- Andererseits kann MRSA aus der Nase des Personals ausgeatmet werden und den Patienten kolonisieren
Damit die der Mund-Nasen-Schutz primär dem Schutz dem Schutz des Personals vor Kolonisierung. Im Zweifelsfall ist ein Atemschutz daher immer sinnvoll. Bei Maßnahmen am Patienten und bei Kolonisation der oberen oder unteren Atemwege sowie bei Wundinfektionen mit vorgesehenem Verbandwechsel ist immer ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen. Trägt der Patient den MRSA z.B. nur in einer abgedeckten Wunde, d.h. es besteht nur ein geringes Risiko einer Übertragung durch die Luft und wird dem Patienten zum Beispiel lediglich Essen eingereicht, ist ein Mund-Nasen-Schutz nicht immer zwingend erforderlich.
Die Kurzanweisung wäre keine „Kurzanweisung“ wenn man nicht einige Details weggelassen hätte, daher der Unterschied. Im Zweifel gilt immer die „Langversion“.
3. Gilt die SAA schon jetzt für alle Stationen? Wir sind eine Normalstation und die Mikrobiologie hat uns mitgeteilt, dass von uns noch keine PCR-Proben bearbeitet werden.
Das Screening von Patienten auf MRSA ist nur ein, wenn auch ein sehr wichtiger, Baustein der Standardarbeitsanweisung. Aufgrund logistischer, technischer und personeller Engpässe ist es Moment noch nicht möglich das PCR Screening für alle Stationen flächendeckend anzubieten. Das Screening ist daher wie bereits bekannt gegeben zunächst für die Intensiv- und besondere Risikobereiche reserviert. Dies sind:
- ITS 1 und ITS 2
- Weaning
- KIM/Station 1
- Chirurgische ITA
- Stroke Unit
- Hautklinik
- Mosler
- KIM/Aufnahmestation
Die anderen Elemente der Standardarbeitsanweisung, insbesondere zur Sanierung, zum Personalscreening, zur Meldepflicht, Informationen für Patienten und Angehörige etc. sind schon jetzt voll umsetzbar. Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung ist ein so umfangreiches und so grundlegend überarbeitetes Dokument wie die aktuelle Standardarbeitsanweisung MRSA nicht gefeit gegen „Kinderkrankheiten“. Solche Probleme kann man nur finden und beheben wenn man mit der Arbeitsanweisung arbeitet. Die Zeit zwischen der Einführung des Screenings für die Intensivbereiche und der allgemeinen Einführung des Screenings schafft ein zeitliches Fenster in dem genau dieses möglich ist.
4. Ich habe eine Frage zu einem Punkt in der Standardarbeitsanweisung, von dem ich glaube dass er so nicht richtig bzw. nicht umsetzbar ist. An wen kann ich mich wenden?
Wir sind für jede Anregung dankbar! Das Hygieneinstitut sammelt Absprache mit dem Ärztlichen Direktorat und dem Institut für Mikrobiologie alle Anfragen, Hinweise und Probleme mit der neuen Standardarbeitsanweisung koordiniert der Beantwortung beziehungsweise Behebung. Bitte wenden Sie sich telefonisch (515546/42) oder über unser Kontaktformular oder per Mail an uns.
5. Ich hatte per Kontakt zu einem Patienten mit MRSA und würde gerne schnell wissen ob ich MRSA frei bin, kann ich einen Abstrich in die Mikrobiologie zur PCR schicken?
Nein! Die PCR ist ein sehr teures Verfahren (€€€€!) welches für das Personalscreening nur in ganz speziellen Ausnahmesituationen genutzt werden kann. Der Vorteil eines Befundes innerhalb von zwei Stunden ist der Personalabstriche in der Regel weder sinnvoll noch notwendig. Personal Abstriche werden grundsätzlich vom Hygieneinstitut der Universität bearbeitet. Entsprechende Anforderungsformulare finden sich auf der Internetseite des Instituts. Die Ergebnisse liegen in der Regel nach spätestens 48 Stunden vor. Sollte in Ausnahmefällen ein PCR Screening nötig sein, wird dies ebenfalls vom Hygieneinstitut koordiniert, d.h. es ist in jedem Fall Rücksprache zu halten.
6. In der neuen SAA ist Sanalind durch Octenisan ersetzt worden. Wie muss ich dieses anwenden?
Nach den Herstellerangaben! Octenisan wird wie ein z.B. Duschbad angewendet und mit einem feuchten Lappen auf der Haut verteilt bzw. die Haare eingeseift. Die Einwirkzeit beträgt 3 min. Danach wird das Mittel abgewaschen.








